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Typen von Argumenten

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Es gibt viele Typen von Argumenten, und diese werden gemäß ihrer Plausibilität eingeordnet. In der Wissenschaft waren deduktive und induktive Argumente wichtig, in der Rhetorik wurden u.a. Sophismen entwickelt und hinterfragt.

Deduktive Argumente

Hauptartikel: Deduktion

Als Argumentum ad veritatem (Wahrheitsbeweis) werden deduktive (oder deduktiv gültige) Argumente bezeichnet, bei denen die Konklusion logisch aus den Prämissen folgt, die Konklusion also wahr ist, falls die Prämissen wahr sind.

Logisches Nutzwertargument

Das logische Nutzwert­argument besteht aus zwei oder mehr Prämissen sowie der logischen Konklusion. Beispiel: „Dieses neue Auto verbraucht nur fünf Liter pro 100 Kilometer, und sein Tankinhalt beträgt 50 Liter. Das bedeutet, Sie können mit einer Tankfüllung 1.000 Kilometer reisen, ohne unterwegs tanken zu müssen.“

Vergrößerung

Sie stellt zwei Sätze mathematisch miteinander in Bezug. Aus dem rechnerischen Ergebnis wird die Plausibilität einer Ersparnis oder eines Gewinnes dargestellt. Beispiel: „Bei Einsparungen von nur 1,7 Cent pro Druckseite sparen Sie bei Ihrer Auflage bereits 20.000 x 0,017 = 340 Euro im Monat.“

Verkleinerung

Sie dient der Relativierung möglicher Gegenargumente, z. B. Anschaffungskosten oder laufenden Belastungen. Beispiel: „Das Auto kostet zwar 24.000,- Euro, bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren sind das allerdings nur 100 Euro pro Monat.“ Allerdings berücksichtigt obige Rechnung nicht den Zins und Zinseszins­effekt. Daher ist die Wirtschaftlichkeitsrechnung günstiger.

Schluss vom Allgemeinen auf das Besondere

Das Argumentum a posteriori (von a posteriori, ‚im Nachhinein‘, ‚aus dem Folgenden‘) arbeitet mit einem auf die Erfahrung gestützten Beweis. Diese Schlussfolgerung dient dazu, spezielle Erkenntnisse aus allgemeinen Theorien zu gewinnen. Beispiel: „Seit 6000 Jahren ist Krieg eine der immer wiederkehrenden Strategien zur Sicherstellung knapper Ressourcen. Auch heute beobachten wir knapper werdende Ressourcen. Es wird folglich wieder Krieg geben.“ Oder: „Alle Menschen, die ich kannte, sind gestorben. Also werde auch ich sterben müssen.“ Diese Form ist logisch unsauber, weil vom Bereich des Erfahrenen auf etwas noch nicht Erfahrenes geschlossen wird.

Bilanzierung

Die Bilanzierung oder Nutzwertanalyse stellt die Pro-und-Contra-Argumente gegenüber und versieht sie mit einem Gewichtungsfaktor. Die Summation ergibt ein mathematisch eindeutiges Ergebnis.

Induktive Argumente

Hauptartikel: Induktionsschluss

Induktive Argumente stützen sich auf empirische Beobachtungen und Erfahrungen. Dabei wird von Einzelfällen auf das Allgemeine geschlossen. Es ist zwar rational, die Konklusion für wahr zu halten, wenn alle Prämissen wahr sind, die Konklusion folgt jedoch nicht logisch zwingend, sondern ist nur in gewissem Grade wahrscheinlich.

Beispiel: „Bei allen bisherigen Versuchen, die Rechtschreibung zu reformieren, zeigte sich, dass die Leistungen der Schüler nachließen. Also werden die Leistungen der Schüler bei Einführung der aktuellen Rechtschreibreform wieder nachlassen.“

Auch wenn die Aussage „Alle bisherigen Reformen führten zu schlechteren Leistungen“ durch empirische Studien ausnahmslos bestätigt sein sollte, gilt das Argument nur in einem statistisch abgesicherten Rahmen, da ein einziges Gegenbeispiel die Allgemeingültigkeit widerlegen würde.

Die Gültigkeit induktiver Argumente ist stark umstritten.[1]

Indirekte Argumente

Ein Umkehrschluss (Argumentum e contrario, „Beweis durch Widerspruch“) untermauert die eigene These mit der Falsifizierung des Gegenteils (indirekter Beweis). Beispiel: Euklids Beweis für Irrationalität von Wurzel 2 oder: „Die Gegner der Rechtschreibreform behaupten, dass die Schüler mit den neuen Regeln mehr Fehler machen würden. Neueste Untersuchungen zeigen jedoch, dass die Fehlerquote seit Einführung um 20 Prozent gesunken ist.“

Sophismen

Hauptartikel: Sophismus (Rhetorik)

Ein Scheinargument, das mit der Absicht verwendet wird, andere zu täuschen, wird als Sophismus bezeichnet. Dabei handelt es sich um Argumentationen, die bei korrekter Handhabung logisch einwandfrei sind, jedoch auch zu (absichtlichen) Fehlschlüssen verwendet werden können. Während deduktive sowie (bedingt) induktive und analogisierende Argumente tatsächlich zum Beweis einer These dienen, handelt es sich bei den sogenannten Fehlschlüssen um keine gültigen Argumente. Es wird zwar aus den Prämissen eine Schlussfolgerung gezogen, diese erfolgt aber nicht nach den Gesetzen der Logik.

