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Vizepräsident der Vereinigten Staaten

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Vizepräsident der Vereinigten Staaten
Siegel
Siegel
Standarte
Standarte
Vizepräsident Joe Biden
Amtierender Vizepräsident
Joe Biden
seit dem 20. Januar 2009
Amtssitz Number One Observatory Circle
Weißes Haus (Büro)
Amtszeit 4 Jahre
(keine Amtszeitbeschränkung)
Schaffung des Amtes 4. März 1789
Letzte Wahl 6. November 2012
Nächste Wahl 8. November 2016
Anrede The Honorable (formal)
Mr. Vice President (informal)
Mr. President (in seiner Rolle als Senatspräsident)
Stellvertreter von US-Präsident
Webseite White House.gov Vice President

Der Vizepräsident der Vereinigten Staaten ist der Stellvertreter des amerikanischen Präsidenten und damit Inhaber des zweithöchsten Amtes in den Vereinigten Staaten. Der Vizepräsident ist in der Nachfolge des Präsidenten die erste Person, die im Falle des Todes, des Rücktritts oder der Amtsenthebung des Präsidenten dessen Amt übernimmt. Gleichzeitig ist der Vizepräsident auch Präsident des Senats. Amtsinhaber ist seit dem 20. Januar 2009 der Demokrat Joe Biden.

Umfang des Amtes

Neben der Rolle als Stellvertreter des Präsidenten sind dem Vizepräsidenten in der Verfassung zwei weitere Aufgaben zugedacht: Er ist Präsident des Senats und er leitet die gemeinsame Sitzung des Kongresses, bei der die Ergebnisse der Präsidentschaftswahl ausgezählt werden.

Vertretung und Nachfolge des Präsidenten

Schon seit der ersten Ausgabe der Verfassung übernimmt der Vizepräsident für den gesamten Rest der laufenden Amtsperiode die Rechte und Pflichten des Präsidenten, falls dieser stirbt, zurücktritt oder seines Amtes enthoben wird. Unklar war darin jedoch, ob diese Amtsausübung kommissarisch ist oder der Vizepräsident zum Präsidenten wird. Beim ersten solchen Fall 1841 schuf John Tyler den Präzedenzfall, dass er sich als Präsident sah und die Bezeichnung acting president (kommissarischer Präsident) ablehnte. Er legte zwei Tage nach Tod des Präsidenten den Amtseid ab. Zwei Monate später verabschiedete der Kongress eine Resolution, der das Vorgehen unterstützte. Seither galt diese Praxis, die erst 1967 mit dem 25. Verfassungszusatz auch in Gesetzesform gebracht wurde. Insgesamt sind nach John Tyler 1841 acht weitere Vizepräsidenten in das Präsidentenamt aufgerückt. Vier davon wurden nach dem Ende der laufenden Amtszeit durch Wahlen im Präsidentenamt bestätigt.

Die bisher zum Präsidentenamt aufgerückten Vizepräsidenten sind:

  • John Tyler rückte 1841 nach nur 31 Tagen im Amt zum Präsidenten auf. Präsident William Henry Harrison hatte sich bei der bislang längsten Amtsantrittsrede schwer erkältet und verstarb kurz darauf an einer Lungenentzündung. Tyler wurde aber bei der folgenden Wahl 1844 nicht nominiert und schied nach Ende der Amtszeit 1845 aus.
  • Millard Fillmore war 1850, neun Jahre später, der zweite Vizepräsident, der ins höchste Staatsamt aufrückte. Präsident Zachary Taylor war wie Harrison nach einer öffentlichen Veranstaltung erkrankt und starb kurz danach. Fillmore war der letzte Präsident der Whig Party. Für die nächste Präsidentschaftswahl 1852 konnte er sich nicht die Nominierung seiner Partei sichern und schied damit 1853 aus. Als Kandidat der American Party wurde er bei der Wahl 1856 nur Dritter.
  • Andrew Johnson wurde 1865 der zweite Vizepräsident von Abraham Lincoln. Als dieser gut einen Monat später ermordet wurde, übernahm Johnson das Präsidentenamt. Er hatte als erster Präsident ein Amtsenthebungsverfahren zu überstehen, das nur knapp scheiterte. Er wurde von den Demokraten nicht für eine Wiederwahl nominiert und verließ das Weiße Haus daher 1869.
  • Chester A. Arthur rückte 1881 auf, als Präsident James A. Garfield von einem psychisch Kranken angeschossen wurde und elf Wochen später seinen Verletzungen erlag. Arthur konnte sich bei der folgenden Wahl im Jahr 1884 innerparteilich nicht als Präsidentschaftskandidat durchsetzen und schied deshalb 1885 aus dem Amt.
  • Theodore Roosevelt wurde 1901 ebenfalls infolge eines Attentats zum Präsidenten. William McKinley wurde ein halbes Jahr nach Beginn seiner zweiten Amtszeit von einem Anarchisten ermordet. Roosevelt ist mit 42 Jahren bis heute der jüngste Präsident bei Amtsantritt. Als erstem nachgerücktem Vizepräsidenten gelang ihm es 1904, von seiner Partei nominiert zu werden und sich die Wiederwahl zu sichern. 1908 verzichtete er auf eine weitere Kandidatur, bewarb sich aber 1912 vergeblich erneut.
  • Calvin Coolidge wurde 1923 nach dem krankheitsbedingten Tod von Warren G. Harding zum Präsidenten. Ihm gelang 1924 mit deutlichem Vorsprung die Wiederwahl. 1928 ließ er sich nicht noch einmal aufstellen.
  • Harry S. Truman war 1945 nur knapp drei Monate im Amt des Vizepräsidenten gewesen, als Franklin D. Roosevelt zu Beginn seiner vierten Amtszeit verstarb und Truman damit Präsident wurde. 1948 gelang ihm die Wiederwahl. Er war der letzte Präsident, der von der Amtszeitenbeschränkung des 22. Verfassungszusatzes nicht betroffen war. 1952 verzichtete er auf eine weitere Kandidatur, nachdem er die erste parteiinterne Vorwahl verloren hatte.
  • Lyndon B. Johnson wurde 1963 nach der Ermordung John F. Kennedys zum Präsidenten. Bei der Wahl 1964 gelang ihm mit der bislang größten Mehrheit die Wiederwahl. 1968 hätte er erneut antreten können, da er weniger als zwei Jahre der Amtszeit seines Vorgängers absolviert hat, verzichtete jedoch.
  • Gerald Ford, der selbst durch den Rücktritt Spiro Agnews 1973 als erster durch den 25. Verfassungszusatz ins Amt des Vizepräsidenten gekommen war, gelangte 1974 durch den Rücktritt von Richard Nixon schließlich in das Präsidentenamt. Die Wiederwahl im Jahr 1976 misslang jedoch.

Der 25. Verfassungszusatz legte auch ein Vorgehen für eine Amtsunfähigkeit des Präsidenten fest. Eine solche kann vom Präsidenten selbst oder vom Vizepräsidenten mit Zustimmung des Kabinetts festgestellt werden. In dem Fall wird der Vizepräsident zum kommissarischen Präsidenten. Dies kam bereits dreimal vor: 1985 amtierte George Bush senior sowie 2002 und 2007 Dick Cheney für einige Stunden als geschäftsführender Präsident. Anlass war jeweils eine Operation des Präsidenten.

Präsident des Senats

Der Vizepräsident ist Vorsitzender des US-Senates, ohne aber Mitglied des Senats zu sein. In der Praxis leitet jedoch der Präsident pro tempore die Sitzungen. Dieser ist ein in der Verfassung vorgesehener Stellvertreter des Vorsitzenden, den die Senatoren unter sich auswählen, üblicherweise der dienstälteste Senator der Mehrheitspartei. Der Vizepräsident hat nach der Geschäftsordnung des Senats auch kein Rederecht.

