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Prätendent

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Ein Prätendent (von lat. prae + tendere = hervorstrecken, beanspruchen) ist jemand, der etwas oder ein Recht für sich in Anspruch nimmt oder sich eine Stellung oder einen Status anmaßt.

Staatswesen

Ein Thronprätendent erhebt in einer Monarchie Anspruch auf den Thron.

Rechtswissenschaft

Im modernen deutschen Recht machen in einem Prätendentenstreit zwei Gläubiger Ansprüche gegen denselben Schuldner geltend. Der Schuldner kann sich eines solchen Streits entledigen, indem er seine Leistung hinterlegt (§ 378 BGB).[1][2] Der Prozess wird dann ausschließlich zwischen den Prätendenten fortgeführt (§ 75 ZPO).

Entsprechende Regelungen gibt es auch in Österreich[3] und in der Schweiz (Art. 168 OR).[4][5][6]

Das deutsche Familienrecht kennt den Vaterschaftsprätendenten. Dieser ist, wer glaubhaft machen kann, der Mutter in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt zu haben (§ 1592 Abs. 3 in Verbindung mit § 1600d BGB).[7][8]

Weblinks

Wiktionary: Prätendent – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Prätendent aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.