Ein logischer Irrtum, dem der Argumentierende erliegt, kann z. B. der falsche Gebrauch der beteiligten Begriffe durch einen Paralogismus oder eine nicht berücksichtigte Antinomie sein, die auch auf einem falschen Dilemma beruhen kann.

Argumentum ad rem

Unter einem Argumentum ad rem versteht man allgemein eine Beweisführung, die sich nur auf die zu diskutierende Sache selbst stützt und unabhängig von Gefühlen und Meinungen ist. Es handelt sich dabei selbst um keine hinreichend bestimmte Argumentsform, sondern um eine Grobklassifizierung, um diese Argumente von Argumenten gegen die Person eines Gegners im Streitgespräch (ad personam) oder unter Missbrauch der Vorurteile des Publikums (ad populum) abzugrenzen. Aber nicht für alle traditionell bekannten Formen ist diese Zuordnung ohne weiteres durchführbar.

Autoritätsverweis oder Referenzargument

Das Argumentum ad verecundiam will unter Berufung auf eine Autorität überzeugen. Jedes Argumentieren erfolgt in einem „sozialen Rahmen“, und die beschränkte „Kompetenz der Gesprächspartner setzt Grenzen“.[2] Auch zeitliche und materielle Ressourcen sind beschränkt, so dass es unmöglich ist, alles selbst nachzuprüfen. Daher muss man sich auf Ergebnisse anderer verlassen und stützt sich auf bekannte Fachleute. Einer Autorität auf dem betreffenden Gebiet gesteht man zu, mit großer Wahrscheinlichkeit zutreffend zu urteilen.

Beispiele: „Hans H., der bekannte konservative Journalist, meint zu Recht, dass eine Reform der Groß- und Kleinschreibung letztlich den Analphabetismus fördere.“ Oder: „Prof. Dr. Fischer schreibt in seinem Buch, dass Fernsehen Gewalttätigkeit auslöst.“

Allerdings garantiert die Berufung auf Fachleute nicht, eine zutreffende Ansicht zu gewinnen. Denn auch Experten können irren, und bei vielen Themen gibt es unterschiedliche „Lager“, deren Fachleute jeweils gute Gründe für ihre Positionen vorbringen. Oft äußern sich Fachleute auch auf Gebieten, mit denen sie weniger gut vertraut sind als mit ihrem eigenen Fachgebiet.

Die Berufung auf Autoritäten wird in Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften oft praktiziert. Die Bibel, der Koran, die Tradition, der Papst usw. werden dann als maßgebliche Instanzen zitiert.

Im Bereich der Wissenschaft gibt es oft wenig Bereitschaft, sich mit Vorstellungen auseinanderzusetzen, in denen die allgemein anerkannten Prinzipien einer Disziplin in Frage gestellt werden. In der Abwehr solcher Außenseiter-Meinungen wird dann nicht argumentiert, sondern auf die Prinzipien des Faches und deren Anerkennung in der Fachwelt zurückgegriffen.

Manche Sachverhalte erscheinen so klar, dass man zu ihrer Feststellung keine Autoritäten benötigt. Wenn sogar beliebige Nicht-Fachleute einen bestimmten Sachverhalt erkennen, dann sei dieser wohl offensichtlich. Es wird dann also nicht mit Fachleuten argumentiert, sondern mit „Menschen wie du und ich“. Ein Beispiel: „Die alte Bäuerin in unserem Dorf meint: Früher hatten wir auch kein ..., und wir haben trotzdem ...“

Mitleidargument

Mit Hilfe des Argumentum ad misericordiam wird Mitleid genutzt, um eine rationale Evaluation der Behauptung oder weiteres Nachhaken zu unterbinden. Beispiele:

  • „Niemand hat deinen Geldbeutel gestohlen; du hast ihn verloren. Warum verdächtigst du einen armen und missbrauchten Menschen?“
  • „X war so stark gestresst, dass man versteht, warum er so handelte.“[3]
  • „Bevor du den Präsidenten kritisierst, denk daran, wie schwierig sein Amt ist.“[3]

Gesellschaftliche Argumentation

Das Argumentum ad populum ist ein ähnlicher Versuch, durch den Verweis auf die wirkliche oder behauptete allgemeine Meinung zu überzeugen, und schließt aus der Anzahl der Anhänger einer Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt. Beispiel: „Im Mittelalter glaubten praktisch 100 Prozent der Leute daran, dass die Sonne und die Planeten um die Erde kreisen und die Erde unbeweglich im Raum hängt. Also kann das nicht ganz falsch gewesen sein.“

Wahrheit ist nicht demokratisch, aber wegen des Gruppendrucks und der damit verbundenen Angst vor einem Gesichtsverlust oder sozialer Ausgrenzung wird dieser Fehlschluss oft verwendet, um ungeliebte Meinungen zu unterdrücken.

