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Lex Koller

Aus Jewiki
(Weitergeleitet von Lex Furgler)
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Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über den Erwerb von
Grundstücken durch Personen im Ausland
Abkürzung: BewG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie:
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
211.412.41
Datum des Gesetzes:16. Dezember 1983
Inkrafttreten am: 1. Januar 1985
Letzte Änderung durch: AS 2007 6637 (PDF; 528 kB)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2008
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Lex Koller ist die informelle Bezeichnung des schweizerischen „Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland“ (BewG, SR 211.412.41). Der Name des Gesetzes geht auf den ehemaligen Bundesrat Arnold Koller zurück, der bei der Ausarbeitung des Gesetzes Nationalrat war.

Zweck der Lex Koller ist die Bekämpfung der „Überfremdung des einheimischen Bodens“. Sie beinhaltet eine Beschränkung der Erwerbsmöglichkeiten von Schweizer Liegenschaften durch Ausländer und ersetzte damals die Lex Friedrich, ihrerseits Nachfolgeerlass der Lex Furgler. Bereits in den 1960er / 70er Jahren gab es mit der Lex von Moos und der Lex Celio ähnliche Erlasse.

Aktuell wird darüber diskutiert, die Lex Koller zu verschärfen. Die zwei zurzeit noch bestehenden Ausnahmen zur Lex Koller, eine für Gewerbeliegenschaften und eine für Immobiliengesellschaften, sollen abgeschafft werden. Entsprechende parlamentarische Vorstösse sind jedoch im Juni 2014 im Ständerat gescheitert.

Weblinks

link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
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