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Datei:Flag of Hungary (1946-1949, 1956-1957).svg

Aus Jewiki
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Originaldatei(SVG-Datei, Basisgröße: 900 × 600 Pixel, Dateigröße: 14 KB)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
English: Flag of Hungary from mid/late 1946 to 20 August 1949 and from 12 November 1956 to 23 May 1957.
Magyar: Magyarország zászlaja 1946 közepe-vége és 1949. augusztus 20., valamint 1956. november 12. és 1957. május 23. között.
Русский: Флаг Венгрии в 1946-1949 и 1956-1957 годах
Datum
Quelle

Eigenes Werk

Urheber Thommy
Andere Versionen
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Diese Fahne wurde mit einem unbekannten SVG-Editor erstellt.
Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
:

[[File:Flag of Hungary (1946-1949, 1956-1957).svg|border|96x176px]]

Lizenz

Ich, der Urheber dieses Werkes, veröffentliche es unter der folgenden Lizenz:
Creative Commons CC-Zero Diese Datei wird unter der Creative-Commons-Lizenz „CC0 1.0 Verzicht auf das Copyright“ zur Verfügung gestellt.
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.

Public domain
Diese Datei ist in Ungarn gemäß dem Ungarischen Urheberrechtsgesetz (Gesetz Nr. LXXVI von 1999 über das Urheberrecht) (konsolidierter aktueller Text siehe WIPO) gemeinfrei, da eine oder mehrere der folgenden Bedingungen zutreffen:
  • Veröffentlichte Werke von bekannten Autoren. Siebzig Jahre sind seit dem 1. Januar des Jahres vergangen, das auf das Jahr folgt, in dem der Urheber gestorben ist (oder, falls es gemeinsame Urheber gab, das Jahr, in dem der zuletzt verstorbene Urheber gestorben ist): Artikel 31(1) und (2).
  • Veröffentlichte Werke von unbekannten Autoren. Siebzig Jahre sind seit dem 1. Januar des Jahres vergangen, das auf das Jahr folgt, in dem das Werk erstmals veröffentlicht wurde: Artikel 31 Absatz 3. (Wird der Urheber während dieses Zeitraums bekannt, gilt der vorstehende Absatz).
  • Unveröffentlichte Werke von unbekannten Autoren. Siebzig Jahre sind seit dem Zeitpunkt der Schaffung des Werks vergangen, und 25 Jahre sind seit dem 1. Januar des Jahres vergangen, das auf das Jahr folgt, in dem das Werk von einer anderen Person als dem Urheber rechtmäßig offenbart wurde: Artikel 31(7) und 32.
  • Amtliches Werk. Es handelt sich um eine Rechtsvorschrift, einen anderen Rechtsakt der staatlichen Verwaltung, eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung, eine behördliche oder sonstige amtliche Bekanntmachung oder ein Dokument oder eine Norm oder eine ähnliche Vorschrift, die durch einen Rechtsakt verbindlich gemacht wurde: Artikel 1 Absatz 4.
  • Fakten und Tagesnachrichten. Es handelt sich um Fakten oder Tagesnachrichten, die als Grundlage für Presseinformationen dienen: Artikel 1 Absatz 5.
  • Folklore. Sie ist ein Ausdruck der Folklore: Artikel 1 Absatz 7. (Beachte jedoch, dass Werke individueller und origineller Natur, die von der Volkskunst inspiriert sind, dem Urheberrecht unterliegen).

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Insignia Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
Flag of Hungary (1946–1949, 1956–1957)

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

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aktuell20:09, 22. Jul. 2020Vorschaubild der Version vom 20:09, 22. Jul. 2020900 × 600 (14 KB)Thommy9coat of arms

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