Das Argumentum ad populum gilt jedoch zweiseitig: Oft neigen intellektuelle und wissenschaftliche Kritiker (die sich kritisch mit der Leichtgläubigkeit der Masse auseinandersetzen) dazu, bei von ihnen abgelehnten Theorien einen wirklichen oder behaupteten Konsens von Wissenschaftlern und Organisationen bezüglich der Falschheit der Theorie ohne weitere Erläuterung für diese Haltung ins Feld zu führen. Dies ist ebenfalls ein Fehlschluss.

Ein besonders schwerer Fall von Argumenten ad populum sind Totschlagargumente.

Moralisches Argument

Das moralische Argument (auch ethisches oder normatives Argument) bezieht sich noch weiter verengend explizit auf allgemein anerkannte ethische oder gesellschaftliche Werte und versucht, eine Aussage in Übereinstimmung oder im Gegensatz befindlich darzustellen. Beispiel: „Wir sollten die geltende Groß- und Kleinschreibung nicht aufgeben, da sie einzigartig ist.“

Ideologisches Argument

Einzelinteressen werden hier unter Berufung auf Allgemeines (z. B. die Natur [siehe Naturalistischer Fehlschluss], gesellschaftliche Zwänge, das Allgemeinwohl) vollkommen verschleiert. Das ideologische Argument steht beinahe schon außerhalb der Fehlschlüsse, da es sich im Grunde um ein Postulat, eine Aussage handelt. Beispiel: „Es ist doch nur natürlich, wenn man möchte, dass alles beim alten Zustand bleibt.“

Pragmatisches Argument

Manche Argumente fragen nicht direkt nach Wahrheit, sondern eigentlich nach Nützlichkeit. Als schädlich angesehene Konsequenzen einer bestimmten Grundhaltung oder Forschungsmethode werden als Argument gegen diese herangezogen. Der in Religionen verbreitete Wunsch nach Sicherheit verleitet dazu, eine verunsichernde Infragestellung der eigenen Glaubensgrundlage (z.B. Bibel, Koran) abzulehnen.[4]

Hypothetisches Argument

Dieses Argument konkludiert angenommene Prämissen mit tatsächlichen. Die Konklusion ergibt kein (notwendig) wahres Urteil, da hierzu die Wahrheit der Prämissen erwiesen sein muss. Beispiel: „Wenn das jetzt Ihr Kind auf der Intensivstation wäre, Herr Doktor, was würden Sie alles unternehmen, um sein Leben zu retten? Sie würden alles versuchen!“

Argument aus Nichtwissen

Das Argumentum ad ignorantiam nutzt Nichtwissen als Beweis. Der Fehlschluss, dass das Fehlen oder die Unkenntnis von Tatsachen, die eine Aussage unterstützen, die Aussage widerlegen bzw. der Fehlschluss, dass eine Aussage wahr ist, weil ihre Unwahrheit nicht bewiesen ist (oder vice versa), ist oft mit dem Glauben verbunden, dass die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses immer umgekehrt proportional zu der Anzahl der Möglichkeiten ist. Beispiel: „Niemand hat gezeigt, dass es keinen Gott gibt; also muss Gott existieren.“ Oder: „Niemand hat je ein UFO gesehen, also gibt es keine UFOs.“

Im Falle des Fehlens von Tatsachen: Es ist umso schwieriger, etwas nachzuweisen, je seltener es vorkommt (Quastenflosser), je schwieriger deren Untersuchung ist (extraterrestrische Planeten, Tiefsee) und wenn deren Existenz geheim gehalten werden soll (militärische Forschungslabore). Noch problematischer sieht es bei der Nicht-Existenz von etwas aus: Zum Nachweis, insbesondere zur Falsifizierung strittiger, grundsätzlicher Aussagen müsste man das gesamte Universum absuchen. Für eine Aussage muss man sich also daran halten, was bekannt ist (oder falls die Aussage unbekannt ist, was man vernünftigerweise erwarten würde, wenn sie wahr wäre. Niemand glaubt an einen Atombombenanschlag in London, wenn dies nicht in den Nachrichten käme). Ein Argumentum ad ignorantiam bringt letztlich nur den Glauben an etwas als eigene irrelevante Unkenntnis in die Argumentation.

Scheinkausalität

Hierbei fungieren zwei Ereignisse als Prämissen, aus deren Gleichzeitigkeit (Cum hoc ergo propter hoc: gleichzeitig, also deswegen) bzw. zeitlichen Abfolge (Post hoc ergo propter hoc: danach, also deswegen) ein unbewiesener Kausalzusammenhang konkludiert wird. Zum Beispiel: Eisverkäufe korrelieren stark (und robust) mit Verbrechensraten. Daher verursacht Speiseeis Verbrechen. Dieses Argument ist fehlerhaft, weil es die tatsächliche Erklärung außer Acht lässt, dass es eben die hohen Temperaturen sind, die sowohl die Verbrechensraten als auch die Speiseeisverkäufe unabhängig voneinander erhöhen.