Sein Amt erhält jedoch bei Stimmengleichheit im Senat Bedeutung, da er dann eine Stimme zur Aufhebung des Patts abgeben darf. Dies kann bei knappen Mehrheitsverhältnissen von großer Bedeutung für den Präsidenten und dessen Partei sein. Die meisten Vizepräsidenten durften mindestens einmal eine Entscheidung mit ihrer Stimme herbeiführen. So gab es 2001 einen 50:50-Patt zwischen den Parteien im Senat. Der damalige Vizepräsident Dick Cheney durfte während seiner Amtszeit insgesamt achtmal mit seiner Stimme den Ausschlag geben. Der derzeitige Vizepräsident Joe Biden hat bislang hingegen kein einziges solches Votum geben dürfen, wie auch schon 11 andere Vizepräsidenten vor ihm. Mehr als acht Entscheidungen erreichten nur sieben Vizepräsidenten. Rekordhalter ist der erste Amtsinhaber John Adams mit insgesamt 29 ausschlaggebenden Stimmen. Die Stimme beim Patt ist eine Ausnahme von der Gewaltenteilung, da hier ein Mitglied der Exekutive direkt eine Entscheidung in der Legislative fällen kann.

Wird ein neues Gesetz verabschiedet so zeichnet der Vizepräsident als Senatsvorsitzender das Dokument ebenfalls gegen, wie der Sprecher des Repräsentantenhauses, bevor der Präsident das Gesetzesblatt zu seiner Gültigkeit am Schluss unterschreibt.

Eine Aufgabe, die dem Vizepräsidenten in der Rolle als Senatspräsident zufällt, ist der Vorsitz über ein Amtsenthebungsverfahren von Amtsträgern auf Bundesebene. Bei einem Amtsenthebungsverfahren gegen den Präsidenten führt jedoch der Oberste Bundesrichter den Vorsitz. In der Verfassung ist nicht festgelegt, wer die Sitzung bei einem Amtsenthebungsverfahren gegen den Vizepräsidenten führt. Da so ein Fall noch nie eingetreten ist, wurde dies auch nie durch eine entsprechende Praxis festgelegt.

Auszählung der Stimmen bei der Präsidentschaftswahl

Die Präsidentschaftswahl ist nur eine indirekte Wahl, bei der jeder Staat seine Wahlmänner für das Wahlmännerkollegium bestimmt. Dieses Gremium trifft sich jedoch nie. Stattdessen treten die Delegationen eines jeden Staates in der jeweiligen Staatshauptstadt zusammen und stimmen dort ab. Das Ergebnis wird nach Washington übermittelt, wo dann der Kongress in einer gemeinsamen Sitzung beider Kammern die eingegangenen Stimmen überprüft und auszählt. Diese Sitzung wird vom Vizepräsidenten geleitet.

In der Praxis sind diese Sitzungen ein reines Verlesen der ohnehin schon lange festgestellten Ergebnisse. Auch bei Einsprüchen gibt es festgelegte Entscheidungsabläufe, so dass dem Vizepräsidenten hier nur zeremonielle Aufgaben zukommen.

Da Vizepräsidenten schon mehrfach versucht haben, zum Präsidenten gewählt zu werden, kann es vorkommen, dass der Vizepräsident den eigenen Wahlsieg oder auch den seines Widersachers bekanntgibt.

Andere Aufgaben

Aus dem Amt des Vizepräsidenten ergeben sich noch weitere Aufgaben und Rechte. So ist er auch Mitglied des United States National Security Council und Vorstandsmitglied der Smithsonian Institution.

Bedeutung des Amtes

Der erste Vizepräsident, John Adams, bezeichnete das Amt als „das bedeutungsloseste, das jemals von Menschen ersonnen wurde“. In der Tat war das Amt lange Zeit weitgehend unbeachtet und von wenig Bedeutung im politischen Alltag, so dass die Amtsinhaber nur bei einem späteren Aufstieg ins Präsidentenamt auch größere Beachtung fanden. Mit wenigen Ausnahmen blieb dies so bis ins 20. Jahrhundert.

Ein Sprichwort verweist auf die mögliche Nachfolge eines verstorbenen Präsidenten so: „Der Vizepräsident ist nur einen Herzschlag vom Oval Office entfernt“. Die Politikwissenschaftlerin Birgit Oldopp nennt die Rolle des Vizepräsidenten „undankbar“. Sie hänge davon ab, inwieweit der Präsident dem Vizepräsidenten vertraut und ihn ins politische Leben miteinbezieht.[1]

Die Bedeutung des Amtes ist mittlerweile gewachsen, hängt aber auch davon ab, wie der jeweilige Amtsinhaber es ausübte. So gilt Dan Quayle als ein schwacher Vizepräsident, Dick Cheney als starker.

