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Datei:Rescript Max I. Joseph 1812-01-04.png

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Originaldatei(1.458 × 2.048 Pixel, Dateigröße: 5,74 MB, MIME-Typ: image/png)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Rescript von König Max I. Joseph von Bayern. Am 4. Januar 1812 erlaubt der König als Gesetzgeber auf Anfrage des Generalkommissärs des Isarkreises vom Oktober 1811 den Brauerreien des Kreises ihr Bier aus den Kühlkellern auszuschenken, jedoch zum Schutz er Interessen der Gastwirtschaften dazu keine Speisen außer Brot anzubieten. Daraus entwickelte sich die Tradition, dass in echte bayerische Biergärten die Besucher ihre eigenen Speisen mitbringen dürfen. Das Schreiben gilt daher als Geburtsurkunde des Biergartens.
English: rescript by king Max I. Joseph of Bavaria, dated 1812-01-04, permitting local brewers to serve their beer from the ice cellars, but no food with it besides bread. This constitutes the birth of the beer garden
Datum
Quelle
institution QS:P195,Q812403
Urheber Kanzlei des Königreiches Bayern
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.

Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.
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aktuell17:19, 4. Jan. 2012Vorschaubild der Version vom 17:19, 4. Jan. 20121.458 × 2.048 (5,74 MB)H-stt{{Information |Description= {{de|Rescript von König Max I. Joseph von Bayern. Am 4. Januar 1812 erlaubt der König als Gesetzgeber auf Anfrage des Generalkommissärs des Isarkreises vom Oktober 1811 den Brauerreien des Kreises ihr Bier aus den Kühlkelle

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