Grundannahme

Mit dem Argumentum a priori wird ein Beweis mittels rein logischer Schlussfolgerungen geführt, der ohne Erfahrungswissen auskommt. Diese Annahme ist jedoch nicht falsifizierbar. Beispiel: „Wenn man annimmt, dass alle Menschen sterblich sind, und Sokrates ein Mensch ist, so folgt daraus, dass Sokrates sterblich sein muss.“

Strohmann-Argument

Bei einem Strohmann-Argument werden Positionen des Gegners attackiert, die dieser tatsächlich gar nicht vertritt. Anstatt auf die tatsächlichen Argumente des Gegners einzugehen, wird gegen einen fiktiven Gegner – den „Strohmann“ – argumentiert. Es wird dann behauptet, die Widerlegung der Strohmann-Position wäre eine Widerlegung der tatsächlichen Position des Diskussionsgegners.

Argument der goldenen Mitte

Das Argument der goldenen Mitte (lateinisch argumentum ad temperantiam) ist ein Fehlschluss, der die Mitte zweier Positionen unabhängig von der argumentativen Untermauerung der einzelnen Positionen bevorzugt.

Auch wenn die Erfahrung zeigt, dass Extrempositionen oft Nachteile nach sich ziehen und Kompromisse leichter durchzusetzen sind, ist das Argumentum ad temperantiam als Maßstab der Richtigkeit generell zu verwerfen. Einmal ist es kulturell stark abhängig, was eine Gesellschaft noch als akzeptable Extremposition zulässt (man vergleiche die Extrempositionen bezüglich der Homosexualität heute in der westlichen Gesellschaft und zu anderen Zeiten und in anderen Kulturen). Dann ist es verlockend (z. B. beim Feilschen), die eigene Position zum Extremen hin zu steigern, damit man sich auf eine „faire“ Position einigt, die einen dann selbst bevorzugt. Dann gibt es Situationen, in denen Extremmaßnahmen gemäß vorherrschender oder fachlicher Meinung nahezu unumgänglich sind. Ein Beispiel hierfür sind staatlich angeordnete Massentötungen bei Ausbruch einer schwer zu beherrschenden, ansteckenden Tierseuche.

Beispiele
  • „Da die Gewerkschaften 10 % mehr Lohn verlangen und die Arbeitgeber 2 % zugestehen, sollten wir uns auf 6 Prozent einigen.“
  • „Das Kind will die Seife essen. Seife zu essen ist schlecht für das Kind. Also darf es nur die halbe Seife essen.“

Zirkelschluss

Das Argumentum in circulo (Circulus vitiosus bzw. Zirkelschluss, Petitio principii) begründet eine These mit sich selbst und verstößt damit gegen einen Hauptsatz der klassischen Logik, wonach jede These durch Prämissen begründet sein muss, deren Wahrheit bereits bewiesen ist. Die zu folgernde Aussage steckt implizit in den Bedingungen. Beispiel: „Der Apfel fällt vom Baum, weil die Schwerkraft wirkt. Somit erkennt man leicht die Existenz der Schwerkraft, sobald ein Apfel vom Baum gefallen ist.“ Auch: „Die Gerechtigkeit erfordert höhere Löhne für alle, weil es nur gerecht ist, wenn jeder mehr verdient.“ Oder: „Sie sagen, Sie hätten jetzt keine Zeit. Genau deshalb rufe ich ja an: Es geht darum, in Zukunft so zu rationalisieren, dass Sie wieder Zeit für das Wesentliche haben.“

Doppeldeutigkeit

Ein Argumentum ambiguum, d. h. zweischneidiges Argument, bei dem die genaue Bedeutung unklar bleibt und damit eine Rückzugsmöglichkeit auf eine andere Interpretation offenlässt. Bill Clinton über Monica Lewinsky: „I did not have sexual relations with that woman“ („Ich hatte keine sexuelle Beziehung mit dieser Frau“). Im Sinne des Wortes „sexuell“ mit der Konnotation zum Geschlechtsverkehr ist Clintons Aussage korrekt, im umgangssprachlichen und juristischen Sinne jedoch nicht.

Erfahrungsbeweis

Das Argumentum ad lapidem (lat. lapis ,Stein‘) ist ein Gegenargument, mit dessen Hilfe eine ausgeklügelte und spitzfindige These durch einen scheinbar einfachen Widerspruch zur Erfahrung widerlegt werden soll. Benannt durch Dr. Samuel Johnson, der Bischof George Berkeleys Behauptung, dass Materie nicht separat von ihrer Wahrnehmung existieren kann, damit „widerlegte“, dass er einen Stein mit der lapidaren Bemerkung „I refute it thus.“ (,Damit widerlege ich es.‘) wegtrat.

