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Arbeitssicherheit

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Die Artikel Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen Baustein erst nach vollständiger Abarbeitung der Redundanz. baiMENTO - Bayer und Münchner mit ein wenig mehr Lenzen (Diskussion) 13:09, 27. Mai 2016 (CEST)
Ungesicherte Arbeiter an einem Sendemast über Königs Wusterhausen 1925
Gitterboxen auf stromführenden Kabeln

Arbeitssicherheit ist die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit, also die Beherrschung und Minimierung von Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit. Sie ist damit Bestandteil des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes, das Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit fordert. Das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zählt zu den unverzichtbaren Unterstützungsprozessen eines Unternehmens, in erster Linie aus humanen Gründen, aber auch aus wirtschaftlicher Sicht: Unfälle und berufsbedingte Krankheiten kosten sowohl die Unternehmen als auch die Gesellschaft viel Geld. Empirische Befunde weisen darauf hin, dass Mängel bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz häufig gleichzeitig mit Mängeln in der Produkt- oder Dienstleistungsqualität zu beobachten sind, also auf Probleme der betrieblichen Organisation und Führung schließen lassen (z.B. Schliephacke 2008).

Derjenige, der als Unternehmer oder als vom Unternehmer Beauftragter (betrieblicher Vorgesetzter, Meister, Betriebsleiter, bis herauf zur Geschäftsführung und zum Aufsichtsrat) Arbeit beauftragt oder zulässt, die nicht den Regelwerken und Normen der jeweiligen Branche entspricht, kann persönlich straf- und zivilrechtlich belangt werden.

Ungesicherte Rollschienen
Sicherheitswarnung für Rangierbegleiter, ca. 1950

Deutschland

Die rechtliche Grundlage zur Arbeitssicherheit bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Sozialgesetzbuch SGB VII „Gesetzliche Unfallversicherung“ und das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG), das Bestellung und Aufgaben der genannten Fachkräfte regelt.[1]

In Deutschland überwachen in einem dualen System staatliche Gewerbeaufsichtsämter beziehungsweise Ämter für Arbeitsschutz und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) die Arbeitssicherheit. Letztere erlassen Unfallverhütungsvorschriften, die verbindlich geltendes Recht darstellen.

In den letzten Jahren entwickelt sich der Arbeitsschutz weg von der reinen technischen Verhinderung von Unfällen hin zu einer umfassenden Prävention. Dies bedeutet auch, dass die psychologischen Faktoren der Arbeit immer mehr an Bedeutung gewinnen und die technischen Aspekte der Arbeitssicherheit ergänzen. Nicht zuletzt aus diesem Grund bilden Unterweisungen ein wesentliches Element von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. So fordert § 12 Abs.1 des Arbeitsschutzgesetzes, dass die Versicherten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen unterwiesen werden. Art und Weise sowie der Umfang einer Unterweisung müssen in einem angemessenen Verhältnis zur vorhandenen Gefährdungssituation und der Qualifikation der Versicherten stehen.

Arbeitssicherheit verbindet sich mit den Erfordernissen der Ergonomie, der menschengerechten Arbeitsgestaltung und dem Gesundheitsschutz zu einer systemorientierten Betrachtungsweise des Arbeitsschutzes. Die aktuelle Entwicklung geht darüber noch hinaus in Richtung auf die bereits in einigen Normen vorgesehene Verknüpfung der Arbeitsschutz-, Qualitäts- und Umweltschutzmanagementsysteme zu einem Integrierten Managementsystem.

Schweiz

In der Schweiz wird die Regelung der Arbeitssicherheit nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA) und der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) übernommen.

Die EKAS bildet auch Fachfrauen beziehungsweise -männer für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieurinnen und -ingenieure aus.

Seit dem 1. Januar 2000 müssen sich UVG versicherte Betriebe an die EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) halten. Sie wurde nach dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) erstellt.

EKAS-Vorschriften

Österreich

In Österreich ist der Arbeitsschutz im Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) geregelt.

Hier gibt es Sicherheitsvertrauenspersonen (siehe SVP-VO), Sicherheitsfachkräfte (siehe SFK-VO) und Arbeitsmediziner.

Probleme in einer globalisierten Arbeitswelt

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beruhen auf ethischen Grundlagen, die gesellschaftlich nicht in allen Industriegesellschaften gleichermaßen in die Praxis umgesetzt werden. Insbesondere in Ländern mit aufstrebender Industrie werden oftmals die Erfordernisse der Arbeitssicherheit, die menschengerechte Arbeitsgestaltung, die Umweltschutz-Standards oder das Verbot der Kinderarbeit offenbar monetären Bestrebungen untergeordnet. Einige Grundrechte, etwa auf körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit, erscheinen dort noch nicht nachhaltig im allgemeinen Bewusstsein verankert. Die Wahrnehmung des Grenzrisikos, also der unvermeidlich mit einer Tätigkeit verbundenen Gefahr, ist offenbar zu Gunsten kurzfristiger pekuniärer Erfolge und zu Lasten der arbeitenden Menschen verschoben.

Siehe auch

Literatur

  • Bruno Kürbiß: Responsible Care. Arbeitssicherheit und Umweltschutz in Chemieanlagen. Europa-Lehrmittel, Haan-Gruiten 2008, ISBN 978-3-8085-7165-1.
  • Jürgen Schliephacke: Führungswissen Arbeitssicherheit. Erich Schmidt Verlag, 3. Auflage Berlin 2008
  • Arbeitsschutz von A-Z. Haufe Praxisratgeber. 5. Auflage 2009
  • DGUV-Jahrbuch 2013/2014, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.

Einzelnachweise

  1. Zur Arbeitssicherheit im 19. Jahrhundert vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, I. Abteilung: Von der Reichsgründungszeit bis zur Kaiserlichen Sozialbotschaft (1867-1881), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Stuttgart u.a. 1996; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, II. Abteilung: Von der Kaiserlichen Sozialbotschaft bis zu den Februarerlassen Wilhelms II. (1881-1890), 3. Band: Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 1998; Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, III. Abteilung: Ausbau und Differenzierung der Sozialpolitik seit Beginn des Neuen Kurses (1890-1904), 3. Band, Arbeiterschutz, bearbeitet von Wolfgang Ayaß, Darmstadt 2005.

Weblinks

 Commons: Arbeitssicherheit – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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