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Medizinethik

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Die Medizinische Ethik beschäftigt sich mit den sittlichen Normsetzungen, die für das Gesundheitswesen gelten sollen. Sie hat sich aus der ärztlichen Ethik entwickelt, betrifft aber alle im Gesundheitswesen tätigen Personen, Institutionen und Organisationen und nicht zuletzt die Patienten.

Als grundlegende Werte gelten das Wohlergehen des Menschen, das Verbot zu schaden („Primum non nocere“) und das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten (Prinzip der Autonomie), allgemeiner das Prinzip der Menschenwürde.

Inhalte

In fast allen Kulturkreisen finden sich feierliche Selbstverpflichtungen der Ärzte bezüglich ihrer ärztlichen Kunst, des Verhältnisses zu Patienten und zum eigenen Berufsstand. Bei uns dürfte der Eid des Hippokrates (ca. 4. Jahrhundert v. Chr.) am bekanntesten sein. Er wurde im Genfer Ärztegelöbnis (1948, 1968, 1983) zeitgemäß neu formuliert. Beim Nürnberger Ärzteprozess (1947) wurde ein Nürnberger Kodex aufgestellt, der die Grundlage zur Durchführung von notwendigen und ethisch haltbaren medizinischen Versuchen mit Menschen darstellt.

Euthanasie-Programme und Menschenversuche im Nationalsozialismus, japanische Experimente mit Kriegsgefangenen, der Missbrauch der Psychiatrie in der Sowjetunion, gewisse Forschungsexperimente in den USA und andere leidvolle Erfahrungen zeigten aber, dass das ärztliche Ethos nicht ausreicht, um kriminellen Missbrauch ärztlichen Wissens und Ehrgeizes zu verhindern.

Zu einer enormen Differenzierung der medizinischen Ethik führten schließlich die Herausforderungen durch die neuen Entwicklungen in der Medizin. Auch der Umgang mit knappen Ressourcen im Gesundheitswesen ist unter ethischen Aspekten zu diskutieren (vergleiche Fragen der medizinischen Ökonomie, oder dramatisch zugespitzt: die Triage in der Katastrophenmedizin).

Für die humanmedizinische Forschung wurden in Deutschland in den 1980er Jahren Ethikkommissionen bei den medizinischen Fakultäten oder bei den Landesärztekammern angesiedelt. Bei der Prüfung von Forschungsvorhaben orientieren sie sich an gesetzlichen Vorschriften und an den jeweiligen Berufsordnungen für Ärzte. Sie haben den Status eines beratenden Gremiums und werden nur auf Antrag tätig.

Die deutsche Bundesärztekammer hat 1995 eine Zentrale Ethikkommission eingerichtet: sie hat Stellungnahmen unter anderem zur Forschung mit Minderjährigen, zur (Weiter-)Verwendung von menschlichen Körpermaterialien, zur Stammzellforschung, zum Schutz nicht-einwilligungsfähiger Personen, zum Schutz persönlicher Daten in der medizinischen Forschung und zu Prioritäten in der medizinischen Versorgung veröffentlicht.

Für Zahnärzte gibt es nur in einigen Bundesländern bei der Landeszahnärztekammer angesiedelte Ethikkommissionen. Daher werden Fragestellungen, z. B. Studien zur zahnärztlichen Implantologie, von der medizinischen Ethikkommission erörtert. Wird kein externer Rat eingeholt, besteht die Gefahr der Entscheidung von Fachfremden. Einzelne Berufsverbände, wie z. B. BDIZ/EDI (Bundesverband der implantologische tätigen Zahnärzte in Europa e.V.) haben daher Patientenbroschüren entwickelt, die verläßliche Leitlinien für zahnärztliches Handeln empfehlen, aber auch einer ständigen zeitgemäßen Bearbeitung bedürfen.[1]

Der Weltärztebund verabschiedete 1964 eine „Deklaration zu Ethischen Grundsätzen für die medizinische Forschung am Menschen“ (Deklaration von Helsinki), die später mehrfach aktualisiert wurde und in vielen Ländern angewandt wird.

