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Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

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Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) ist die Neufassung und Kodifikation des gewohnheitsrechtlich entwickelten Diplomatenrechts.

Dieser völkerrechtliche Vertrag wurde nach Vorarbeiten der Völkerrechtskommission der UNO am 18. April 1961 in Wien abgeschlossen und ist seit dem 24. April 1964 in Kraft.[1] Das Abkommen regelt den diplomatischen Verkehr einschließlich Immunität der Diplomaten. Zum 1. Januar 2015 gehören dem Übereinkommen 190 Staaten an, das entspricht fast der gesamten Staatengemeinschaft. Zuletzt traten Brunei, Gambia und der Staat Palästina dem Übereinkommen bei.[2] Für die wenigen Staaten, die ihm (noch) nicht beigetreten sind, gelten die Bestimmungen des Übereinkommens jedoch als Völkergewohnheitsrecht.

Die Bedeutung des Übereinkommens wurde vom Internationalen Gerichtshof in dem Fall US Diplomatic and Consular Staff in Tehran (IGH, Urteil vom 24. Mai 1980, ICJ Reports (1980), 30 ff.) hervorgehoben, bei dem es darum ging, dass die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Teheran überfallen wurde und das Personal als Geiseln über längere Zeit gefangen gehalten wurde.

Zu dem Übereinkommen gibt es zwei Zusatzprotokolle, deren Unterzeichnung fakultativ ist. Es handelt sich um das Zusatzprotokoll über den Erwerb der Staatsangehörigkeit und das Zusatzprotokoll über die obligatorische Streitschlichtung, das die unterzeichnenden Staaten bei Streitigkeiten über das Übereinkommen verpflichtet, diese vom Internationalen Gerichtshof schlichten zu lassen.

Siehe auch

 Commons: Vienna Convention on Diplomatic Relations – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Fundstellen

Einzelnachweise

  1. BGBl. 1964 II S. 957, 958, sechssprachig
  2. Vienna Convention on Diplomatic Relations. In: United Nations Treaty Collection. Vereinte Nationen, abgerufen am 1. Januar 2015.
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