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Großgrundbesitzer

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Der Ausdruck Großgrundbesitzer bezeichnet den Eigentümer von Großgrundbesitz, einem größeren Landgut, das nach industriellen Gesichtspunkten bewirtschaftet wird. Man unterscheidet

  1. den Latifundienbesitzer (Römisches Reich).
  2. den Großgrundbesitzer des 19. Jahrhunderts, der sich vor allem auch in Spanien und Lateinamerika neben dem Feudaladel etablierte.
  3. Eine ökonomische Klasse im Marxismus (Großgrundbesitzer (Marxismus))

Größendefinition

Ab welcher Größe man von einem Großgrundbesitz sprechen kann, ist nicht eindeutig definiert sondern hängt von der Bodengüteklasse und Nutzbarkeit der Fläche, der im jeweiligen Land üblichen Grundstücksgröße und der Zielrichtung der Betrachtung ab.

Während z.B. landwirtschaftliche Betriebe im mittleren Westen der USA traditionellerweise große Flächen bewirtschaften, sind die landwirtschaftlichen Flächen in Europa im Schnitt signifikant kleiner. Betriebe, die in Europa daher als Großgrundbesitz angesehen werden, gelten in Übersee als normal.

Im Rahmen der Bodenreform in der SBZ wurde Großgrundbesitz ab einer Fläche von 101 ha angenommen.

Großgrundbesitzer in Preußen

In Deutschland ergab sich im 18. und 19. Jahrhundert eine außerordentlich unterschiedliche Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebsgrößen. Während in Westdeutschland kleinere Betriebe üblich waren, konzentrierte sich der Grundbesitz östlich der Elbe meist auf wenige (meist adlige) Großgrundbesitzer (Junker) und deren Rittergüter. In Brandenburg zählte um das Jahr 1900 Grundeigentum ab einem Grundsteuerreinertrag von 1500 RM jährlich zum Großgrundbesitz; abhängig von der Bodenqualität war dazu ein Grundeigentum von 100 bis 200 Hektar Voraussetzung. Die Regelung wurde jedoch nicht starr gehandhabt.[1]

1882 wurde im Deutschen Reich folgende Verteilung der Grundstücksgröße erhoben[2]

Gebiet Fläche <1 ha 1 - 10 ha 10 - 100 ha >100 ha
Deutsches Reich 5276344 ha 2,4 % 25,6 % 47,6 % 24,4 %
Elsaß-Lothringen 233866 ha 5,0 % 51,8 % 35,9 % 7,3 %
Bayern 681521 ha 1,6 % 35,6 % 60,5 % 2,3 %
Ostpreußen 188179 ha 1,0 % 9,3 % 51,1 % 38,6 %
Westpreußen 134026 ha 1,3 % 9,1 % 42,5 % 47,1 %
Pommern 169275 ha 1,3 % 10,1 % 31,2 % 57,4 %

Einzelnachweise

  1. René Schiller: Vom Rittergut zum Großgrundbesitz. Ökonomische und soziale Transformationsprozesse der ländlichen Eliten in Brandenburg im 19. Jahrhundert. Akademie Verlag, Berlin 2003, ISBN 3-05-003449-1, S. 183 f.
  2. Grundeigentum (Statistisches). In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 7, Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1892, ‎ S. 864.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Großgrundbesitzer aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.