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Mandat

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Als Mandat (von lateinisch mandare ‚aus der Hand geben‘, ‚beauftragen‘, ‚befehlen‘) bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag oder eine Ermächtigung ohne genaue Handlungsanweisungen.

Der Begriff wird in einer Reihe von Gebieten verwendet:

  • Der schriftliche Auftrag oder Befehl eines mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Fürsten an einen Untertanen, auch obrigkeitliche Verordnung, siehe Mandat (Diplomatik).
  • Der einem Abgeordneten von seinen Wählern erteilte Vertretungsauftrag, siehe Mandat (Politik), Freies Mandat und Imperatives Mandat.
  • Der Vertretungsauftrag eines Klienten an seinen Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer, siehe Mandat (Recht).
  • Im römischen Recht zur Zeit der Republik die Ermächtigung des Senats, für bestimmte Aufgaben Truppen und Abgaben einzuziehen.
  • Der einem Staat von der Völkergemeinschaft erteilte Auftrag zur treuhänderischen Verwaltung fremden Territoriums, siehe Mandat (Völkerrecht).
  • Die Befugnis zu friedenserzwingenden oder -erhaltenden Militäreinsätzen, die der UN-Sicherheitsrat den Friedenstruppen der Vereinten Nationen erteilen kann, siehe UN-Mandat und Robustes Mandat.
  • Die Erlaubnis eines Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger, von seinem Konto die Zahlung per Lastschrift einzuziehen, siehe SEPA-Mandat.[1]

Weiterhin wird der Begriff verwendet für:


Siehe auch:

Wiktionary: Mandat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. SEPA-Mandat. vdb.de, abgerufen am 3. August 2012.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.