Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Persönliche Schutzausrüstung

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ein Sammelbegriff für Gegenstände, die bei Arbeiten und Tätigkeiten getragen werden müssen, bei denen es aufgrund ihrer Gefährlichkeit zu Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen kommen kann, welche durch andere Maßnahmen (technisch oder organisatorisch) nicht verhindert werden können. Im Gesundheitsdienst wird dafür ebenfalls die Bezeichnung Infektionsschutzkleidung verwendet.

Anwendungen

Regal mit Persönlicher Schutzausrüstung

Neben den technischen (Gefahrenvermeidung) und organisatorischen Maßnahmen (Gefahreinwirkung vom Menschen trennen oder zumindest zeitlich begrenzen) zählen die persönlichen Maßnahmen (Persönliche Schutzausrüstung und Unterweisung) zu den klassischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes (TOP-Prinzip der Arbeitssicherheit). Jedoch sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen vorrangig in Bezug auf die PSA anzuwenden. Persönliche Schutzausrüstungen finden Verwendung im gesamten gewerblichen Bereich, im Gesundheitsdienst und selbst bei hoheitlichen Organisationen wie Polizei und Militär. Aber auch in der Freizeit oder beim Sport können sie unerlässliche Hilfsmittel darstellen (z. B. Helm, Rettungsweste oder Schutzbrille). Sie müssen den grundlegenden Anforderungen des Anhangs II der Richtlinie 89/686/EWG, spätestens ab dem 21. April 2019 den grundlegenden Anforderungen der Verordnung 2016/425/EU, entsprechen. Harmonisierte Normen,[1] die von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden, geben konkrete Anforderungen an die jeweiligen Produkte vor.

Kategorien

Eine Unterteilung der PSA kann in verschiedene Kategorien erfolgen. Diese zeigen die Risiken auf, vor der die PSA schützen soll. Je höher die Kategorie, desto anspruchsvoller sind die Konformitätsbewertungsverfahren, die ein Hersteller durchführen muss. Für Produkte der Kategorie II ist eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle erforderlich. Bei PSA der Kategorie III muss aufgrund des hohen Risikos eine notifizierte Stelle für die EU-Baumusterprüfung und für die Überwachung eingebunden werden. Freiwillige Prüfzeichen (z. B. das GS-Zeichen) können nur für PSA der Kategorie I und II verwendet werden. Für die Kategorie III sind die Inhalte der Zertifizierungsverfahren bei der CE-Kennzeichnung und dem GS-Zeichen vergleichbar. Daher wird Letzteres für Produkte der Kategorie III nicht benutzt.[2]

Nur bei Vorliegen einer EU-Baumusterprüfbescheinigung ist der Hersteller einer PSA berechtigt und verpflichtet, die CE-Kennzeichnung auf seinem Produkt anzubringen. Handelt es sich dabei um PSA der Kategorie III, so wird dem CE-Zeichen die Registrierungsnummer der notifizierten Stelle angefügt, die die laufende Fertigung des Herstellers überwacht.[3]

Kategorie I

Abschließende Liste, Schutz gegen:

  • oberflächliche mechanische Verletzungen
  • Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser;
  • Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50 °C nicht übersteigt;
  • Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (außer bei Beobachtung der Sonne);
  • Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind.

Kategorie II

Hierzu zählen alle PSA, die weder in Kategorie I noch in Kategorie III einzustufen sind, Beispiele:

  • Standard-Schutz bei mechanischen Risiken (z. B. Fahrradhelme, Arbeitshandschuhe, Sicherheitsschuhe)
  • Schwimmhilfen wie z. B. Schwimmflügel

Kategorie III

Abschließende Liste, Schutz gegen:

  • gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische;
  • Atmosphären mit Sauerstoffmangel;
  • schädliche biologische Agenzien;
  • ionisierende Strahlung;
  • warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr;
  • kalte Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von – 50 °C oder weniger;
  • Stürze aus der Höhe;
  • Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen;
  • Ertrinken;
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen;
  • Hochdruckstrahl;
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche;
  • schädlicher Lärm.

Kategorisierung und Hilfsmittel dazu

Die Kategorisierung von persönlicher Schutzausrüstung erfolgte bis zum 20. April 2018 durch die europäische Richtlinie 89/686/EWG. Seit dem 21. April 2018 ist diese Richtlinie aufgehoben und wurde durch die Verordnung 2016/425/EU ersetzt. Die sogenannten PSA-Leitlinien[4] der Europäischen Kommission legen die Verordnung aus bzw. erläutern sie näher und nehmen teilweise produktspezifisch Einstufungen in die Kategorien vor.