Befürworter dieses Argumentes glauben oft, dass sich theoretische geistige Konstrukte durch eine eklatante Realitätsferne auszeichnen, und verweisen oft spöttisch auf die völlig unterschiedlichen Schlussfolgerungen, die man daraus besonders in der Philosophie ableiten kann. Kritiker des Arguments weisen darauf hin, dass das weniger eine Widerlegung als eine bequeme Ignorierung der Position ist (Der Stein wird auch durch noch so beiläufiges Wegtreten durch Tastsinn, Gehör und Sehen wahrgenommen).

Traditionsverweis

Ein Traditionsverweis (lateinisch Argumentum ad antiquitatem) arbeitet mit dem Beharren darauf, dass eine Aussage durch ihr Alter oder ihre Bewährtheit wahr sein müsse. Beispiel: „Siderische Astrologie ist wahr. Wenn sie falsch wäre, hätte sie nicht mehrere tausend Jahre überdauert.“

Schon bei Glaubenssätzen trifft man sehr alte Systeme an (Hinduismus, Judentum), die noch heute praktiziert werden und einander ausschließen. Aber auch in den Wissenschaften kann man aus vorher gemachten Beobachtungen nicht letztendlich schließen, dass eine bewährte Regel allgemeingültig bleibt (Induktionsproblem). Beispiele für Widerlegungen von lange Zeit für wahr gehaltenen Auffassungen sind Paradigmenwechsel wie das Vorkommen schwarzer Schwäne („Alle Schwäne sind weiß“) oder der Wechsel vom geozentrischen zum heliozentrischen Weltbild.

Beweis durch Augenschein

Das Argumentum ad oculos will durch schlagenden Widerspruch zur Wahrnehmung oder Aufdeckung eines kritischen Widerspruches überzeugen. Die eine Sache hat jedoch mit der anderen kausal nichts zu tun. „Ich habe nie behauptet, dass mein politischer Gegner Schmiergelder annimmt.“ (Im Hintergrund läuft ein Video, das genau das Gegenteil zeigt). Beispiel: „Angeklagter, Sie haben unter Eid geschworen, dass Sie sich zum Tatzeitpunkt am Orte X aufgehalten haben. Hier habe ich nun eine zweite eidesstattliche Erklärung Ihrer Versicherung, in der Sie behaupten, Sie hätten sich am Tatzeitpunkt am Orte Y, 1.000 km vom Ort X entfernt, aufgehalten. Wie erklären Sie sich das?“

Überhöhung

Das Argumentum a fortiori zeigt auf, dass die bestehende Behauptung noch sicherer ist als eine bereits mit hinlänglicher Sicherheit bewiesene. „Es ist mittels Untersuchungsreihen zweifelsfrei erwiesen, dass eine Konzentration von 10 mg/kg des fraglichen Mittels gesundheitsschädlich wirkt. Mein Mandant wurde jedoch einer wesentlich höheren Konzentration erheblich länger ausgesetzt, so dass der gesundheitliche Schaden meines Mandanten außer Frage steht.“

Der Erfolg gibt recht

Das Argumentum ad crumenam versucht, glauben zu machen, dass aus Reichtum oder Erfolg die Wahrheit der zugrunde liegenden Ansichten folgt. Beispiel: „Wer heilt, hat recht.“ Oder: „Ein Schneeballsystem gibt jedem gleiche Chancen. Schließlich ist Herr Marschmüller damit auch reich geworden.“

Dies ist ein Schema, das oftmals hemmungslos von Betrügern ausgenutzt wird, indem sie ihre Ansicht durch den scheinbaren oder tatsächlichen (auf Kosten vorheriger Opfer) Erfolg untermauern wollen. Selbst bei Aussagen über das Geldverdienen und wirtschaftlichen Erfolg oder Spontanheilungen ist es oft unklar, inwieweit der Erfolg von investierter Arbeit, unbekannten Randbedingungen oder scheinbaren Zufällen abhing.

Argument des weisen Asketen

Mit dem Argumentum ad lazarum wird, im Gegensatz zum ad crumenam mit dem Glauben argumentiert, dass aus Armut und Schlichtheit die Wahrheit der vertretenen Ansicht folgt. Beispiel: „Mein geistiger Lehrer lebt seit über 20 Jahren praktisch nur von Wasser und Brot. Nur ein von der Wahrheit Erleuchteter ist dazu imstande.“ Auch Asketen und einfache Leute sind Menschen und können trotz ihrer oft großen Lebenserfahrung irren.

Beschwichtigung

Das Argumentum a tuto nutzt die Ansicht, dass eine Position auf jeden Fall ungefährlich und unschädlich ist. Beispiel: „Ein Atomstromfilter hält Radioaktivität aus Atomkraftwerken fern. Es kann auf jeden Fall nicht schaden, wenn Sie den Atomstromfilter installieren, ich gebe ihn Ihnen sogar verbilligt.“

Während die Anwendung dieses Scheinargumentes in aussichtslos erscheinenden Situationen tröstend und Hoffnung spendend sein mag, gibt es jedoch oft versteckte Kosten und Nachteile an Zeit, Geld, Aufwand, Gesundheit und dem eigenen Ruf.