Vier-Prinzipien-Modell von Beauchamp und Childress

Beauchamp und Childress beschrieben in ihrem Buch "Principles of Biomedical Ethics"[2] 1977 vier ethisch-moralische Prinzipien, welche im Bereich des heilberuflichen Handelns ethische Orientierung bieten und inzwischen als klassische Prinzipien der Medizinethik gelten. Diese Prinzipien stehen zunächst gleichberechtigt nebeneinander, d.h. im Einzelfall müssen die Prinzipien jeweils konkretisiert und gegeneinander abgewogen werden. Moralische Kontroversen können als Konflikte zwischen den verschiedenen gewichteten Prinzipien dargestellt werden[3].

Respekt vor der Autonomie der Patientin / des Patienten (respect for autonomy)

Das Autonomieprinzip gesteht jeder Person Entscheidungsfreiheit und das Recht auf Förderung der Entscheidungsfähigkeit zu. Es beinhaltet die Forderung des informierten Einverständnisses (informed consent) vor jeder diagnostischen und therapeutischen Maßnahme und die Berücksichtigung der Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen des Patienten.

Nicht-Schaden (nonmaleficence)

Das Prinzip der Schadensvermeidung fordert, schädliche Eingriffe zu unterlassen. Dies scheint zunächst selbstverständlich, kommt aber bei eingreifenden Therapien (z.B. Chemotherapie) häufig in Konflikt mit dem Prinzip der Fürsorge.

Fürsorge, Hilfeleistung (beneficence)

Das Prinzip der Fürsorge verpflichtet den Behandler zu aktivem Handeln, das das Wohl des Patienten fördert und ihm nützt. Das Fürsorgeprinzip steht häufig im Konflikt mit dem Prinzip der Schadensvermeidung (s.o.). Hier sollte eine sorgfältige Abwägung von Nutzen und Schaden einer Maßnahme unter Einbeziehung der Wünsche, Ziele und Wertvorstellungen des Patienten vorgenommen werden.

Gleichheit und Gerechtigkeit (justice)

Das Prinzip der Gerechtigkeit fordert eine faire Verteilung von Gesundheitsleistungen. Gleiche Fälle sollten gleich behandelt werden, bei Ungleichbehandlung sollten moralisch relevante Kriterien konkretisiert werden.

Beispiele

Im Judentum ist es üblich (und gilt als ein Gottesgebot), neugeborene Jungen schon am achten Tag nach der Geburt zu beschneiden, also die Vorhaut am Penis mit einem Messer ringsherum abzuschneiden (daher der Fachbegriff Zirkumzision. Die rituelle Beschneidung heißt Brit Mila und wird ohne Betäubung durchgeführt. Der Koran erwähnt die Beschneidung nicht ausdrücklich; dennoch ist sie in islamischen Ländern als Sunna weit verbreitet. Sie wird im Kindesalter (oft zwischen 4 und 6) durchgeführt.

Anlässlich eines Gerichtsurteils des Landgericht Köln am 7. Mai 2012 gibt es in Deutschland eine breite gesellschaftliche Debatte, ob der Staat das Recht des noch nicht einwilligungsfähigen Säuglings bzw. Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Kindswohl schützen muss - ob er also die Beschneidung Minderjähriger als religiösen Motiven verbieten muss (so wie die Beschneidung minderjährigen Mädchen - siehe Weibliche Genitalverstümmelung - in allen zivilisierten Ländern verboten ist).

Einige Eltern und Religionsverbände äußerten, sie sähen ein solches Verbot als Eingriff in ihre Religionsfreiheit (Eltern auch als Eingriff in ihr Erziehungsrecht) (Näheres siehe Zirkumzision#Deutschland).

