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Rütlischwur

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Die drei Eidgenossen beim Schwur auf dem Rütli (Ölgemälde von Johann Heinrich Füssli, 1780)

Der Rütlischwur ist ein Element einer Geschichtserzählung des ausgehenden 15. Jahrhunderts, die im Zuge der Entstehung moderner Nationalstaaten zu einem Schweizer Nationalmythos ausgebaut wurde. Gemäss dieser Geschichte schlossen Vertreter von Uri, Schwyz und Unterwalden auf dem Rütli, einer Wiese am Vierwaldstättersee, per Eid einen gegen die Habsburger «bösen Vögte» gerichteten Bund. Ab der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vermischte sich diese Geschichte einer ersten Verschwörung mit der Vorstellung, der Bund sei schriftlich gefasst und besiegelt gewesen. Ende des 19. Jahrhunderts wurde eine auf Anfang August 1291 datierte Urkunde als «Bundesbrief» in den Rang eines «Gründungsdokuments» der Eidgenossenschaft erhoben; die drei schwörenden Eidgenossen als Personifikationen des «ersten Bundes» wurden fortan mit einer Urkunde in der Hand dargestellt.

Seit Aegidius Tschudi (Chronicon Helveticum) werden die Anführer dieser Abgesandten (die Drei Eidgenossen) mit Werner Stauffacher von Schwyz, Walter Fürst von Uri und Arnold von Melchtal aus Unterwalden gleichgesetzt. Andere Varianten ersetzten Fürst durch Wilhelm Tell.

Geschichte

Der Rütlischwur wird erstmals im Weissen Buch von Sarnen 1470/1474 erwähnt, allerdings noch ohne Datierung. Der Geschichtsschreiber Aegidius Tschudi setzte in seiner Mitte des 16. Jahrhunderts entstandenen Schweizer Chronik das Datum des Rütlischwures auf den «Mittwoch vor Martini» 1307 fest, also auf den 8. November 1307.

Gründungsmythos

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde der nicht belegbare Gründungsmythos um den Rütlischwur durch einen neuen Gründungsmythos ersetzt. Die Idee, das Jahr 1291 als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft und den ersten August als Nationalfeiertag festzulegen, geht auf die Initiative der Berner zurück. In Bern wollte man 1891 das 700-jährige Bestehen der Stadt feiern. Die Verbindung mit einer 600-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft kam da sehr gelegen. Im Bericht, den das Departement des Innern am 21. November 1889 für den Bundesrat verfasste, ist denn auch tatsächlich eine zweitägige Feier in Bern vorgesehen, nicht etwa in der Innerschweiz.

Der Bundesbrief von 1291

Mit dem Bundesbrief von Anfang August 1291, einem lateinisch verfassten Dokument, mit dem sich die Führungsgruppen der drei siegelnden Talschaften gegenseitig gegen Ansprüche von unten und politischer Konkurrenten im Raum zu schützen suchten, hatte man ein Dokument gewählt, das nicht unumstritten war. Historiker zählten schon im 19. Jahrhundert für den Zeitraum von 1251 bis 1386 82 Dokumente, mit denen ähnliche Bünde besiegelt wurden. Namentlich der Bund von Brunnen (1315) galt vielen als eigentlicher Gründungsakt der Eidgenossenschaft, wenn man denn nicht überhaupt von einer schrittweisen Entstehung der Eidgenossenschaft ausging. Noch bis ins 20. Jahrhundert hielt sich auch Tschudis Datum des Rütlischwurs als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft. 1907 wurde in Altdorf im Beisein einer Bundesratsdelegation das 600-jährige Bestehen der Eidgenossenschaft gefeiert. Seither hat sich die Erinnerung an das Jahr 1307 als Datum des Rütlischwurs und damit als Gründungsjahr der Eidgenossenschaft verloren. Im neuen Nationalmythos, der in der Zeit des Zweiten Weltkrieges – unter anderem mit dem Rütlirapport von General Henri Guisan oder mit der 650-Jahr-Feier von 1941 – geprägt wurde, verband sich der Rütlischwur-Mythos mehr und mehr mit dem 1. August, dem vom Bundesrat 1889 festgelegten Schweizer Nationalfeiertag (eigentlich «Bundesfeiertag»).