Explizite Weiterführung

Das Argumentum ex concesso beruht auf einer bereits als wahr zugestandenen Aussage. „Sie haben zugegeben, zur fraglichen Zeit am Tatort gewesen zu sein. Da es nun wegen des Aufbaus des Tatortes unumgänglich ist, den Blutfleck zu sehen, wenn man die Wohnung betritt, stellt sich die Frage, warum Sie behaupten, nichts gesehen zu haben.“

Angstargument

Das Argumentum ad metum arbeitet mit dem Erwecken von Ängsten und Befürchtungen, die mit einer Position verbunden werden (sollen). Beispiel: „Nur eigene Bewaffnung senkt die Kriminalitätsrate. Oder willst Du, dass Du und Deine Familie von Mördern, Räubern und Vergewaltigern ermordet und missbraucht werden?“

Neidargument

Das Argumentum ad invidiam appelliert an Neid, Bosheit und Rache. Beispiel: „Dein Kollege behauptet, wir bräuchten zur besseren Effizienz eine neue Datenbank. Schau mal, der bekommt viel mehr Gehalt als du, obwohl du genauso viel arbeitest. Willst du wirklich dessen Position unterstützen?“

Hassargument

Das argumentum ad odium versucht, anstatt zu überzeugen, Hassgefühle zu schüren oder appelliert an bereits vorhandene Hassgefühle. Zum Beispiel: „Ausländer nehmen uns die Arbeitsplätze weg. Sie sind an allem schuld, was in diesem Staat schiefläuft, lasst euch das nicht länger gefallen.“ oder „Banken enteignen; die Banken sind an allem schuld.“

Nazi-Vergleich

Hauptartikel: Nazi-Vergleich

Der Nazi-Vergleich lehnt eine Position mit dem Hinweis ab, dass sie von ethisch fragwürdigen Personen (insbesondere Hitler) geteilt wurde. Beispiel: „Jeder Todkranke, der sterben will, ist nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte. Jeder, der anderweitiges behauptet und damit Selbstmord oder sogenannte aktive Sterbehilfe unterstützt, hätte von Hitler Beifall bekommen.“

Siehe auch: Godwins Gesetz

Wiederholung

Mit dem Argumentum ad nauseam (lat. ,zur Übelkeit, Brechreiz‘) wird ein Fehlschluss bezeichnet, nach dem eine Aussage durch ständiges Wiederholen scheinbar richtiger wird.
„Ich war es nicht!“
„Man hat Sie zum Tatzeitpunkt am Ort gesehen.“
„Ich war es nicht!“
„Sie hatten eine Pistole in der Hand.“
„Ich war es nicht!“
„Sie haben gestern Abend dem Opfer gedroht.“
„Ich war es nicht!“

Abgesehen davon, dass man den anderen Diskutanten zum Aufgeben bewegt oder, trickreicher, so tut, als hätte man die Einwände durch Abwandlung der Wiederholung widerlegt, verlässt man damit den Rahmen rationaler Diskussion, da es nur noch auf das Beharren der eigenen Meinung ankommt. Eine Abwandlung davon: Es kommt oft vor, dass Proponenten einer Meinung unredlicherweise längst widerlegte Argumente gegenüber Leuten wiederholen, von denen sie glauben, dass diese die Widerlegung noch nicht kennen.

Innovationsargument

Mit dem Argumentum ad novitatem wird der Glaube genutzt, dass einer neueren Ansicht oder Innovation automatisch ein höherer Wahrheitsgehalt zukommt. Beispiel: „Die neu entdeckte XYZ-Diät reduziert das Gewicht ohne Hungern. Sie ist besser als vorherige Diäten, weil sie neu ist.“

In der wissenschaftlichen Praxis ist es jedoch meistens der Fall, dass aufgrund der Entwicklung des Fachgebietes Zugriff auf neuere Literatur zur Wahrheitsfindung erforderlich ist. Dennoch gibt es auch in der Wissenschaft immer wieder Nichtbestätigungen oder Widerlegungen vorher geäußerter Ansichten.

Argument aus Eitelkeit

Das Argumentum ad superbiam (superbia = Hochmut) arbeitet mit der Ablehnung gegnerischer Positionen aus Stolz und Überlegenheit. Beispiel: „Universität XYZ behauptet, ein Mittel gegen Krebs gefunden zu haben? Das ist unmöglich; wir haben viel mehr Mittel, und alles, was die bisher herausgefunden haben, wussten wir schon längst.“

Scheinargumente

Während bei Fehlschlüssen noch versucht wird, sachbezogen (ad rem) und rational zu argumentieren, benötigt ein Scheinargument keinen logischen Aufbau. Dennoch können Scheinargumentationen oft sehr wirkungsvoll sein.