Siehe auch

Literatur

  • Tom L. Beauchamp, James F. Childress: Principles of Biomedical Ethics. 6. Aufl., Oxford University Press, 2008, ISBN 0-19-533570-8.
  • Alexander Dietz: Gerechte Gesundheitsreform? Ressourcenvergabe in der Medizin aus ethischer Perspektive, Campus-Verlag Frankfurt am Main 2011, ISBN 978-3-593-39511-1
  • Georg Marckmann: Was ist eigentlich prinzipienorientierte Medizinethik? Ärzteblatt Baden-Württemberg 2000; 56(12), S. 499-502.
  • Jürgen Barmeyer: Praktische Medizinethik: die moderne Medizin im Spannungsfeld zwischen naturwissenschaftlichem Denken und humanitärem Auftrag - ein Leitfaden für Studenten und Ärzte. 2., stark überarb. Aufl., LIT-Verl., Münster [u.a.] 2003, 175 S., ISBN 3-8258-4984-8
  • Axel W. Bauer: Medizinische Ethik am Beginn des 21. Jahrhunderts. Theoretische Konzepte, Klinische Probleme, Ärztliches Handeln. J. A. Barth, Heidelberg, Leipzig 1998, ISBN 3-335-00538-4
  • Kurt Bayertz, Andreas Frewer: Ethische Kontroversen am Ende des menschlichen Lebens. Palm & Enke, Erlangen [u.a.] 2002, ISBN 3-7896-0584-0.
  • Jan P. Beckmann: Ethische Herausforderungen der modernen Medizin. Verlag Karl Alber, Freiburg/München 2010, ISBN 978-3-495-48394-7.
  • Marion Großklaus-Seidel: Ethik im Pflegealltag: Wie Pflegende ihr Handeln reflektieren und begründen können. Kohlhammer, 2002, ISBN 3-17-016075-3.
  • Bernhard Irrgang: Grundriß der medizinischen Ethik. UTB Verlag, München 1995, ISBN 3-8252-1821-X.
  • A. R. Jonsen, M. Siegler, W. J. Winslade: Klinische Ethik 2006. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2007, ISBN 978-3-7691-0524-7 (Eine praktische Hilfe zur ethischen Entscheidungsfindung in der Medizin).
  • Hartmut Kreß: Medizinische Ethik. Verlag Kohlhammer, Stuttgart, ISBN 3-17-017176-3.
  • Ulrich H. J. Körtner: Grundkurs Pflegeethik. UTB 2514, Wien 2004, ISBN 3-8252-2514-3.
  • G. Marckmann, J. Meran: Ethische Aspekte der onkologischen Forschung 2006. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln 2007, ISBN 978-3-7691-0527-8.
  • Thomas Schramme: Bioethik. Einführungen. Campus Verlag, Frankfurt, ISBN 3-593-37138-3.
  • Dieter Sperl: Ethik der Pflege: Verantwortetes Denken und Handeln in der Pflegepraxis. Kohlhammer 2002, ISBN 3-17-017314-6.
  • Ludwig Siep: Konkrete Ethik. Grundlagen der Natur- und Kulturethik. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2004.
  • Claudia Wiesemann, Nikola Biller-Andorno: Medizinethik. Thieme, Stuttgart 2004, ISBN 3-13-138241-4.
  • Urban Wiesing (Hrsg.): Ethik in der Medizin. Ein Studienbuch. Reclam, Dietzingen, 2. Auflage 2004, ISBN 3-15-018341-3.
  • Joachim Bauer: Warum ich fühle, was du fühlst. Intuitive Kommunikation und das Geheimnis der Spiegelneurone. 4. Aufl., Hoffmann und Campe, Hamburg, 2005.
  • G. Pott: Ethik am Lebensende. Intuitive Ethik, Sorge um einen guten Tod, Patientenautonomie, Sterbehilfen. Schattauer, Stuttgart 2007.
  • Bettina Schöne-Seifert: Medizinethik. In: J. Nida-Rümelin (Hrsg.): Angewandte Ethik. Alfred Kröner Verlag, Stuttgart 1996.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hrsg. BDIZ/EDI Ausschuss für Register und Qualifikation, Brandau, Ehrl, Engels, Hölscher Müller, Schulz, Broschüre Selbstverständnis in der oralen Implantologie, 2000/2001 http://www.drklausmueller.de/plugins/files/652980/Selbstverst__ndnis_in_der_oralen_Implantologie.pdf
  2. Beauchamp & Childress: Principles of Biomedical Ethics. 2009.
  3. G. Marckmann, 2000, S. 499-502.
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