Feiertag

Der Bundesfeiertag war bis in die jüngste Vergangenheit kein schweizweit arbeitsfreier Feiertag. Ein in der ganzen Schweiz offiziell arbeitsfreier Bundesfeiertag entstand erst mittels einer Revision der Bundesverfassung. Diese Revision wurde lanciert durch die Volksinitiative «für einen arbeitsfreien Bundesfeiertag (1.-August-Initiative)», die von Volk und Ständen am 26. September 1993 angenommen worden war. Seit 1994 ist somit der 1. August schweizweit arbeitsfrei. Artikel 110 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft lautet: «Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt.»

Die eigentliche Feier, die in den einzelnen Dörfern und Städten traditionell mit Festansprache und Höhenfeuer begangen wird, kann – je nach Ortsbrauch – allerdings schon am Abend des 31. Juli stattfinden, so z. B. in Basel und Biel/Bienne.

Der Rütlischwur im Drama Wilhelm Tell

Eng verbunden mit dem Rütlischwur ist Friedrich Schillers Gestaltung der Sage von Wilhelm Tell:

Wir wollen sein ein einzig[1] Volk von Brüdern,
in keiner Not uns trennen und Gefahr.
Wir wollen frei sein, wie die Väter waren,
eher den Tod, als in der Knechtschaft leben.
Wir wollen trauen auf den höchsten Gott
und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.
(2. Aufzug, am Schluss der 2. Szene)

Die Drei Eidgenossen

Symbolik

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Die drei Eidgenossen gehören zu den Gründungsmythen der Schweiz und die von ihnen transportierte Idee der Gleichheit in der Verschiedenheit ist ein in der schweizerischen Staatsideologie immer wiederkehrendes Motiv.

Das stärkste Motiv der drei Eidgenossen ist die vielbeschworene Vielfalt in der Einheit. Drei Männer verschiedener Herkunft, verschiedenen Alters und mit verschiedenen Motivationen finden sich gleichberechtigt in einem gemeinsamen Ziel wieder. Die drei Eidgenossen stehen für eine kooperierende Gemeinschaft, die es mit Hilfe dieser Kooperation schafft, eine bestehende, als ungerecht empfundene Rechtsordnung durch einen beschworenen Gesellschaftsvertrag zu ersetzen. Die Zahlensymbolik ist ebenfalls sehr aussagekräftig und steht hier für drei Völker, drei Generationen und drei Stände (Bauernstand, Bürgertum und Handwerkerstand).

Während der Einzelkämpfer Wilhelm Tell gegen Ende des 19. Jahrhunderts insbesondere von nationalistischen Strömungen verwertet wurde, beanspruchte die Arbeiterbewegung das Drei-Eidgenossen-Motiv für sich als Symbol für eine klassenlose Gesellschaft, in der Arbeiter, Bauern und Angestellte solidarisch zusammenstehen.

Ikonographie

Rütlischwur, Fresko in der Tellskapelle

Während in frühen Darstellungen der drei Eidgenossen diese alleine dastehen, befinden sie sich später in Begleitung ihrer jeweiligen Gefolgschaft, die «das einzig Volk von Brüdern» repräsentiert.

Ab Mitte des 16. Jahrhunderts wurden bildliche Darstellungen des drei Eidgenossen-Motivs beliebt. Am bekanntesten dürfte das Gemälde Die drei Eidgenossen beim Schwur auf dem Rütli des Malers Johann Heinrich Füssli von 1780 sein. Der oft abgebildete, aus drei Quellen gespeiste und ebenfalls mythologische Brunnen auf dem Rütli wurde im Jahr 1865 eingeweiht. Imposant ist die von James Vibert erstellte Monumentalgruppe Die drei Eidgenossen in der Kuppelhalle des Bundeshauses in Bern.

Auf einer Darstellung aus dem Jahr 1908 wird einer der drei Eidgenossen als Frau dargestellt, wodurch das «einzig Volk von Brüdern» erstmals auch die «Schwestern» mit einbezog.

Einzelnachweise

  1. Wir wollen seyn ein einzig Volk von Brüdern, In keiner Noth uns trennen und Gefahr., 1. Auflage von 1804

Literatur

Weblinks

 Commons: Rütlischwur – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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