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Niels Högel

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Niels Högel (* 30. Dezember 1976 in Wilhelmshaven) ist ein deutscher ehemaliger Krankenpfleger. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Serienmordes verurteilt. Er war von 1999 bis Mitte 2005 als Krankenpfleger in Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst tätig. Währenddessen beging er die vermutlich größte Mordserie der bundesdeutschen Kriminalgeschichte. Insgesamt leiteten die Behörden in 332 Fällen Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts ein.

Werdegang

Niels Högel wuchs in Wilhelmshaven auf, hatte keine Probleme in der Schule und spielte in seiner Freizeit Fußball. Sein Vater war Krankenpfleger im Sankt-Willehad-Hospital in Wilhelmshaven, seine Mutter Rechtsanwaltsgehilfin,[1] eine Großmutter Krankenschwester.[2]

Högel schloss 1997 eine dreijährige Berufsausbildung zum Krankenpfleger am damaligen Sankt-Willehad-Hospital in Wilhelmshaven ab, an dem er zuerst auch weiterarbeitete.

Ab 1999 war er im Klinikum Oldenburg auf der herzchirurgischen Intensivstation beschäftigt.[3] Im August 2001 diskutierten Ärzte und Pfleger von Station 211 des Klinikums über die auffällige Häufung von Reanimationen und Sterbefällen in den vorangegangenen Monaten. Auch Högel nahm an dieser Besprechung teil. Wenn er Dienst hatte, gab es die meisten Wiederbelebungsversuche und Todesfälle. Jahre später, nachdem er gefasst worden war, offenbarte Högel der Polizei, dass er damals dachte, dass man ihm auf die Schliche gekommen sei. Er meldete sich nach der Besprechung für drei Wochen krank. In dieser Zeit starben auf Station 211 nur zwei Patienten – deutlich weniger als sonst. 58 % der Sterbefälle am Klinikum ereigneten sich, wenn Högel Dienst hatte.[4] Auf Druck des Chefarztes der herzchirurgischen Abteilung erfolgte die Versetzung 2001 in die Anästhesie. Auch da soll der Chefarzt bald ein „ungutes Gefühl“ gehabt haben, weil Högel auffällig häufig in Krisensituationen zugegen war. Im September 2002 wurde Högel vom Oldenburger Chefarzt zur Kündigung gedrängt, nachdem mehrere von ihm betreute Patienten aus damals noch unerklärlichen Gründen in Lebensgefahr geraten waren. Er solle kündigen und erhalte drei Monate noch seine Bezüge oder bei vollen Bezügen von der Intensivstation in den Hol- und Bringdienst wechseln.[5] Am 10. Oktober 2002 erhielt er ein von der Pflegedirektorin des Klinikums Oldenburg ausgestelltes Arbeitszeugnis. Sie bescheinigt ihm darin, „umsichtig, gewissenhaft und selbstständig“ gearbeitet und in „kritischen Situationen überlegt und sachlich richtig“ gehandelt zu haben. Sie lobt auch seine „Einsatzbereitschaft“ und sein „kooperatives Verhalten“. Gesamtbeurteilung: Er habe die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollsten Zufriedenheit“ erledigt.[6]

Im Dezember 2002 wechselte er ins Klinikum Delmenhorst. Auch dort kam es während seiner Dienstzeit zu häufigen Not- und Todesfällen, meist wegen Herzrhythmusstörungen und/oder Blutdruckabfall, woraufhin manche seiner Kollegen zu ihm auf Distanz gingen. 2004 heiratete er und seine Tochter kam zur Welt. Die Geburt, bei der er zugegen war, war lebensbedrohlich für das Kind. Er konnte nichts machen und das sei „furchtbar“ gewesen, sagte er dem Gutachter. Während seiner Freizeit fuhr er im Rettungswagen der DRK-Wache Ganderkesee-Bookhorn mit. Vor Gericht wurde später berichtet, dass er in Delmenhorst zuerst hoch angesehen gewesen sei, doch dann sei die Stimmung umgeschlagen und das Gefühl entstanden, dass etwas „komisch“ sei. Die Vorgesetzten seien den Verdachtsmomenten nicht nachgegangen, auch dann nicht, als auf der Station vier leere Ampullen mit Gilurytmal auftauchten, die dort kein Arzt verordnet hatte.[7]