Als Hilfsmittel ruft das PPE Portrait Projekt in Zusammenhang mit dem Ebolavirus und der COVID-19-Pandemie dazu auf, durch ein Porträt auf der PSA den Träger menschlicher wirken zu lassen.

Spezielle PSA

Es gibt eine ganze Reihe spezifischer PSA. Diese sind unter Kategorie:Persönliche Schutzausrüstung zu finden. Für die medizinische Versorgung von Personen, die mit Erregern einer übertragbaren Krankheit infiziert sind, wird die PSA je nach Übertragungsweg der unterschiedlichen Erreger zusammengestellt, wie z. B. die Infektionsschutzkleidung bei COVID-19.

Kombination von persönlichen Schutzausrüstungen

An vielen Arbeitsplätzen müssen gleichzeitig verschiedene Arten von PSA benutzt werden, da Schutz gegen mehrere Einwirkungen und/oder für mehrere Bereiche des Körpers nötig ist. Dabei dürfen sich die PSA in ihrer Schutzwirkung nicht durch Wechselwirkungen gegenseitig beeinträchtigen. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Kompatibilität der PSA und die Gefährdung, die durch die Kombination mehrerer PSA entstehen kann, bewerten. Dabei kann eine Zusammenstellung von bereits vorliegenden Erkenntnissen hilfreich sein[5]. Zu berücksichtigen sind ebenfalls die Angaben der Hersteller und der Prüf- und Zertifizierungsstellen.

Normative und rechtliche Verweise

Anforderungen an persönliche Schutzausrüstungen

In der Bundesrepublik Deutschland dienten das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Achte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt) (8. ProdSV) der Umsetzung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (ABl. L 399 vom 30. Dezember 1989, S. 18–38) in deutsches Recht; sie enthalten entsprechende Bestimmungen zu persönlichen Schutzausrüstungen. Die 8. ProdSV wurde auf Grund des § 120e Absatz 1 GewO in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Januar 1987 BGBl. I S. 425 in Verbindung mit Art. 129 GG – diesbezüglich inzwischen ersetzt durch § 8 Absatz 1 des ProdSG – vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft erlassen. Von den Mitgliedstaaten mitgeteilte nationale Umsetzungsmaßnahmen betreffend die Richtlinie 89/686/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen sind in einer Sammlung in EUR-Lex zusammengestellt, wobei alle von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht übermittelten Informationen auf dieser Seite unter die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten fallen (sie sind daher möglicherweise veraltet, unvollständig oder fehlerhaft).

Die Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG des Rates gilt ab dem 21. April 2018 vollumfänglich und regelt zusammen mit dem PSA-DurchführungsgesetzVorlage:§§/Wartung/alt-URL (in Deutschland) das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung.

Vorschriften zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen

In der Bundesrepublik Deutschland dient die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), sowie – für den Bereich des Bergrechts – die Allgemeine BundesbergverordnungVorlage:§§/Wartung/juris-seite (ABBergV) (insbesondere deren § 18 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 5 Nr. 1 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2), der Umsetzung der Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 393 S. 18); sie enthalten entsprechende Bestimmungen zur Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen. Die PSA-BV wurde auf Grund des § 19 (in Verbindung mit § 18) des ArbSchG vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) von der Bundesregierung erlassen. Von den Mitgliedstaaten mitgeteilte nationale Umsetzungsmaßnahmen betreffend die Richtlinie 89/656/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit (Dritte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) sind in einer Sammlung in EUR-Lex zusammengestellt, wobei alle von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung des Unionsrechts in nationales Recht übermittelten Informationen auf dieser Seite unter die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten fallen (sie sind daher möglicherweise veraltet, unvollständig oder fehlerhaft).

Literatur

  • Hans-Peter Mehlem: Persönliche Schutzausrüstungen – Arten – Eigenschaften – Bezugsquellen. 2006, ISBN 3-921059-62-3.
  • Marc Schulze, Axel Hüchelbach: Die neue PSA-Verordnung – Erläuterungen für die praktische Umsetzung. 2016, ISBN 978-3-8462-0668-3.

Weblinks

 Commons: Persönliche Schutzausrüstung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Harmonisierte Normen PSA, Stand 2013 (PDF, 1,3 MB)
  2. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): Persönliche Schutzausrüstungen. Abgerufen am 3. März 2021.
  3. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA): IFA-Prüf- und Zertifizierungsstelle für Persönliche Schutzausrüstungen im Sinne der EU-Verordnung 2016/425. Abgerufen am 3. März 2021.
  4. PPE-Guidelines
  5. Gefährdungen durch Kombination von Persönlicher Schutzausrüstung vermeiden. Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA), abgerufen am 7. Dezember 2018.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Persönliche Schutzausrüstung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.