Der Vizepräsident gehört an sich nicht dem Kabinett an und nahm bis 1919 nicht an dessen Sitzungen teil. Woodrow Wilson brach erstmals mit dieser Tradition, als er seinen Vizepräsidenten Thomas R. Marshall bat, ihn während der Verhandlungen zum Vertrag von Versailles in Kabinettssitzungen zu vertreten. Bis 1933 wurde dies je nach Präsident unterschiedlich gehandhabt. Ab dann machte Franklin D. Roosevelt schließlich die Teilnahme des Vizepräsidenten an Kabinettssitzungen zur Regel, was seither alle Präsidenten weitergeführt haben.

Ursprünglich hatte der Vizepräsident auch kein Büro im Weißen Haus. Lyndon B. Johnson erhielt 1961 erstmals ein Büro dort, was seither für alle Vizepräsidenten beibehalten wurde.

Vizepräsidenten sind nicht zuletzt mit repräsentativen Aufgaben beauftragt, auch Auslandsreisen. Sprichwörtlicherweise wird der Vizepräsident zu Begräbnissen zweitrangiger Staatsoberhäupter geschickt.

Bei öffentlichen Auftritten des Vizepräsidenten erklingt als Präsidialsalut nach vier ruffles and flourishes (Trommelwirbel und Fanfaren) die Melodie oder das Lied „Hail, Columbia“.[2]

Wohnsitz des Vizepräsidenten ist seit 1974 das Gebäude Number One Observatory Circle in Washington.

Wahl

Number One Observatory Circle, offizielle Residenz des Vizepräsidenten
Büro des Vizepräsidenten im Weißen Haus (hier mit Vizepräsident Joe Biden rechts und Barack Obama)

Verfahren

Nach dem heutigen Verfahren werden dem Wähler Wahlvorschläge gemacht, die jeweils sowohl Kandidaten für Präsident und Vizepräsident enthalten. Es wird also immer die Kombination aus beidem gewählt. Einen Vizepräsidentschaftskandidaten nennt man den Running Mate des Präsidentschaftskandidaten. Das Wahlmännerkollegium stimmt gleichzeitig über beide Posten ab, wobei sie jedoch im Wesentlichen freie Wahl haben. Jedoch müssen sie nach dem 12. Verfassungszusatz für mindestens einen Kandidaten stimmen, der nicht aus ihrem eigenen Bundesstaat stammt. Präsident und Vizepräsident stammen daher normalerweise nicht aus demselben Bundesstaat, um keine Stimmen aus diesem Staat zu verlieren. Da die Wahlmänner von den Parteien entsandt werden und verschiedene Staaten Gesetze zur Bestrafung von abweichend abstimmenden Wahlmännern haben, wird in der Regel geschlossen für den jeweiligen Wahlvorschlag gestimmt.

Das ursprüngliche Verfahren war so vorgesehen, dass das Wahlmännerkollegium nur über den Präsidenten abstimmt und der Zweitplatzierte dann Vizepräsident wird. Jeder Wahlmann hatte zwei Stimmen. Bei Stimmengleichheit sollte das Repräsentantenhaus entscheiden, wer welches Amt erhält. Dies beinhaltete das Risiko, dass Präsident und Vizepräsident zu entgegengesetzten politischen Lagern gehörten. Wollte eine Partei beide Ämter besetzen, musste sie zwei Kandidaten aufstellen und versuchen, dass einer der beiden Kandidaten mindestens eine Stimme mehr erhält. Dies führte bei der Wahl 1796 zu einer Aufteilung zwischen zwei Parteien, und bei der Wahl 1800 zu einer Krise, da zwei Kandidaten stimmengleich waren und sich das Repräsentantenhaus nicht auf einen einigen konnte. Daher führte der 12. Verfassungszusatz schon zur Wahl 1804 die heutige Regel ein.

Voraussetzungen

Jeder Kandidat für die Vizepräsidentschaft muss auch zum Präsident wählbar sein. Er muss gebürtiger Staatsbürger der Vereinigten Staaten und mindestens 35 Jahre alt sein. Ferner muss er seit mindestens 14 Jahren seinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.

