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Parlamentarisches Kontrollgremium

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Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG oder PKGr) ist ein Organ des Deutschen Bundestags oder eines Landesparlamentes, mit dem die Legislative die Arbeit der Exekutive überwachen soll (siehe parlamentarische Kontrolle).

Funktion und Aufgaben

Bundesebene

Das Gremium setzt sich aus Mitgliedern des Bundestags zusammen. Die Anzahl der Mitglieder wird dabei vor der Wahl des Gremiums durch den Bundestag festgesetzt. Mitglieder des Gremiums sind nach Abstimmung mit dem Gremium berechtigt, jede Dienststelle der deutschen Nachrichtendienste Bundesnachrichtendienst, Bundesamt für Verfassungsschutz sowie des Militärischen Abschirmdienstes zu betreten und Akteneinsicht zu fordern. Ferner sind sie dazu berechtigt, Nachrichtendienstmitarbeiter zu bestimmten Themen einer Befragung zu unterziehen. Die Mitglieder erhalten regelmäßig – durch die Bundesregierung – Einblick in die Arbeit der deutschen Geheimdienste. Da die Arbeit der Geheimdienste naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des Gremiums zur Verschwiegenheit auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags verpflichtet. Da sich das parlamentarische Fragerecht allerdings auch auf den Bereich der Geheimdienste erstreckt, sind die Bundesregierung sowie das PKGr dazu verpflichtet, zu dringenden Angelegenheiten Auskunft zu erstatten. Die Begründung der Regierung, geheimdienstliche Themen seien ausschließlich im PKGr zu erörtern und nicht zu veröffentlichen, ist laut dem Urteil 2 BvE 5/06[1] des Bundesverfassungsgerichts nicht zulässig, da sich das parlamentarische Fragerecht ebenfalls auf die Nachrichtendienste erstreckt.[2] Das Gremium ist dazu befähigt, Untersuchungsausschüsse im Bereich der deutschen Nachrichtendienste anzusetzen. Der Bereich der Nachrichtendienste wird von Seiten der Legislative jedoch nicht nur vom PKGr verwaltet, vielmehr können auch der Innen- bzw. der Verteidigungsausschuss auf diesem Gebiet tätig sein. Besondere Diskussionen löst das Gremium aus, wenn Parteien, die von anderen Parteien für unzuverlässig oder extremistisch gehalten werden, einen Platz darin beanspruchen. Dies war in den 1980er und 1990er Jahren bei den Grünen der Fall, seit 1990 auch bei der PDS.

Im Jahre 1978 wurde das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG), das 1956 von Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert worden war, durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst. Rechtliche Grundlage für die Arbeit des Organs ist seitdem das „Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes“, das am 29. Juli 2009 neugefasst wurde. 1999 wurde es – unter anderem wegen der missverständlichen Abkürzung PKK (teils auch PKM) – in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt. Seit 2009 ist das PKGr auch verfassungsrechtlich in Art. 45d GG verankert, dem einzigen Artikel des Grundgesetzes mit amtlicher Überschrift.

Seit 2012 hat das PKG zusätzliche Aufgaben: Anfragen von Passagierdaten deutscher Fluggesellschaften und Ermittlungen auf der Grundlage von Finanzdaten durch die Bedarfsträger werden seitdem auch durch die PKG beaufsichtigt. Dafür erhielt sie weitergehende Kompetenzen. Mitglieder des PKG können von der Bundesregierung Einsicht in Unterlagen und Datensätze verlangen. Alle Mitarbeiter der betroffenen Behörden können zur Befragung in das PKG geladen werden und die Mitglieder des Gremiums erhalten Zugang zu allen Dienststellen.[3]

  • einzelne Gremien auf Bundesebene
    • Finanzmarktgremium (zur Kontrolle der FMSA)

Länderebene

In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz, beispielsweise in Bayern das Parlamentarische Kontrollgremium zur Überwachung der Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (7 Mitglieder).[4]

Mitglieder

Name Fraktion Funktion
Clemens Binninger
CDU/CSU
Vorsitzender
Manfred Grund
CDU/CSU
Stephan Mayer
CDU/CSU
Armin Schuster
CDU/CSU
Fograscher, GabrieleGabriele Fograscher
SPD
Uli Grötsch
SPD
Lischka, BurkhardBurkhard Lischka
SPD
André Hahn
Die Linke
stellvertretender Vorsitzender
Ströbele, Hans-ChristianHans-Christian Ströbele
B90/Grüne

Das Parlamentarische Kontrollgremium des 18. Deutschen Bundestages besteht aus neun Mitgliedern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entsendet dabei vier Abgeordnete, die SPD-Fraktion drei und die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die Linksfraktion jeweils ein Fraktionsmitglied. Den Vorsitz hat dabei die CDU/CSU-Fraktion.

Der parteilose, seit 2005 für die Partei Die Linke dem Gremium angehörige Wolfgang Nešković wurde im Dezember 2009 zunächst nicht vom Bundestag bestätigt, ein bisher einmaliger Vorgang. In einer zweiten Abstimmung am 20. Januar 2010 wurde Nešković in namentlicher Abstimmung dann mit 320 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen wieder in das Kontrollgremium gewählt.[5] Nach Austritt aus seiner Fraktion schied er im Dezember 2012 aus dem Gremium, sein Nachfolger wurde Steffen Bockhahn.