Persönlicher Angriff

Mit dem Argumentum ad personam unterstellt man dem Gegner, dass ihm allgemein die Fähigkeit das nötige Fachwissen fehle („Amateur“), so dass von ihm auf dem betreffenden Fachgebiet von vornherein keine zutreffenden Meinungen zu erwarten seien. Mitunter wird versucht, durch den Hinweis auf für bestimmte Zuhörer negativ besetzte Eigenschaften der Person (Geschlecht, Profession, politische Orientierung etc.) Vorbehalte gegenüber der Meinung des Betreffenden zu erzeugen.

Da die Wahrheit einer Aussage jedoch nur von der Wahrheit der Prämissen abhängt, kann die Validität einer Aussage unabhängig von der Person getroffen werden.

Ein weiteres Argument, das sich gegen die Person des Argumentationsgegners richtet, ist das Tu-quoque-Argument, mit welchem versucht wird, das eigene Verhalten mit einem ähnlichen Verhalten des Gegners zu rechtfertigen.

Unterstellung schlechter Motive

Eine bequeme Möglichkeit der Widerlegung einer unerwünschten Meinung besteht darin, dem diese Meinung Vertretenden unlautere Motive zu unterstellen.[5] Ein kritisierter Politiker wehrt sich mit dem Verweis auf das Motiv des Kritikers, das bloß darin bestehe, das Ansehen von ihm, einem bewährten Politiker, zu beschädigen. Dass jemand weiß, was das innerste Motiv eines anderen Menschen wäre, ist an sich unwahrscheinlich. Insofern erscheint eine solche Abwehr durch das Unterstellen von Motiven als Ablenkungsmanöver. Eine solche Verteidigung durch den Hinweis auf das vermutete Motiv des Kritikers ist mitunter eine Verlegenheitslösung, wenn nämlich die Sachfrage, auf die sich die Kritik bezieht, sehr komplex ist, so dass wenig Hoffnung besteht, einer breiten Öffentlichkeit den Sachverhalt aus der eigenen Warte verständlich zu machen.

Totschlagargument

Als Totschlagargumente (auch Killerphrasen) werden Argumente bezeichnet, die nach Charles Clark nahezu inhaltslose Aussagen sind, von denen der Disputant annimmt, dass die meisten Diskussionsteilnehmer mit ihnen in der Bewertung übereinstimmen und die vor allem der Ablehnung oder Herabsetzung des Gegenübers dienen. Beispiel: „Das haben wir noch nie so gemacht.“

Drohung

Hauptartikel: Drohung

Mit dem Argumentum ad baculum (baculum = Stock, Prügel) wird das Ende rationaler Diskussion mittels Überreden und Einschüchtern durch Macht und Stärke eingeleitet. „Herr Dorn hat Hochverrat begangen, aber natürlich können Sie weiterhin versuchen, eine anderslautende Meinung an die Öffentlichkeit zu bringen. Machen Sie sich um Ihre Familie keine Sorgen? In der heutigen Zeit kann so viel Schlimmes passieren.“

Dies kann vielfältige Formen annehmen: Gewalt, Erpressung, das Überschreien oder Ächten der gegnerischen Position.

Persönlicher Angriff als Rhetorik

Mit einem Argumentum ad hominem werden die Behauptungen des Gegners mit einer Infragestellung des Gegners selbst entkräftet, die Diskussion verlagert sich von der Sache selbst auf die Person welche die Sache darlegt.

Die allgemeine Einsicht als Argument

Das Argumentum e consensu bzw. Argumentum consensu gentium zielt gerade bei ethischen Debatten darauf, dass die Zuhörerschaft Ansichten, Maximen oder Prinzipien übernehmen soll, da sie angeblich von allen Menschen oder zumindest einer Vielzahl, die sich darin nicht gegenseitig beeinflusst haben soll, geteilt werden. Die Behauptung soll aufgewertet werden, da sie anscheinend von Natur aus von allen Menschen geteilt wird oder weil sie Ergebnis einer Schlussfolgerung darstellt, die jede hinreichend entwickelte Gesellschaft angestellt und für gültig befunden hat. Beispiel: „Bei allen Kulturen dieser Welt gilt der Mord an einem gleichberechtigten Menschen als schweres Verbrechen. Auch hier unter uns ist Mord immer ethisch verwerflich.“

Auch manipulierend als das Herausstellen einer Position als eine so allgemein anerkannte Wahrheit, dass ein Widerspruch absolute Unwissenheit und Weltfremdheit suggeriert.

„Jeder (Schuljunge) weiß doch, dass jede Verbrennung Flammen erzeugt.“ (Welches ebenfalls ein „argumentum ad populum“ darstellt.)

Mittels dieser typischen Einleitung versucht der Argumentierende kritisches Nachfragen seiner Position zu verhindern, indem er Angst und Scham vor der eigenen Unwissenheit erzeugt.

