Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Imperatives Mandat

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
In diesem Artikel fehlen folgende wichtige Informationen: Verbreitung in Parteien, Vereinen, NGOs, internationalen Organisationen...
Du kannst Jewiki helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, aber bitte kopiere keine fremden Texte in diesen Artikel.

Die Hauptautoren wurden noch nicht informiert. Bitte benachrichtige sie!

Ein imperatives Mandat ist ein Mandat, bei dem ein Abgeordneter an inhaltliche Vorgaben der von ihm Vertretenen gebunden ist. Damit kann sowohl der Bindungszwang eines Delegierten an die ihn entsendenden Partei-Vereinsgliederungen als auch der eines Abgeordneten an den direkten Willen des wählenden Bürgers gemeint sein. Folgt der Mandatsträger nicht der Linie der ihn entsendenden Organisationsgliederung oder dem Wählerwillen, kann er abgesetzt werden.

Vergleich mit dem freien Mandat

Das imperative Mandat steht dem freien Mandat gegenüber, bei dem die Abgeordneten wie es Art. 38 des deutschen Grundgesetzes ausdrückt „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden“ sind. Auch die Verfassungen der Schweiz, von Österreich und der meisten anderen westlichen repräsentativen Demokratien schreiben das freie Mandat vor.[1]

Teile der Arbeiterbewegung bevorzugen das imperative Mandat. Rätedemokratien basieren auf ihm.[1]

Bitte Belege für diesen Artikel bzw. den nachfolgenden Abschnitt nachreichen!

Abgeordnete mit imperativem Mandat sind viel stärker von ihren Wählern abhängig. Allerdings wird die Ansicht vertreten, es sei viel schwieriger, zu Kompromissen mit anderen Mandatsträgern zu kommen, wenn zu große Nachgiebigkeit sofort zur Abwahl führen kann.

Geschichte

Der Begriff entstand Ende des 19. Jahrhunderts in der Dritten Französischen Republik. Diese wurde, als Reaktion auch auf die niedergeschlagene Pariser Kommune und deren Rätedemokratie, zunächst als Kompromiss der rivalisierenden monarchistischen Strömungen der Legitimisten und Orléanisten als bloß „temporäre“ Republik bis zur Findung eines von beiden Strömungen anerkannten Thronfolgers errichtet. Während die (französische wie internationale) Arbeiterbewegung aus den Erfahrungen der Rätedemokratie seinerzeit die Lehre zog, dass es ohne imperatives Mandat keine (echte) Republik geben könne, wurde in der Verfassung dieser „temporären“ Republik umgekehrt ein Verbot des imperativen Mandats verankert. Dieses Verbot wurde in viele spätere Verfassungen übernommen.

Imperative Mandate existierten in der Rätedemokratie in der Frühzeit der Sowjetunion und einigen anderen, kurzlebigen revolutionären Regierungen in dieser Zeit.

Bundesrat

In diesem Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Ist das ein Unikum oder gibt es vergleichbare Fälle?
Du kannst Jewiki helfen, indem du sie recherchierst und einfügst, aber bitte kopiere keine fremden Texte in diesen Artikel.

Die Hauptautoren wurden noch nicht informiert. Bitte benachrichtige sie!

Im Deutschen Bundesrat sind die einzelnen Mitglieder in ihrem Abstimmungsverhalten nicht frei. Die Mitgliedschaft im Bundesrat ist verfassungsrechtlich weder ein „freies Mandat“ noch ein „imperatives Mandat“; die Bundesratsmitglieder handeln nach einer einheitlichen, im Kabinett ihres jeweiligen Bundeslandes gemeinsam erarbeiteten Grundlinie. Sie vertreten ihr Bundesland und dürfen ihre Stimmen gemäß Art. 51 Abs. 3 Satz 2 GG nur einheitlich abgeben. Tun sie dies bewusst nicht, so werden nach herrschender Meinung alle Stimmen des betreffenden Bundeslandes ungültig, vergleiche hierzu das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zuwanderungsgesetz 2002.[2]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Frieder Otto Wolf: imperatives Mandat. In: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus. 6/I, 2004 Sp. 837-847 (http://dhcm.inkrit.org/wp-content/data/imperatives-Mandat-HKWM06I.pdf).
  2. BVerfG, Urteil vom 18. Dezember 2002, Az. 2 BvF 1/02, BVerfGE 106, 310
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Imperatives Mandat aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.