Das Gremium kann übergangsweise sogar Mitglieder haben, welche dem Deutschen Bundestag nicht mehr angehören: Denn nach § 3 PKGrG übt das Kontrollgremium in alter Besetzung seine Aufgabe auch über das Ende der Legislaturperiode hinaus aus, bis der neue Bundestag ein neues Kontrollgremium gewählt hat. Eine solche Situation war z.B. am 24. Oktober 2013 gegeben, als im Zusammenhang mit der Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 und Hinweisen auf Lauschangriffe der Vereinigten Staaten von Amerika auf die Bundeskanzlerin Angela Merkel die FDP-Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages, die für den 18. Deutschen Bundestag nicht wiedergewählt worden waren, an einer Sondersitzung des Kontrollausschusses in der Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages teilnahmen.

Kritik

In letzter Zeit wurde häufiger aus geheimen Sitzungen des PKGr in den Massenmedien berichtet, unter anderem aus dem Bericht zum BND-Journalisten-Skandal. Das PKGr bat den Bundestagspräsidenten Norbert Lammert seinerzeit um die Einleitung rechtlicher Schritte wegen der vermuteten Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) durch die illegale Weitergabe von Informationen.[6][7]

Das Gremium wurde häufig als zahnlos, ohne wirkliche Macht, beschrieben.[8][9][10][11] 2013 forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Reform des Kontrollgremiumgesetzes.[7] Am 1. Juli 2014 wurde über mehrere Maßnahmen zur verstärkten Kontrolle der Geheimdienste berichtet. [12][13][14] Ein Ständiger Bevollmächtigter des PKGr („Geheimdienstbeauftragter“), so der Gesetzesentwurf von 2016, solle künftig Nachrichtendienste des Bundes kontrollieren.[15]

Siehe auch

Literatur

  • Hansalek, Erik: Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung im Bereich der Nachrichtendienste (Kölner Schriften zu Recht und Staat Band 27), Frankfurt am Main 2006. ISBN 3-631-54454-5
  • Hempel, Marcel: "Der Bundestag und die Nachrichtendienste - eine Neubestimmung durch Art. 45d GG?" (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1268), Berlin 2014. ISBN 978-3428143535
  • Hirsch, Alexander: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 711), Berlin 1996. ISBN 3-428-08823-9
  • Hörauf, Dominic: Die demokratische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes - Ein Rechtsvergleich vor und nach 9/11 (Verfassungsrecht in Forschung in Praxis Band 88), Hamburg 2011. ISBN 978-3-8300-5729-1
  • Neumann, Volker: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland, in: Nikolas Dörr und Till Zimmermann: Die Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 2007, S. 13–34. ISBN 978-3865733078

Weblinks

Einzelnachweise

  1. BVerfG, 2 BvE 5/06 vom 1. Juli 2009.
  2. Kontrolle der Nachrichtendienste – Einführung. Deutscher Bundestag, abgerufen am 22. Januar 2014.
  3. Deutscher Bundestag: Tätigkeitsbericht des PKG 2012 und Deutscher Bundestag: Unterrichtung der Abgeordneten zum Tätigkeitsbericht 2012
  4. Parlamentarisches Kontrollgremium. Bayerischer Landtag, abgerufen am 26. August 2013.
  5. Tagesschau.de: "Geheimdienstkontrolle wieder mit der Linkspartei (Memento vom 22. Januar 2010 im Internet Archive)
  6. Wolfgang Nešković: PR statt Aufklärung. Frankfurter Allgemeine Zeitung (Online), 10. August 2013, abgerufen am 26. August 2013: „Statt wie derzeit das Kontrollgremium vor allem als Wahlkampfplattform zu missbrauchen, müssen die Politiker dort ihre Kontrollaufgaben ernst nehmen und endlich von diesen Rechten Gebrauch machen.“
  7. 7,0 7,1 Marcel Fürstenau: Machtlose Geheimdienst-Kontrolleure. Deutsche Welle (Online), 19. August 2013, abgerufen am 26. August 2013: „Außergewöhnlich ist auch die ansonsten untypische Öffentlichkeit, in der sich das Gremium seit Wochen bewegt. Schon lange vor dem Beginn der Sitzung warten Dutzende Journalisten auf die parlamentarischen Geheimdienst-Kontrolleure und Angela Merkels Kanzleramtsminister Ronald Pofalla […].“
  8. Verfassungsschutz zwischen Reform und Abschaffung. Stern, 4. Juli 2012, abgerufen am 2. Juli 2014.
  9. Geheimdienste außer Kontrolle: Wer überwacht eigentlich die Überwacher? Daniel Leisegang, Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 2. Juli 2014.
  10. Viel Stille um zu wenig Info. Süddeutsche Zeitung, 19. Mai 2010, abgerufen am 2. Juli 2014.
  11. Neumann fordert Stärkung von Parlamentarischem Kontrollgremium. Die Zeit, 14. Dezember 2005, abgerufen am 2. Juli 2014.
  12. "Schnüffeln, bellen und beißen". tagesschau.de, 1. Juli 2014, archiviert vom Original am 8. Juli 2014; abgerufen am 2. Juli 2014.
  13. Taskforce soll Geheimdienste überwachen. Handelsblatt, 1. Juli 2014, abgerufen am 2. Juli 2014.
  14. „Schnüffler“ gegen Geheimdienste. taz, 1. Juli 2014, abgerufen am 2. Juli 2014.
  15. https://netzpolitik.org/2016/gesetzentwurf-zur-geheimdienst-kontrolle-grosse-koalition-will-massenueberwachung-legalisieren-und-legitimieren/
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