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Römische Provinz

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Römische Provinzen unter Trajan (117 n. Chr.)

Die römischen Provinzen waren Verwaltungseinheiten des Römischen Reiches.

Zu einzelnen Provinzen und einer Gesamtübersicht siehe:

Geschichtliche Entwicklung

Ursprünglich beschrieb der lateinische Begriff provincia („Aufgabe, Verpflichtung“) einen Aufgabenbereich in der Verwaltung der Stadt Rom. Mit dem Erwerb zusätzlicher Gebiete wurden diese zu eigenen Aufgaben der Staatsverwaltung, also Provinzen im späteren Sinne. Bis zum 1. Jahrhundert v. Chr. gab es aber noch keine festen Verwaltungseinheiten, sondern die Magistrate erhielten jeweils einen Aufgabenbereich (provincia) zugewiesen, dessen Zuschnitt wechseln konnte. Verwalter der Provinzen waren in der Zeit der Römischen Republik in der Regel Konsuln oder Prätoren, entweder noch in ihrer Amtszeit oder im direkten Anschluss daran, dann als Proprätoren oder Prokonsuln.

Die ersten Provinzen waren 241 v. Chr. die Insel Sizilien, die während des Ersten Punischen Krieges erobert worden war, und ab 237 v. Chr. Sardinien. Rom schickte je einen Prätor mit einem kleinen Kontingent zur Sicherung auf diese Inseln.

In der Kaiserzeit wurde die Provinzeinteilung des Reiches mehrfach geändert und reformiert. Augustus teilte die Provinzen in kaiserliche und (modern so genannte) „senatorische“ ein. Diese wurden weiterhin von Prokonsuln verwaltet, während die Statthalter in den kaiserlichen Provinzen Legati Augusti pro praetore („Gesandte des Kaisers anstelle eines Prätors“), Präfekten oder Prokuratoren waren.

Unter Kaiser Diokletian wurden ab 285 als übergeordnete Gliederungsebene 12 (später 14) Diözesen eingeführt, denen Vikare vorstanden, und unter Konstantin I. überdies die Prätorianerpräfektur. Die hierarchische Reihenfolge dabei war Präfektur – Diözese – Provinz. Die zur Zeit Diokletians und seiner Nachfolger vielfach neu abgegrenzten spätantiken Provinzen waren in der Regel durch Aufteilung kleiner als die älteren Verwaltungseinheiten, die Gesamtzahl wurde auf etwa 120 erhöht und damit fast verdoppelt. Mit dem Ende der Antike kam dann auch das Ende der römischen Provinzen, im Westen bereits im 5./6. Jahrhundert, im Osten erst in den Jahrzehnten nach der arabischen Expansion (ab 632).

Prinzipien römischer Provinzialverwaltung

Zu den Prinzipien römischer Provinzialverwaltung gehörte es, die bestehenden Verwaltungs- und Rechtsinstitutionen in dem jeweiligen Gebiet/Land so weit wie möglich zu erhalten (wenn solche überhaupt vorhanden waren, was in den Provinzen außerhalb des Mittelmeerraums meist nicht der Fall war).

Der römischen Verwaltung unterlagen

Diese Aufgaben wurden mittels eines kleinen Stabes um den Statthalter organisiert. Die Steuereintreibung, die Sache von Quästoren oder Prokuratoren war, war so flächendeckend gerade in großen Provinzen schwer durchzusetzen, weshalb man Lizenzen zur Eintreibung der Gelder an die lokalen Eliten vergab, die damit die Steuerschuld ihrer Umgebung auf sich luden und die Abgaben zur weiteren Abführung selbst einzogen.

Für die Bevölkerung der Provinzen – sofern sie nicht zur Oberschicht gehörte, die ihre Privilegien verlor – war dies in der Regel eine Verbesserung der Lage, war sie doch nicht mehr der Willkür lokaler Despoten ausgesetzt. Allein die Tatsache, dass lokale Instanzen keine Todesstrafe verhängen konnten – jeder römische Bürger konnte (wie etwa der Apostel Paulus) bis zum Proprätor (in der Kaiserzeit bis zum Kaiser) appellieren, jeder freie Provinzbewohner bis zum Statthalter – führte für viele Provinzialen zu einer vor der römischen Herrschaft nie gekannten Rechtssicherheit.

Auf die Tatsache, dass es der überwiegenden Bevölkerungsmehrheit unter römischer Herrschaft besser ging als vorher, ist auch zurückzuführen, dass in den fast 700 Jahren römischer Provinzialverwaltung nur zu wenigen Aufständen gegen Rom kam (z. B. Pannonischer Aufstand, der Boudicca-Aufstand und auch die jüdischen Aufstände).

Ausbeutung

Hauptproblem römischer Provinzialverwaltung war die Ausbeutung der Provinzen durch den Statthalter in der Zeit der Republik.

Da römische Regierungsbeamte kein Gehalt bezogen, den sehr teuren Wahlkampf und die Amtsführung aus eigener Tasche bezahlen mussten, waren sie nach Ablauf ihrer Regierungszeit häufig mittellos. Kamen sie dann als Statthalter in eine Provinz, versuchten sie sich dort finanziell zu sanieren. Die Römer sagten dazu: „Arm kam er in die reiche Provinz, reich verließ er die arme.“ Die Provinz konnte dagegen zwar in Rom klagen, wenn sie aber keinen so guten Prozess-Anwalt wie Marcus Tullius Cicero im Fall des sizilianischen Statthalters Gaius Verres im Jahre 70 v. Chr. verpflichten konnte, waren ihre Chancen häufig gering. In der Kaiserzeit verbesserte sich die Lage der Provinzen, da der Kaiser aus eigenem Interesse seine Statthalter kontrollierte.

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Römische Provinz aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.