Weiterhin gibt es drei Einschränkungen, die eine Kandidatur verbieten und eher theoretischer Natur sind:

  • Nach dem 22. Verfassungszusatz darf niemand mehr als zweimal zum Präsidenten gewählt werden. Rückt ein Vizepräsident mehr als zwei Jahre vor Ende der Amtszeit nach, darf er sogar nur einmal wiedergewählt werden. Hat ein Präsident diese Grenzen ausgeschöpft, darf er also nicht mehr zum Präsidenten kandidieren, und da ein Vizepräsidentschaftskandidat auch zum Präsident wählbar sein muss, ist dann auch eine Kandidatur zum Vizepräsidenten ausgeschlossen.
  • Der Senat kann bei der Amtsenthebung von Amtsträgern auf Bundesebene bestimmen, dass die betroffene Person auch künftig von solchen Ämtern ausgeschlossen ist. Damit ist auch der Weg zur Vizepräsidentschaft versperrt.
  • Nach dem 14. Verfassungszusatz darf niemand Vizepräsident sein, der an einer Rebellion gegen die Vereinigten Staaten beteiligt war. Dies kann mit einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Kongresses aufgehoben werden. Die Vorschrift zielte ursprünglich auf die Teilnehmer des Sezessionskrieges auf Seiten der Südstaaten ab, denen eine tragende Rolle in der Staatsführung nicht mehr zukommen sollte. Jedoch wurden diese später weitgehend rehabilitiert. Da keine entsprechende Rebellion mehr aufgekommen ist, hat die Vorschrift nur theoretische Bedeutung für heutige Präsidentschaftswahlen.

Nominierung

Der Präsidentschaftskandidat schlägt auf dem Nominierungsparteitag seinen Vizepräsidentschaftskandidaten vor. Der Parteitag bestätigt diesen durch Wahl. Diese Praxis ist erst seit 1940 üblich, als sich Franklin D. Roosevelt vorbehielt, den Vizepräsidentschaftskandidaten selbst auszuwählen. Davor wurde der Vizepräsident von den Parteien ausgewählt. Adlai Stevenson war 1956 der bislang letzte Präsidentschaftskandidat, der die Nominierung dem Parteitag überließ.

In der Praxis ist der Vizepräsidentschaftskandidat oft ein ehemaliger innerparteilicher Rivale des Präsidentschaftskandidaten. Damit sollen dessen Anhänger eingebunden werden. Außerdem hat es Vorteile bei der Wahl, wenn der Running Mate Eigenschaften hat, die dem Präsidentschaftskandidaten fehlen. Ein eher linker Kandidat nimmt sich eventuell einen eher rechten running mate oder umgekehrt,[3] ein älterer einen jüngeren usw. Ein wichtiger Punkt bei der Auswahl ist oft auch die Herkunft. Ist der Vizepräsidentschaftskandidat in seinem Geburts- oder Wohnsitzstaat beliebt, kann dies die Wahlchancen befördern. Ein typisches Beispiel ist die Wahl 1960, als der aus dem liberalen Norden stammende John F. Kennedy den Texaner Lyndon B. Johnson nominierte, um unter den konservativen Demokraten im Süden zu punkten. In der Tat gelang es dem Gespann, sich mit einem knappen Vorsprung die Mehrheit der texanischen Stimmen und damit die Wahlmänner aus diesem Bundesstaat zu sichern.

Die meisten Vizepräsidentschaftskandidaten waren (ehemals) Senator oder Gouverneur, seltener (nur) Mitglied des Repräsentantenhauses, Botschafter oder Regierungsmitglied.

