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Matrilinearität

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Five generations of an Armenian family (fünf Generationen einer armenischen Familie; Harry Finnis Blosse Lynch, London 1901)

Matrilinearität (lateinisch „in der Linie der Mutter“: Mütterlinie) oder Mutterfolge bezeichnet die Weitergabe und Vererbung von sozialen Eigenschaften und Eigentum ausschließlich über die weibliche Linie von Müttern an Töchter. Dabei erfolgt die Übertragung von Verwandtschaftsbeziehungen, sozialen Positionen, Ämtern, Ansehen, Privilegien und Besitz von einer Generation an die nächste einlinig nach der Abstammung der Frau. Die Linie des Mannes und seiner Mutter oder seines Vaters bleibt ohne Bedeutung. Söhne werden in der mütterlichen Erbfolge nicht berücksichtigt, da sie die Linie ihrer Mutter nicht eigenständig fortsetzen können: Nach einer Heirat werden Kinder zur Familie der Ehefrau gezählt, sie tragen ihren Familiennamen und führen ihre Linie weiter, nicht die Linie des Ehemanns oder seiner Mutter.

Eine rein matrilineare Abstammungsreihe enthält alle in einer ununterbrochenen weiblichen Abfolge von einer „Stammmutter“ herstammenden Frauen, dabei spielt die Frage nach der Ehelichkeit von Nachkommen keine Rolle. Diese Linie wird auch als uterine Deszendenz (lateinisch „Nachkommen aus der Gebärmutter“) bezeichnet, früher auch als „mutterrechtlich“.[1][2]

Matrilinearität ist ein Begriff aus der Ethnosoziologie, um die Vorstellungen von Abstammung (Deszendenzregeln) und ihre Auswirkung auf soziale Beziehungen zu untersuchen, vor allem bei Ethnien und indigenen Völkern. Ihr direktes Gegenteil ist die Patrilinearität, bei der die Abstammung, Übertragung und Vererbung nur über die Stammlinie der Väter geregelt wird. Daneben gibt es gemischte Linien wie die auch in modernen Gesellschaften übliche bilateral-kognatische (beidseitige) Abstammung.

Rund 13 Prozent der weltweit 1300 ethnischen Gesellschaften ordnen sich nach matrilinearer Abstammung über die Linie der Frau, ihrer Mutter, deren Mutter (Großmutter) und so weiter zurück.[3][4] Diese Mütterlinie versteht sich als biologische Blutlinie. Bei einem Drittel aller matrilinearen Gruppen und Gesellschaften liegt nach einer Heirat der eheliche Wohnsitz am Ort der Ehefrau oder ihrer Mutter (matri-lokal). 38 Prozent befolgen die avunku-lokale Wohnsitzregel beim Bruder der Mutter des Ehemannes (seinem Onkel mütterlicherseits, siehe Avunkulat) und 18 Prozent wohnen patri-lokal beim Ehemann oder seiner Familie.[5]

Deszendenzsystem

Die matrilineare Abstammung, sowohl der männlichen als auch der weiblichen Nachkommen, wird nur durch die weibliche Vorfahrenlinie, der Linie der Mutter gebildet. Dies kann zur Folge haben, dass die Nachkommen nicht-gleichgeschlechtlicher Geschwister zwei verschiedenen Linien angehören, also dass nur die Kinder der Tochter, nicht aber die Kinder des Sohnes – diese werden der Verwandtschaftsgruppe ihrer Mutter zugerechnet – derselben Linie angehören. Dies kann bei der Eheschließung, insbesondere bei der Kreuzkusinenheirat, eine Rolle spielen. Die durch die gemeinsame unilineare Abstammung entstehende Gruppe wird als Lineage bezeichnet.

Verbreitung

Matri-Linearität als alleinige Abstammungsregel befolgen 13 Prozent aller weltweit erfassten indigenen Völker und Ethnien (1998: 584 von 1267).[4] Dazu kommen 5 Prozent (63 Ethnien), bei denen Matrilinearität nur bei einem Teil der sozialen Gruppen (Clans) gilt, während andere sich nach der patri-linearen, väterlichen Abstammung ausrichten (siehe auch die zweigeteilte Moiety).