Ermittlungen und Verurteilungen 2006 und 2008

Am 22. Juni 2005 wurde Högel von Kollegen auf der Intensivstation auf frischer Tat ertappt, als er vorsätzlich die Spritzenpumpe eines Patienten manipulierte und diesem ohne medizinische Indikation das Antiarrhythmikum Gilurytmal verabreichte. Dieser Fall führte zu Ermittlungen durch die Polizeiinspektion Delmenhorst gegen ihn. Im Rahmen der Ermittlungen wandten sich mehrere Mitarbeiter des Klinikums Delmenhorst unabhängig voneinander an die Polizei und äußerten den Verdacht, dass Högel für zahlreiche Komplikationen, Reanimationen und weitere ungeklärte Todesfälle am Klinikum Delmenhorst verantwortlich sein könnte. Die Polizei ermittelte daraufhin umfangreich und untersuchte alle Todesfälle im Zeitraum von 2003 bis 2005. Hierbei ergab sich, dass sich die Zahl der Todesfälle am Klinikum Delmenhorst im Zeitraum der Beschäftigung von Högel verdoppelt hatte; 2005 standen 73 Prozent der Todesfälle in Zusammenhang mit seiner Dienstzeit.[8] Diese Erkenntnis wurde 2006 in mehreren Stellungnahmen und Ermittlungsberichten der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg mitgeteilt.

Das Landgericht Oldenburg verurteilte Niels Högel im Dezember 2006 wegen des Falles vom 22. Juni 2005 wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft und einem fünfjährigen Berufsverbot. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf Revision einer Nebenklägerin hin auf. Im Juni 2008 wurde Högel erneut verurteilt, diesmal zu siebeneinhalb Jahren Haft und einem lebenslangen Berufsverbot.[8]

Verurteilung 2015

Seit Januar 2014 ermittelte die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen der Fälle in Delmenhorst erneut gegen Högel. Im September 2014 wurde er wegen dreifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs angeklagt. Högel gestand diese Fälle und gab an, 30 weitere Morde begangen zu haben.[9] Am 28. Februar 2015 wurde er unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vom Landgericht Oldenburg zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Högel im Klinikum Delmenhorst des zweifachen Mordes, des zweifachen Mordversuchs sowie gefährlicher Körperverletzung in einem weiteren Fall schuldig gemacht hatte.[9] Das Urteil wurde im März 2015 rechtskräftig.[10]

Weitere Untersuchungen

Seit November 2014 prüfte die Sonderkommission „Kardio“ weitere Sterbefälle verschiedener Einrichtungen aus der Zeit, in der Högel dort beschäftigt war.[11]

2015 ergaben Exhumierungen weiterer mutmaßlicher Opfer aus Friedhöfen in Ganderkesee und Delmenhorst den Nachweis weiterer Leichen mit Spuren eines Herzmedikaments.[12] Im November 2016 gingen die Ermittlungsbehörden von 37 nachweisbaren Tötungsdelikten in Delmenhorst von Dezember 2002 bis Juni 2005 aus.[13]

Ende August 2017 präsentierte die Polizei in Oldenburg ihre Ermittlungsergebnisse. Demnach wird Högel für 84 weitere Morde verdächtigt; bei diesen Fällen handele es sich nur um solche, „[…] bei denen die Beweislage so eindeutig sei, dass eine Anklage wahrscheinlich sei“.[14] Diese Zahl könne sich weiter erhöhen, da weitere toxikologische Untersuchungen noch laufen. Laut dem Leiter der Sonderkommission „Kardio“ seien „die belegbaren Tötungen in Oldenburg und Delmenhorst […] nur die Spitze des Eisbergs“. Wegen der nach Ansicht von Polizei und Staatsanwaltschaft nachgewiesenen weiteren Taten werde es zu einem Strafverfahren kommen, dessen Ausgang an Högels Strafmaß jedoch nichts ändern werde.[15]

Im Rahmen der fast drei Jahre dauernden Ermittlungen waren mehr als 200 Fälle aufgerollt[16] und insgesamt 134 Leichen auf 67 verschiedenen Friedhöfen exhumiert und rechtsmedizinisch untersucht worden.[17] In vielen Fällen war der Zustand der Leichen nicht mehr ausreichend, um Medikamentenreste nachzuweisen. 101 Patienten aus Delmenhorst, die während Högels Dienstzeit starben, wurden feuerbestattet und konnten nicht mehr untersucht werden.[18]

