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Gefahrenmeldeanlage

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Eine Gefahrenmeldeanlage (GMA) nach DIN VDE 0833 ist eine Anlage, die Gefahren für Sachwerte und Leben durch Einbruch, Überfall und Feuer zuverlässig erkennt und meldet.

Diese Funktion setzt die Überwachung der Übertragungswege und die Erfassung von Störungen und Sabotage voraus. Ebenso ist ein Ausfall zu vermeiden.

Geschichte

Die Geschichte der modernen Gefahrenmeldeanlage begann am 21. Juni 1853: Die erste elektro-magnetische Alarmanlage wurde von Augustus Russell Pope, einem Tüftler aus Sommerville bei Boston patentiert. Sie reagierte auf das Schließen eines parallel geschalteten Stromkreislaufs. Edwin Holmes kaufte 1857 die Rechte an Popes Erfindung und gründete die „Holmes Electric Protection Company“. Edwin Holmes schaffte dank intensiver Werbung den wirtschaftlichen Durchbruch für seinen „Einbruchsalarmtelegraphen“. Durch die Nutzung des New Yorker Telegrafienetzes konnte er sogar das erste Alarmleitsystem aufbauen. In den 1860er Jahren tüftelte der Telegrafietechniker und Erfinder Edward A. Calahan an einem System zur effektiveren Alarmierung, die auch Hilfe holen konnte. Er teilte New York in Distrikte auf, die jeweils mit einer solchen zentralen Notrufstelle verbunden wurden. Im Jahr 1871 half Calahan beim Aufbau der American District Telegraph (ADT) Company. Die Notrufkästen vom Typ Calahan wurden sehr schnell zum Standard im Polizei- und Feuerschutz, aber auch Nachrichtendienste nutzten sie. Die Entwicklung stagnierte, jedoch wurde die Technik immer erschwinglicher und setzte sich vor allem in den Vereinigten Staaten auch zunehmend im Privatbereich durch. In den 1970er Jahren wurden die ersten PIR-Bewegungsmelder in die Alarmsysteme integriert. In den 1980er und 1990er Jahren fanden Alarmanlagen immer stärkere Verbreitung in Europa. Schließlich kamen Anfang 2000 die ersten drahtlosen Funkalarmanlagen in Serie auf den Markt und popularisierten die Alarmtechnik. In den letzten Jahren folgten Gefahrenmeldeanlagen dem Trend der Vernetzung: Moderne Alarmanlagen verbinden Draht- und Funkalarm mit Netzwerktechnik. Darüber integrieren die neuen Systeme neuerdings auch Videoüberwachung via IP: Die bisher mit Bus-Techniken recht einfach überbrückten Grenzen zwischen Videoüberwachung und Alarmtechnik (sogenannte „Alarmeingänge/-ausgänge“) werden dadurch aufgelöst. Ebenso versuchen die Hersteller aktuell auch den Präventionsgedanken der mechanischen Sicherheit in die Alarmtechnik unter dem (für die Alarmtechnik noch nicht erschlossenen Begriff) „Mechatronik“ einzuführen.[1]

Bestandteile

Eine GMA besteht mindestens aus folgenden Teilen:

Eine GMA muss über zwei voneinander unabhängige Energiequellen verfügen. Störungsmeldungen sowie Alarme sind an eine ständig besetzte Stelle weiterzuleiten. Dies wird häufig von Leitstellen wahrgenommen.

Nach DIN VDE0833 muss für Gefahrenmeldeanlagen ein Betriebsbuch geführt werden. Bei der Fertigstellung (technische Abnahme) stellt der Errichter dem Betreiber ein Installationsattest aus.

Sammelbegriff

Die Gefahrenmeldeanlage ist ein Sammelbegriff für

Alarmierungstypen

Stiller Alarm
Dieser Alarm wird hauptsächlich in Banken bei Überfällen eingesetzt. Das dient dem Personenschutz der Angestellten, da ein Bankräuber als unberechenbar gilt und nicht feststellen soll, dass das Bankpersonal entgegen seinen Forderungen einen Alarm ausgelöst hat. Darüber hinaus will man den Gesetzesbrecher nicht unter Zeitdruck setzen oder gar in die sofortige Flucht schlagen. Er bringt also Zeitgewinn für die Polizei. Beim stillen Alarm werden keine Signalgeber angesteuert. Es erfolgt jedoch eine sofortige Alarmierung der Polizei oder Ähnlichem mit Mitteln der Telekommunikation.
Akustischer Alarm
Beim akustischen Alarm ertönt ein lauter Signalton. Dieser soll die Aufmerksamkeit seiner Umwelt auf sich und das Objekt lenken. Meistens wird der akustische Alarm außerhalb der Öffnungszeiten eingesetzt, um einen Einbrecher möglichst schnell in die Flucht zu schlagen, was (bei Erfolg) eine Schadensminimierung zur Folge hat (beispielsweise nur ein eingeschlagenes Fenster). Ein akustischer Signalgeber innerhalb des Hauses darf Daueralarm melden.
Der akustische Alarm von einem Signalgeber, der außen sitzt (Hauswand) und so die anonyme Öffentlichkeit alarmiert, ist zeitbegrenzt. Es muss sich nach spätestens 180 Sekunden wegen Ruhestörung automatisch abstellen.[2] Wenn die Nachbarn durch häufige Fehlalarme erheblich gestört werden, muss der Außenalarm abgeschaltet werden.[3]
Optischer Alarm
Der optische Alarm wird häufig in Geschäften während der Öffnungszeit eingesetzt und soll die Umgebung mit einem Blink-, Blitz- oder Drehlicht warnen, ohne jedoch den Täter in Panik zu versetzen (siehe stiller Alarm).

Zusätzlich unterscheidet man drei Alarmarten:

Internalarm
keine externen Signalgeber, keine Benachrichtigung außerhalb des Objektes. Der Internalarm wird meist für Tests, Probealarme oder bei Problemen mit der Scharfschaltung genutzt
Externalarm
Alarm mit Ansteuerung der Signalgeber
Fernalarm
Verständigung hilfeleistender Stellen, dort findet die sogenannte Alarmaufschaltung statt

Einzelnachweise

  1. Geschichte der Alarmanlage
  2. VdS Schadenverhütung: VdS-Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Akustische Signalgeber für Externalarm, Anforderungen, VdS 2300: 2001-07 (03). (PDF; 108 kB) S. 12, abgerufen am 15. Dezember 2010.
  3. OLG Schleswig, Az. 4U 192/78.
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