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Prekarie

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Die Prekarie war eine häufig anzutreffende Leihe von Land im frühen Mittelalter, welche auf älteste Praxis schon im republikanischen Rom zurückgeht.

Das Wort ist abgeleitet aus dem spätlateinischen Substantiv precarium (= Lehensgut (Land)), welches auf das lateinische Adjektiv precarius (= erbeten, auf Widerruf) gewährt zurückgeht und neben dem im Singular defektiven Substantiv preces (= Bitte, Ersuchen) steht.

Das Land wurde von einem Großgrundbesitzer an einen Bauern auf Lebenszeit oder für mehrere (bis zu drei) Generationen verliehen. Prekarien wurden von den Kirchen beurkundet, werden aber auch im Verhältnis zum dörflichen Adel bestanden haben.

Durch Kriegsdienst, Unglücksfälle, Naturkatastrophen oder hohe Geldbußen (Lex Salica) sahen die vom Ruin bedrohten Bauern in der Leihe einen Ausweg. Der Beliehene war zu Natural- und Geldabgaben, oft auch zu Frondiensten verpflichtet und stellte sich unter den Schutz des Feudalherren.

Der Schützende wurde zum Herrn des Beschützten, den er in Gerichtssachen vertrat.

Das von freien Bauern einem großen Grundherren oder dem Klerus geschenkte Land wurde oft als Prekarie an den Schenker zurückgegeben. Dadurch dehnte sich die feudale Grundherrschaft aus.

Siehe auch

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