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht Unterschiede zu rein matrilinearen Gesellschaften:

Das kleine Volk der Ngaing in Papua-Neuguinea folgt einer doppelten, bilinearen Abstammungsregel: In einem Dorf haben die patrilinearen Abstammungsgruppen (Patri-Lineages) eine Tiefe von 3 bis 5 Generationen und bilden Patri-Clans, welche die Grundeinheit der Siedlung ausmachen. Über sie werden die Regeln der Exogamie (wichtig für Heiraten), Landrechte (wichtig für Gartenbau und Jagd) und Ritualrechte (wichtig für Männerkult-Zeremonien) weitergegeben und vererbt. Ähnlich organisiert sind die parallel zu den Männern berechtigten matrilinearen Abstammungsgruppen (Matri-Lineages), die das Totem-Recht auf sich vereinen und damit animistische Schutzgeistfunktionen ausüben. Die Gruppen leben im Siedlungsgebiet verstreut, denn sie befolgen die eheliche Wohnfolgeregel der Patri-Lokalität: Der Wohnsitz eines verheirateten Paares wird beim Ehemann eingerichtet, der bei seinem Vater wohnt. Versammlungen zu gemeinsamen Aktivitäten finden nicht statt.

Die Minangkabau auf der indonesischen Insel Sumatra sind mit über 3 Millionen Angehörigen die größte noch existierende matrilineare und matrilokale Kultur weltweit. Matrilineare Gesellschaftsstrukturen herrschen auch vor bei den Khasi in Ostindien (über 1 Million), den Tuareg in Nordafrika (rund 3 Millionen), den Wayúu in Südamerika (rund 0,5 Millionen), den nordamerikanischen Irokesenvölkern (rund 70.000), den Mosuo in China (rund 40.000) sowie weiteren Ethnien außerhalb Europas (siehe Liste matrilinearer Gesellschaften).

Im konservativen und im orthodoxen Judentum ist die Mutter entscheidend für die Religionszugehörigkeit: Jude oder Jüdin ist nur, wer Kind einer jüdischen Mutter ist.[6] Auch im Staat Israel gilt amtlich nur als Jude oder Jüdin, wessen Vorfahrinnen bis zu vier Generationen zurück Jüdinnen waren, also in rein mütterlicher Linie aufsteigend bis zur eigenen Ururgroßmutter.

Eheliche Wohnsitzregelungen

Hauptartikel: Matri-Lokalität

Bei einem Drittel aller matrilinearen Gruppen und Gesellschaften liegt nach einer Heirat der eheliche Wohnsitz am Ort der Ehefrau, ihrer Mutter, Familie, Abstammungsgruppe (Lineage) oder am Ort ihres Clans, der Ehemann zieht hinzu.[5] Diese eheliche Wohnfolge wird als Matri-Lokalität (lateinisch „am Ort der Mutter“) bezeichnet, oder allgemeiner als Uxori-Lokalität („am Ort der Ehefrau“). Die Bezeichnung uxori-lokal ist vom lateinischen uxor „Ehefrau“ abgeleitet (Frau: mulier), während sich die männliche Entsprechung viri-lokal vom lateinischen vir „Mann“ ableitet (Ehemann: maritus), eine Widerspiegelung der weiblichen Unterordnung in der römischen Ehe.

Der frauenzentrierte Wohnsitz (Residenzregel) verstärkt die engen Beziehungen zwischen der Ehefrau, ihren Schwestern, ihrer Mutter und deren Schwestern (Tanten), während die Familie des Ehemannes nicht als verwandt angesehen wird (auch als Matrifokalität bezeichnet: Fokus auf die Frau/Mutter). Gewöhnlich bilden Mütter, Schwestern und Töchter eine Kerngruppe,[7] bis hin zu umfangreichen Matri-Clans, innerhalb derer sich alle Verwandtschaftsbeziehungen auf nur eine Mütterlinie beziehen. Alle Söhne heiraten hinaus (siehe Exogamie), Töchter holen sich Ehemänner aus anderen Abstammungsgruppen herein. Ehemänner bleiben ihrer eigenen Familie zugerechnet, sei diese matrilinear strukturiert oder patri-linear nach der Väterlinie.

18 Prozent der matrilinearen Gesellschaften wohnen patri-lokal beim Ehemann oder seiner Familie.[5]

38 Prozent befolgen die avunku-lokale Wohnsitzregel beim Bruder der Mutter des Ehemannes (bei seinem mutterseitigen Onkel).[5]

Matrilinear gegliederte Familiensysteme weisen häufig das so genannte Avunkulat auf. In diesen Systemen übernimmt der Bruder der Ehefrau (Oheim) die soziale Vaterrolle für die Kinder seiner Schwester, die biologische Verwandtschaft eines Vaters mit seinen Kindern spielt dadurch eine untergeordnete Rolle.[8] Beim Bruder der Frau liegt in matrilinearen Gesellschaften häufig auch die Autorität in der Familie.[9]

Siehe auch

Literatur

  • Bettina Beer, Hans Fischer (Hrsg.): Ethnologie. Einführung und Überblick. 7., überarbeitete und erweiterte Auflage. Dietrich Reimer, Berlin 2012, ISBN 978-3-496-02844-4 (Beer ist Professorin am Leibniz-Zentrum für Marine Tropenökologie in Bremen; Fischer ist Professor am Institut für Ethnologie in Hamburg).