Scheinrationalität

Das Argumentum ad iudicium beruft sich auf den gesunden Menschenverstand im Allgemeinen bzw. den der Zuhörerschaft. Beispiel: „Die Relativitätstheorie stimmt nicht, das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Wenn eine Zeitverschiebung nur von der Relativgeschwindigkeit abhängt, dann müssten Zwillinge, einer auf einem schnellen Raumschiff, einer auf der Erde, immer gleich alt bleiben. Schließlich kann jeder behaupten, der andere bewegt sich von ihm fort.“ (Zwillingsparadoxon)

Als Widerlegung kann man darauf hinweisen, dass sich Diskutanten oft darüber uneinig sind, was für sie eine überzeugende Demonstration des gesunden Menschenverstandes ist. Aber auch bei Einigkeit der Diskutanten untereinander versagt der gesunde Menschenverstand oft bei abstrakten oder nur extrem genau zu definierenden Problemen (Wahrscheinlichkeitsrechnung, Ziegenproblem) und setzt oft unterbewusst kulturell abhängige Bedingungen voraus, die falsch sein können.

Schweigen als Argument

Mit dem Argumentum ex silentio wertet der Historiker das Nichterwähnen eines bestimmten Ereignisses durch eine bestimmte historische Quelle als Indiz dafür, dass dieses Ereignis nicht stattgefunden hat. Dieses Argument gilt in der Geschichtsforschung nicht als zwingend, aber wenn eine Quelle über Zeit und Ort des fraglichen Ereignisses sehr dicht berichtet, besitzt dieses Argument eine gewisse Plausibilität.

Im Rahmen der juristischen Auslegungstechnik wird mitunter auf ein solches Argumentum ex silentio zurückgegriffen. Hier wird das Argument „aus dem Schweigen des Gesetzes“ als Erkenntnisquelle verwendet. Ein Beispiel:

„Bei nahezu allen Haftungsnormen des Zivilrechts wird als haftungsbegründende Voraussetzung ein subjektives Element (also Vorsatz oder Fahrlässigkeit) verlangt. Bei der Haftungsnorm der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB aber schweigt das Gesetz zum Vorliegen eines subjektiven Elements. Aus dem Schweigen des Gesetzes kann geschlossen werden, dass im Rahmen der Tierhalterhaftung gerade kein Vorsatz sowie keine Fahrlässigkeit vorliegen muss.“[6]

Übertreibung

Mit dem Argumentum ad consequentiam wird aus einer richtigen Schlussfolgerung, aus deren Wahrheit der Aussage unangenehme oder scheinbar unerträgliche Konsequenzen folgen würden, die Falschheit, Unwichtigkeit oder Belanglosigkeit der Aussage durch Übertreibung unterstellt, um den Gegner lächerlich zu machen. Beispiel: „Wenn die Erde sich tatsächlich durch den von uns verursachten Kohlendioxid-Ausstoß erwärmen würde und dies unabsehbare Folgen hätte, dann müssten wir den Energieverbrauch durch fossile Brennstoffe in der Tat drastisch einschränken. Da dies aber unsere Industrie, unsere Autos und Haushalte sowie das ganze wirtschaftliche Leben aller hier Anwesenden vollkommen ruinieren würde, brauchen wir nicht weiter darüber zu diskutieren.“

Weblinks

  • Webseite des Lehrstuhls für Anwendungsorientierte formale Verifikation: Michael Christian Nikelsky: Induktive Logik: Confirmation and Confirmability (deutsch; PDF; 132 kB), Erläuterung über Probleme bei der Konstruktion oder Rechtfertigung eines wissenschaftlichen, induktiven Logik-Systems

Einzelnachweise

  1. Georg J. W. Dorn: Inductive Countersupport. In: Journal for General Philosophy of Science 26 (1995), S. 187–189; James Cussens: Deduction, Induction and Probabilistic Support. In: Synthese 108 (1996), S. 1–10; Ellery Eells: Popper and Miller, and Induction and Deduction. In: Proceedings of the Seventh Asian Logic Conference (1999).
  2. Franz Graf-Stuhlhofer: Facetten kritischen Denkens. In: Zeitschrift für Theologie und Gemeinde 19, 2014, S. 32–44, dort 34.
  3. 3,0 3,1 nach Normand Baillargeon: A short course in intellectual self-defense. Seven Stories Press, 2007, ISBN 978-1-58322-765-7, S. 79.
  4. Franz Graf-Stuhlhofer: Christliche Bücher kritisch lesen. Ein Lehr- und Arbeitsbuch zum Trainieren der eigenen Urteilsfähigkeit anhand von Auszügen aus konservativen evangelischen Sachbüchern. VKW, Bonn 2008, S. 70–73: „Pragmatismus: wahr ist, was uns nützt“.
  5. Franz Graf-Stuhlhofer: Christliche Bücher kritisch lesen. Ein Lehr- und Arbeitsbuch zum Trainieren der eigenen Urteilsfähigkeit anhand von Auszügen aus konservativen evangelischen Sachbüchern. VKW, Bonn 2008, S. 36–38: „Ursachenforschung oder Psychologisieren“.
  6. Vgl. z. B. Bundesgerichtshof, Urteil vom 7. Mai 2009, Aktenzeichen III ZR 48/08.
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