Das Arbeitsgericht Oldenburg verurteilte Högel am 7. März 2018, dem Klinikum Oldenburg 47.000 Euro Schadensersatz für zwei medizinische Gutachten und Anwaltsleistungen zu zahlen.[19]

Prozess 2018/19

Im Januar 2018 erhob die Staatsanwaltschaft Oldenburg erneut Anklage gegen Högel wegen des Verdachts des Mordes an 97 Patienten (62 am Klinikum Delmenhorst und 35 am Klinikum Oldenburg).[20] Der Prozess am Landgericht Oldenburg begann am 30. Oktober 2018 und fand wegen der hohen Zahl von Beteiligten (u. a. 120 Nebenkläger) in den Festsälen der Weser-Ems-Hallen in Oldenburg statt.[21][22][23] Gleich am ersten Prozesstag gestand Högel die ihm vorgeworfenen Taten.[24] Am 6. Juni 2019 wurde Högel in 85 Fällen schuldig gesprochen und zum zweiten Mal zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.[25]

Aufarbeitung

Kritik an den Ermittlungen

Nach der Verurteilung erhob die Staatsanwaltschaft Osnabrück im April 2015 Anklage wegen Strafvereitelung gegen einen ehemaligen Oberstaatsanwalt in Oldenburg. Der habe trotz eindeutiger Hinweise keine Anklage erhoben und Ermittlungen verschleppt.[26] Das Landgericht ließ die Anklage nicht zu.[27] Gegen den Nichteröffnungsbeschluss legte die Osnabrücker Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, die das Oberlandesgericht Oldenburg Anfang Dezember 2015 schließlich zurückwies.[28]

Reaktionen der betroffenen Kliniken

Nach der Bestätigung des Urteils Anfang 2015 kündigten sowohl das Klinikum Delmenhorst (heute Josef-Hospital Delmenhorst) als auch das Klinikum Oldenburg an, die Angehörigen der Opfer zu entschädigen. Im Juli 2015 verkündeten beide Krankenhäuser, als erste Krankenhäuser in Deutschland die „qualifizierte Leichenschau“ durch einen zusätzlichen Rechtsmediziner einzuführen.[9] Durch das Vier-Augen-Prinzip solle vermieden werden, dass unnatürliche Todesursachen infolge krimineller Handlungen übersehen würden.[29]

Ermittlungen und Anklagen gegen Klinikmitarbeiter

Auch gegen ehemalige Kollegen und Vorgesetzte Högels wurden Ermittlungen eingeleitet, weil sie trotz deutlicher Hinweise Högels (teils „mutmaßliche“) Taten nicht (Oldenburg) bzw. verspätet (Delmenhorst) verhindert zu haben scheinen (siehe Einzelheiten oben).

Bei zwei Oberärzten und vier Pflegekräften des Klinikums Delmenhorst, darunter dem Pflegeleiter der Intensivstation, führten die Ermittlungen zur Anklageerhebung wegen Totschlags durch Unterlassen vor dem Landgericht Oldenburg.[30][31] Das Landgericht ließ jedoch nur drei der Anklagen zur Hauptverhandlung zu. Der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Nichtzulassungen gab das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Fall statt, so dass gegen vier Angeklagte[32] im Anschluss an den für Ende 2018 angesetzte Prozess gegen Högel in abgetrennten Verfahren mit Högel als Zeuge verhandelt werden soll. Nur im Falle seiner vorausgehenden rechtskräftigen Verurteilung wäre er dabei (auf alle Fragen) zur Aussage verpflichtet (§ 55 Abs. 1 StPO).[33]

Gegen fünf Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg wird (Stand 30. Oktober 2018 offenbar immer noch)[33] ebenfalls wegen des Verdachts auf Totschlag durch Unterlassen ermittelt. Obwohl bereits 2001 eine Strichliste zeigte, dass sich die vielen Reanimationen und Todesfälle hauptsächlich während der Dienstzeiten Högels ereigneten, durfte Högel seine Tätigkeit als Pfleger fortsetzen. Zunächst wurde er versetzt, dann ließ man ihn die Klinik wechseln.[34][35] [veraltet]

