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Wandschrank

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Begehbarer Kleiderschrank
Gefüllter Wandschrank

Als Wandschrank bezeichnet man einen verhältnismäßig kleinen Raum, der einem übergeordneten Raum als Nutzfläche zugeordnet ist. Wandschränke dienen der Aufbewahrung, beispielsweise von Hausrat. Im Gegensatz zum Möbelstück sind sie aber fester und immobiler Bestandteil zum Beispiel eines Hauses oder einer Wohnung und an den Seiten von Wänden umschlossen. Oft werden für Wandschränke Restflächen verwendet, die sich innerhalb eines Grundrisses nicht anderweitig sinnvoll nutzen lassen.

Wandschränke können unterschiedliche Größen und Formen besitzen. Eine genaue Abgrenzung zur Nische oder zu einer Kammer besteht nicht. Eine Wandnische, die als Schrankbett dient, wird als Alkoven bezeichnet. Der aus den Vereinigten Staaten bekannte begehbare Kleiderschrank (englisch walk-in closet) erfreut sich auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit.[1] In den Vereinigten Staaten sind Wandschränke Standard, besonders in Schlafräumen; Kleiderschränke sind dort wenig üblich. Weil in den Wandschränken meist keine Schubladen vorhanden sind, stellt man als Ergänzung eine Kommode auf.

In Deutschland fordern die unterschiedlichen Landesbauordnungen Abstellräume, die einer Wohnung zugeordnet sein müssen, aber auch außerhalb, beispielsweise im Keller, liegen können. In einigen Bauordnungen wird auch ausdrücklich eine Teilabstellfläche innerhalb der Wohnung gefordert. Die in diesem Zusammenhang erstellten Kleinsträume von beispielsweise 1 m² Fläche können auch als Wandschränke betrachtet werden.

Einzelnachweise

  1. Begehbarer Kleiderschrank. In: Schöner Wohnen. Abgerufen am 20. Juli 2011.
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