Spätere Kandidatur für die Präsidentschaft

Einige Vizepräsidenten haben versucht, ihrem Präsidenten nach deren Ausscheiden durch eine eigene Präsidentschaftskandidatur nachzufolgen. Bislang sind nur vier Vizepräsidenten auf diese Weise direkt im Anschluss Präsident geworden: John Adams, Thomas Jefferson, Martin Van Buren und George Bush. John Nance Garner, Vizepräsident während der ersten beiden Amtsperioden von Franklin D. Roosevelt, versuchte 1940 als demokratischer Kandidat nominiert zu werden, da er eine dritte Kandidatur Roosevelts ablehnte. Allerdings sicherte sich Roosevelt die Nominierung und blieb im Anschluss Präsident, während Henry A. Wallace neuer Vizepräsident wurde. Richard Nixon, der Vizepräsident von 1953 bis 1961 war, unterlag bei der Wahl 1960, war aber bei einem neuen Versuch bei der Wahl 1968 schließlich erfolgreich. Bei jener Wahl besiegte er den amtierenden Vizepräsidenten Hubert Humphrey in einem knappen Ausgang. Al Gore unterlag bei der Wahl 2000 äußerst knapp. Er konnte zwar die meisten Wählerstimmen erhalten, jedoch nicht die Mehrheit des Wahlmännerkollegiums.

Eine nicht unbeträchtliche Zahl an Vizepräsidenten übten nach ihrer Vizepräsidentschaft auch andere politische Ämter aus oder kandidierten für diese. Besonders viele davon wurden erneut Senator, andere übernahmen einen Posten im Kabinett oder wurden Gouverneur eines Bundesstaates. Andrew Johnson wurde sogar zum Senator gewählt, nachdem er Vizepräsident und Präsident war.

Amtszeiten

Die Zahl der Amtszeiten ist nicht beschränkt. Der 22. Verfassungszusatz beschränkt nur die Amtszeiten des Präsidenten, nicht jedoch die des Vizepräsidenten. Theoretisch kann also ein Vizepräsident beliebig lange und unter verschiedenen Präsidenten amtieren.

In der Praxis hat kein Vizepräsident mehr als zwei Amtszeiten absolviert, nur George Clinton und John C. Calhoun dienten unter zwei verschiedenen Präsidenten, aber je nur für eine Wahlperiode. Im Gegenteil gab es bis heute sogar 47 Vizepräsidenten, während es nur 44 Präsidenten gab. In der Vergangenheit traten Präsidenten bei der Bewerbung um Wiederwahl mit einem anderen Vizepräsidentschaftskandidaten an. So gab es beispielsweise zwischen Daniel D. Tompkins (1817–1825) und Thomas Riley Marshall (1913–1921) keinen einzigen Vizepräsidenten, der zwei Wahlperioden absolvierte (John C. Calhoun trat 1832 wenig vor Ende seiner zweiten Amtszeit zurück). Die Auswechselung eines Vizepräsidenten ist mittlerweile unüblich geworden. Zuletzt war Franklin D. Roosevelt hiermit erfolgreich, der in seinen vier Amtszeiten von 1933 bis 1945 drei verschiedene Vizepräsidenten hatte. 1975 entschied sich Nelson Rockefeller gegen eine Kandidatur für eine zweite Amtszeit, weswegen Gerald Ford bei der Wahl von 1976 mit Bob Dole als Vizepräsidentschaftskandidaten antrat. Er unterlag aber Jimmy Carter.

Ersetzung eines Vizepräsidenten

Das Amt war in der Geschichte der Vereinigten Staaten mehrmals für verschieden lange Zeiträume unbesetzt. Dies kann geschehen durch:

  • Wegfall des Präsidenten durch Tod, Rücktritt oder Amtsenthebung. In diesem Fall wird der Vizepräsident zum Präsidenten. Dies ist bislang neunmal vorgekommen, zuletzt beim Rücktritt von Richard Nixon im Jahr 1974. In der ursprünglichen Regelung war nicht ganz eindeutig geregelt, ob der Vizepräsident beim Wegfall des Präsidenten automatisch selbst zum Präsidenten wird oder ob er nur kommissarisch dieses Amt ausübt, bis ein neuer Präsident gewählt wird. John Tyler als erster Vizepräsident in dieser Situation schuf die Praxis, dass der Vizepräsident zum Präsidenten wird. Dies wurde erst 1967 mit dem 25. Zusatzartikel zur Verfassung auch gesetzlich festgelegt.
  • Tod des Vizepräsidenten. Dies ist bislang siebenmal vorgekommen, zuletzt 1912 beim Tod von James S. Sherman.
  • Rücktritt des Vizepräsidenten. Bislang sind nur zwei Amtsinhaber zurückgetreten: John C. Calhoun trat Ende 1832 wenige Monate vor Ablauf seiner Amtszeit wegen Differenzen zu Präsident Jackson zurück und wechselte in den Senat. Spiro Agnew trat 1973 wegen einer Bestechungs- und Steuerhinterziehungsaffäre zurück.
  • Amtsenthebung des Vizepräsidenten. Wie auch der Präsident und andere Amtsinhaber auf Bundesebene kann das Repräsentantenhaus eine Amtsenthebung beantragen, worüber dann der Senat beschließt. Bislang wurde kein solches Verfahren gegen einen Vizepräsidenten angestrengt.