Gesetzesänderungen

Zur Aufarbeitung der Krankenhausmorde beschloss der Niedersächsische Landtag in seiner Sitzung am 18. Februar 2015 die Einsetzung des „Sonderausschusses zur Stärkung der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“. Aufgabe des Sonderausschusses war es u. a., vorhandene Kontrollmechanismen im Gesundheitswesen kritisch zu hinterfragen und aufzuzeigen, ob und wo es gegebenenfalls gesetzgeberischen Änderungsbedarf zur Erhöhung der Patientensicherheit gibt. Neben Änderungsbedarfen im Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen hat der Sonderausschuss auch solche im Niedersächsischen Krankenhausgesetz festgestellt.[36] Die Gesetzesänderungen wurden am 24. Oktober 2018 einstimmig vom Niedersächsischen Landtag beschlossen.[37] Als Konsequenz aus der Mordserie sollen an allen Krankenhäusern bis zum 1. Januar 2022 Stationsapotheker eingestellt sein. Zudem sollen klinikinterne Arzneimittelkommissionen (AMK) sowie ein anonymes Fehlermeldesystem (Critical Incident Reporting System; CIRS) eingerichtet werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz regelmäßig Mortalitäts- und Morbiditäts-Konferenzen (MMK) vor. Das Gesetz trat 2019 in Kraft.[38]

Siehe auch

Donald Harvey, ein amerikanischer Serienmörder, der Patienten auf ähnliche Weise tötete

