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Datei:5 Rentenmark 1926-1-2 SBZ.jpg

Aus Jewiki
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Originaldatei(668 × 744 Pixel, Dateigröße: 359 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Diese Datei stammt aus einem gemeinsam genutzten Medienarchiv und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

Beschreibung

Beschreibung
Deutsch: 5 Rentenmark mit Klebemarke der SBZ 1948
Datum
Quelle Privatsammlung
institution QS:P195,Q768717
Urheber Deutsche Rentenbank
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Dieses Bild ist gemeinfrei, weil es ein rein mechanischer Scan oder eine rein mechanische Fotografie eines gemeinfreien Originals ist, oder – wenn anders belegbar – es einem solchen Scan oder einer solchen Fotografie so ähnlich ist, dass das Entstehen eines Copyright-Schutzes nicht erwartet werden kann. Das Original selbst ist gemeinfrei aus folgendem Grund:
Previous public domain rationale, no longer applicable
Public domain
Public domain

This image depicts a unit of currency issued by Germany. It is believed to be in the public domain (under § 5 Abs.1 UrhG) as an official work issued by a German federal or state authority, or by a predecessor state.


See Currency:Germany for more information.

Currency Diese Datei oder Bestandteile davon stellen eine bildliche Wiedergabe eines Zahlungsmittels dar.

Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung gegebenenfalls durch andere rechtliche Bestimmungen außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sein.


Dieser Hinweis wurde für Fälle entworfen, in denen erklärt werden muss, dass jegliche Verbesserungen (zum Beispiel von Helligkeit, Kontrast, Farbabgleich, Schärfe) für sich selbst nicht ausreichend sind, um ein neues Copyright zu schaffen. Er kann verwendet werden, wenn unbekannt ist, ob Verbesserungen vorgenommen wurden, oder wenn Verbesserungen erkennbar, aber nicht ausreichend sind. Für bekanntermaßen unbearbeitete Scans kannst Du statt dessen den passenden {{PD-old}}-Hinweis verwenden. Anwendungshinweise findest Du unter Commons:When to use the PD-scan tag.


Beachte: Dieser Hinweis gilt nur für Scans und Fotos. Für Fotos von gemeinfreien Originalen aus der Ferne kann {{PD-Art}} anwendbar sein. See Commons:When to use the PD-Art tag.
Public domain
Dieses Werk unterliegt keinem Urheberrecht gemäß Artikel 1259 des Buches IV des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation Nr. 230-FZ vom 18. Dezember 2006.

Die folgenden Werke unterliegen keinem Urheberrecht:

  • offizielle Dokumente staatlicher Regierungsstellen und lokaler Regierungsbehörden von Gemeinden, einschließlich Gesetze, andere Rechtstexte, Gerichtsentscheidungen, andere Materialien legislativen, administrativen und juristischen Charakters, offizielle Dokumente internationaler Organisationen, sowie deren offizielle Übersetzungen;
  • Staatssymbole und -zeichen (Flaggen, Embleme, Orden, jegliche Formen von Geld und dergleichen) sowie Symbole und Zeichen von Gemeinden;
  • Werke der Volkskunst (Folklore), die keine spezifischen Urheber besitzen;
  • Nachrichten über Ereignisse und Fakten, die einen rein informativen Charakter haben (Tagesnachrichten, Fernsehprogramme, Fahrpläne und dergleichen).

Anmerkung – Diese Lizenzvorlage gilt auch für offizielle Dokumente, Staatssymbole und Zeichen der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Unionsebene[1]).

Warnung - Diese Lizenzvorlage gilt nicht für Entwürfe offizieller Dokumente, vorgeschlagener offizieller Symbole und Zeichen. Sie können urheberrechtlich geschützt sein.

Warnung - Dieses russische offizielle Dokument, Staatssymbol oder -zeichen (hauptsächlich Briefmarken, Münzen und Banknoten) kann ein oder mehrere Werke enthalten, die urheberrechtlich geschützt sein können, wenn sie von diesem Dokument, Symbol oder Zeichen getrennt sind. In einem solchen Fall unterliegt dieses Werk keinem Urheberrecht, wenn es in seiner Gesamtheit wiederverwendet wird, aber gleichzeitig kann das Extrahieren bestimmter Teile dieses Werkes eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Zum Beispiel müssen auf Briefmarken die Wertangabe und der Landesname erhalten bleiben.


  1. Offizielle Dokumente, Staatssymbole und -zeichen von den 14 anderen Unionsrepubliken unterliegen dem Recht ihrer Rechtsnachfolger. Siehe entsprechende Lizenzvorlagen.

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

In dieser Datei abgebildete Objekte

Motiv

image/jpeg

2f797270b689a251f3f6b234bd57a73548312458

368.024 Byte

744 Pixel

668 Pixel

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aktuell03:45, 7. Jun. 2013Vorschaubild der Version vom 03:45, 7. Jun. 2013668 × 744 (359 KB)Drdoht== Summary == {{Information |Description ={{de|1=5 Rentenmark mit Klebemarke der SBZ 1948}} |Source =private collection |Author =Deutsche Rentenbank |Date =1923 |Permission ={{PD-GermanGov}} {{PD-RU-exempt}} |other_ver...

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