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Datei:Pfaffe Konrad - Rolandslied - cod. pal. germ. 112 - 032.jpg

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Originaldatei(1.327 × 1.878 Pixel, Dateigröße: 398 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: Ratsversammlung der Franken mit Turpin (auch: Tilpin), dem Erzbischof von Reims. Rolandslied des Pfaffen Konrad. Übersetzung bzw. Bearbeitung der altfranzösischen Chanson de Roland (um 1100). Blatt 15v
Datum 12. Jahrhundert
date QS:P,+1150-00-00T00:00:00Z/7
Quelle Pfaffe Konrad, Rolandslied. Pergament, 123 Blatt, 21x15 cm, Regensburg/Hessen-Thüringen(?) Ende 12. Jahrhundert. Cod. pal. germ. 112, Universitätsbibliothek Heidelberg http://diglit.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg112
Urheber Pfaffe Konrad

Lizenz

Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.


Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.

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aktuell14:10, 11. Dez. 2009Vorschaubild der Version vom 14:10, 11. Dez. 20091.327 × 1.878 (398 KB)Martin H.{{Information |Description={{de| }} |Source=Pfaffe Konrad, de:Rolandslied. Pergament, 123 Blatt, 21x15 cm, Regensburg/Hessen-Thüringen(?) Ende 12. Jahrhundert. Cod. pal. germ. 112, Universitätsbibliothek Heidelbe

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