Literatur

  • Karl H. Beine: „Krankentötungen in Kliniken und Heimen – Aufdecken und Verhindern“. Lambertus-Verlag, Freiburg, 2010. 397 Seiten. ISBN 3-7841-1973-5
(Beine schreibt darin: Ein Teil dieser Taten kann vermieden werden, wenn Frühwarnzeichen beachtet werden. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Anwesenheit bestimmter Pfleger und häufigeren Todesfällen? Herrscht eine rohe Sprache in der Einrichtung? Häufen sich Beschwerden von Angehörigen? Auch eine gründliche Medikamentenkontrolle kann vorbeugen, ebenso wie die Möglichkeit, verdächtige Vorkommnisse anonym zu melden. … )
  • Hubert Gude, Veronika Hackenbroch, Julia Jüttner: Der Jahrhundertmörder (als Bezahlartikel. In: Der Spiegel. Nr. 16, 2018, S. 46–53 (online).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Wiebke Ramm: Mord aus Langeweile. In: Spiegel Online. 30. Oktober 2018, abgerufen am 4. November 2018.
  2. Niels Högel tötete 100 Menschen: „Da saß heute der kleine, verletzliche Massenmörder“. In: Focus Online. 30. Oktober 2018, abgerufen am 4. November 2018.
  3. Marco Seng, Karsten Krogmann, Jürgen Westerhoff: „Es gab doch gar keine Anzeichen“. In: NWZonline. 27. November 2014, abgerufen am 24. Juni 2015.
  4. Karsten Krogmann: Klinikmorde Im Nordwesten: Polizisten am Rand der Sprachlosigkeit. In: NWZonline. 29. August 2017, abgerufen am 29. August 2017.
  5. Hol- und Br.dienste sind in der Regel Transporttätigkeiten von nicht ausgebildeten Hilfskräften innerhalb eines Klinikums
  6. Marco Seng, Karsten Krogmann: Gutes Zeugnis für Mörder Högel trotz Verdachts. In: NWZ Online. 24. Juni 2016, abgerufen am 29. August 2017.
  7. Högel: Zeugin beklagt Maulkorb durch Klinik. In: NDR Online, 7. März 2019.
  8. 8,0 8,1 Karsten Krogmann, Marco Seng: Warum stoppte niemand Niels Högel? In: NWZ Online, 16. November 2017.
  9. 9,0 9,1 9,2 Die ‚Karriere‘ eines Serienmörders. In: NDR Online. Abgerufen am 28. Dezember 2015.
  10. Pfleger-Prozess: Mordurteil gegen Niels Högel ist rechtskräftig. In: NWZonline, 10. März 2015.
    Urteil gegen Niels H. ist rechtskräftig. In: NDR Online, 9. März 2015.
  11. Zahl der möglichen Mordopfer von Niels H. auf 24 gestiegen. In: Spiegel Online. 14. April 2016, abgerufen am 14. April 2016.
  12. Zehn weitere Opfer von Niels Högel entdeckt. In: NWZonline. 15. Juli 2015, abgerufen am 15. Juli 2015.
  13. Zahl der Opfer auf 37 gestiegen – Fall Niels H.: Anklagen gegen sechs Klinikmitarbeiter. In: noz.de, 25. November 2016.
  14. mxw/dpa/AFP: Mordserie in Niedersachsen: Krankenpfleger Niels H. soll 84 weitere Menschen umgebracht haben. In: Spiegel Online. 28. August 2017, abgerufen am 28. August 2017.
  15. Niels H. soll mindestens 84 weitere Menschen getötet haben. In: sueddeutsche.de. 28. August 2017, abgerufen am 28. August 2017.
  16. Niels Högel – Geschichte einer beispiellosen Mordserie. In: sueddeutsche.de. 28. August 2017, abgerufen am 29. August 2017.
  17. Marthe Ruddat: Krankenpfleger Niels Högel vor Gericht: Tatwaffen Sotalex und Gilurytmal. In: taz.de. 30. Oktober 2018, abgerufen am 31. Oktober 2018.
  18. Karsten Krogmann: Im Fall Niels Högel: Soko Kardio zieht Bilanz zur größten Mordserie. In: NWZonline. 26. August 2017, abgerufen am 28. August 2017.
  19. Todespfleger Niels Högel zu Schadenersatz verurteilt . In: sueddeutsche.de, 20. April 2018.
  20. Krankenpfleger wegen 97-fachen Mordes angeklagt. In: Spiegel Online. 22. Januar 2018, abgerufen am 6. Oktober 2018.
  21. Kai Hasse: Angehörige bereiten sich auf Högel-Prozess vor. In: noz.de. 17. September 2018, abgerufen am 6. Oktober 2018.
  22. Karsten Krogmann: Landgericht bereitet Nebenkläger auf Mega-Prozess vor. In: NWZonline. 11. September 2018, abgerufen am 6. Oktober 2018.
  23. Gericht stellt Schauplatz von Högel-Prozess vor. In: NDR Online. 10. September 2018, abgerufen am 6. Oktober 2018.
  24. Karsten Krogmann, Inga Wolter, Jörg Jung: Högel gesteht Patientenmorde. In: NWZonline. 30. Oktober 2018, abgerufen am 30. Oktober 2018.
  25. Niels Högel zu lebenslanger Haft verurteilt. In: Spiegel Online. 6. Juni 2019, abgerufen am 6. Juni 2019.
  26. Ex-Oberstaatsanwalt im Fall Niels H. angeklagt. 21. April 2014, archiviert vom Original am 20. April 2015; abgerufen am 14. April 2016.
  27. Franz-Josef Höffmann, Marco Seng: Kein Prozess gegen Ex-Oberstaatsanwalt. In: NWZonline. 1. September 2015, abgerufen am 14. April 2016.
  28. Tobias Schwerdtfeger: Kein Prozess gegen ehemaligen Högel-Ermittler. In: NWZonline. 4. Dezember 2015, abgerufen am 14. April 2016.
  29. Delmenhorster Krankenhäuser führen qualifizierte Leichenschau ein. In: Weser Kurier. 14. Juli 2015, abgerufen am 14. April 2016.
  30. Fall Niels H.: Anklage gegen Klinikmitarbeiter. In: NDR Online. 25. November 2016, abgerufen am 4. November 2018.
  31. Karsten Krogmann, Marco Seng: Sechs Klinikmitarbeiter im Fall Niels Högel angeklagt. In: NWZonline. 25. November 2016, abgerufen am 25. November 2016.
  32. Niels Högel: Weitere Anklage gegen Klinikmitarbeiter. In: NDR Online. 9. März 2018, abgerufen am 4. November 2018.
  33. 33,0 33,1 Der mordende Krankenpfleger – alles zum Prozess. In: NDR Online. 30. Oktober 2018, abgerufen am 4. November 2018: „Zudem wird auch gegen Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg ermittelt.“
  34. Karsten Krogmann: Polizei durchsucht Klinikum Oldenburg. In: NWZonline. 17. Mai 2018, abgerufen am 4. November 2018.
  35. Fall Högel: Stationsleiter führte Strichliste. In: NDR Online. 17. Mai 2018, abgerufen am 7. Oktober 2018.
  36. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes und weiterer Vorschriften. Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode, 16. Mai 2018, abgerufen am 30. Oktober 2018.
  37. Kirsten Sucker-Sket: Einstimmig pro Stationsapotheker. In: DAZ online. 24. Oktober 2018, abgerufen am 30. Oktober 2018.
  38. Landtag beschließt Novelle des Krankenhausgesetzes einstimmig. Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 24. Oktober 2018, abgerufen am 24. Oktober 2018.
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