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Duden-Redaktion: Mutterrecht. In: Duden online. , abgerufen am 15. November 2013: „Mutterrecht: 1. (Völkerkunde) rechtliche Ordnung, in der Abstammung und Erbfolge der mütterlichen Linie folgen“. Ebenda: matrilinear: „in der Erbfolge der mütterlichen Linie folgend; Gegensatz patrilineal, patrilinear“.
  2. Lexikoneintrag: Mutterrecht. In: Bertelsmann: Das neue Universal Lexikon. Wissen Media Verlag, Gütersloh/München 2006, S. 647 (Seitenansicht in der Google Buchsuche): „Mutterrecht, Gesellschaftsordnung, die den Einzelnen nach Abstammung in der mütterl. Linie (matrilinear) einordnet (z. B. bei Vererbung des Nachlasses u. Familiennamens). Die Frau hat gesellschaftl. stärkeren Einfluss, auch polit., ohne jedoch zum Matriarchat zu kommen.“
  3. Der Ethnographic Atlas by George P. Murdock enthält mittlerweile Datensätze zu 1300 Ethnien (Stand Dezember 2012 im InterSciWiki), von denen oft nur Stichproben ausgewertet wurden.
  4. 4,0 4,1 J. Patrick Gray: Ethnographic Atlas Codebook. In: World Cultures. Band 10, Nr. 1, 1998, S. 86–136, hier S. 104: Tabelle 43 Descent: Major Type (PDF-Datei; 2,4 MB, ohne Seitenzahlen): „584 Patrilineal […] 160 Matrilineal“ (von weltweit insg. 1267 Ethnien; Prozente: 46,1 patrilinear – 12,6 matrilinear).
  5. 5,0 5,1 5,2 5,3 Hans-Rudolf Wicker: Leitfaden für die Einführungsvorlesung in Sozialanthropologie. (PDF; 532 kB) Universität Bern, , S. 13, abgerufen am 15. November 2013. Die Zahlen auf S. 13:
    164 matrilineare Ethnien – ihr ehelicher Wohnsitz nach der Heirat (Residenzregel):
    000062 (37,8%) wohnen avunku-lokal beim Mutterbruder des Ehemannes oder Mutterbruder der Ehefrau
    000053 (32,3%) wohnen uxori/matri-lokal bei der Ehefrau oder ihrer Mutter
    000030 (18,3%) wohnen viri/patri-lokal beim Ehemann oder seinem Vater
    000019 (11,6%) haben andere Wohnsitzregeln: neolokal, natolokal u. a.
  6. Ruth Zeifert: Identitätsdilemma: Wenn der Vater Jude ist und die Mutter nicht. In: Jüdische Allgemeine. 17. August 2006, abgerufen am 15. November 2013 (Kopie in haGalil.com; Zeifert arbeitete 2006 an einem Promotionsvorhaben zu deutschen Kindern jüdischer Väter): „Jüdisch ist, wer Kind einer jüdischen Mutter ist. Das Religionsgesetz, die Halacha ist da eindeutig. Allein auf die Mutter kommt es an. Herkunft und Glauben des Vaters sind irrelevant. Deshalb gelten Menschen mit jüdischem Vater und nichtjüdischer Mutter – »Vater-Juden«, nach einem 1995 von Andreas Burnier geprägten Begriff – nicht als ihresgleichen. Selbst das Reformjudentum hält sich an diese Regel.“
  7. Hans-Rudolf Wicker: Leitfaden für die Einführungsvorlesung in Sozialanthropologie. (PDF; 532 kB) Universität Bern, , S. 12, abgerufen am 15. November 2013: „In Gesellschaften, in welchen […] die matri- oder uxorilokale Wohnfolge dominiert, bilden gewöhnlich Mütter, Schwestern und Töchter eine Kerngruppe.“
  8. Marvin Harris: Kulturanthropologie. Ein Lehrbuch. Campus, Frankfurt am Main u. a. 1989, ISBN 3-593-33976-5, S. 180.
  9. Karl Lenz, Marina Adler: Einführung in die sozialwissenschaftliche Geschlechterforschung. Band 1: Geschlechterverhältnisse. Juventa, Weinheim u. a. 2010, ISBN 978-3-7799-2301-5, S. 68 (Seitenansicht in der Google Buchsuche).
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