Bis 1967 konnte eine Vakanz im Vizepräsidentamt erst mit der nächsten Präsidentschaftswahl gefüllt werden, was in bestimmten Fällen erst fast 4 Jahre später war. Erst dann wurde mit dem 25. Zusatzartikel zur Verfassung eine Möglichkeit zur Ernennung eines Vizepräsidenten geschaffen. Gibt es beispielsweise durch Rücktritt keinen Vizepräsidenten mehr, dann ernennt der Präsident einen Nachfolger. Dies muss vom Kongress (Repräsentantenhaus und Senat) bestätigt werden.[4]

Auf der Basis dieses Zusatzartikels wurden Gerald Ford im Jahr 1973 zum Nachfolger von Agnew. Nachdem Ford 1974 in das Präsidentenamt aufgerückt war, wurde Nelson Rockefeller zum Vizepräsidenten berufen. Ford und Rockefeller waren die einzigen Vizepräsidenten, die ohne Wahl durch das Volk ins Amt gelangten. Ford war entsprechend der einzige Präsident, der weder als solcher noch als Vizepräsident durch die Bürger gewählt wurde.

Eid

Vier Vizepräsidenten auf einem Bild: (von links) Lyndon B. Johnson, Richard Nixon, Spiro Agnew bei seiner Vereidigung, dahinter der scheidende Vizepräsident Hubert H. Humphrey (20. Januar 1969). Johnson und Nixon waren auch Präsidenten.

Anders als für den Präsidenten gibt die Verfassung keinen speziellen Eid für das Amt des Vizepräsidenten vor. Verschiedene Eide sind seit 1789 benutzt worden; die jetzige Form, welche auch von Senatoren, Abgeordneten und anderen Regierungsbeamten gesprochen wird, ist seit 1884 in Gebrauch:

“I do solemnly swear [or affirm] that I will support and defend the Constitution of the United States against all enemies, foreign and domestic; that I will bear true faith and allegiance to the same; that I take this obligation freely, without any mental reservation or purpose of evasion; and that I will well and faithfully discharge the duties of the office on which I am about to enter: So help me God.”

„Ich schwöre [oder gelobe] feierlich, dass ich die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika erhalten und gegen alle Feinde, von außen wie von innen, verteidigen werde; dass ich ihr in treuem Glauben und mit Loyalität folgen werde; dass ich diese Pflicht freiwillig, ohne geheimen Vorbehalt oder die Absicht, mich ihr zu entziehen, auf mich nehme und dass ich die Pflichten des Amtes, das ich antrete, gut und treu erfüllen werde; so wahr mir Gott helfe.“

Maßgebende Artikel der Verfassung

Siehe auch

Literatur

  • Carole Chandler Waldrup: Vice Presidents. Biographies of the 45 Men Who Have Held the Second Highest Office in the United States. Reprinted edition. McFarland & Company Inc., Jefferson NC u. a. 2006, ISBN 0-7864-2611-X.
  • L. Edward Purcell (Hrsg.): Vice Presidents. A Biographical Dictionary. 3rd edition. Facts on File, New York NY 2005, ISBN 0-8160-5740-0.

Weblinks

 Commons: Vizepräsident der Vereinigten Staaten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Birgit Oldopp: Das politische System der USA. Eine Einführung. VS, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-13874-X, S. 85.
  2. Ruffles and Flourishes.
  3. Birgit Oldopp: Das politische System der USA. Eine Einführung. VS, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-13874-X, S. 86.
  4. Birgit Oldopp: Das politische System der USA. Eine Einführung. VS, Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2005, ISBN 3-531-13874-X, S. 86.
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