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Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme

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Im nationalsozialistischen Deutschland wurde jedes Filmprojekt bzw. jeder Film gleich zweimal einer Zensurprüfung unterzogen: Erstens entschied der Reichsfilmdramaturg bereits vorab, ob ein Filmentwurf, Manuskript oder Drehbuch überhaupt verfilmt werden durfte; zweitens entschied nach Fertigstellung des Films die Filmprüfstelle, ob der Film in die Kinos gelangen durfte. Unter anderem an dieser Vorprüfung dürfte es gelegen haben, dass im nationalsozialistischen Deutschland nur relativ wenige Filme entstanden, die schließlich an der Zensur scheiterten. So wurde auch nur eine Minderzahl der unten genannten Filme deshalb verboten, weil sie mit der nationalsozialistischen Ideologie im Widerspruch gestanden hätten. Häufiger kam es vor, dass Filme etwas zeigten, das durch den Verlauf der Geschichte – z. B. die deutsche Bündnispolitik oder das Kriegsgeschehen – überlebt war und beim Publikum darum zu Heiterkeit, Verwirrung oder Bedauern über die Zeitläufte geführt hätte. Allerdings wurden nicht wesentlich mehr Verbote gegen beispielsweise US-Produktionen als gegen deutsche Filme ausgesprochen.[1]

Vor 1933 fertiggestellte Filme (Auswahl)

Ab 1933 fertiggestellte Filme

Jahr des Verbots durch die Filmprüfstelle:

1933

1934

1935

1936

1937

  • Ein Lied geht um die Welt (Richard Oswald, 1933)
  • Lachende Erben (Max Ophüls, 1933)
  • Starke Herzen (Herbert Maisch, 1937, deutsche Uraufführung 1953 unter dem Titel „Starke Herzen im Sturm“), verboten wegen seines nach Ansicht von Goebbels zu traditionellen, bürgerlichen, nicht dem völkischen Zerrbild der jüdisch-bolschewistischen Weltverschwörung verpflichteten Antikommunismus

1938

  • Altes Herz geht auf die Reise (Carl Junghans, 1938), verboten wegen Darstellung ländlichen Elends
  • Das Leben kann so schön sein/Ultimo (Rolf Hansen, 1938), verboten wegen Darstellung der Wohnungsnot (deutsche Uraufführung 1950 unter dem Titel „Eine Frau fürs Leben“)
  • Preußische Liebesgeschichte (Paul Martin, 1938, deutsche Uraufführung 1950 unter dem Titel „Liebeslegende“)
  • Der Spieler (1938) (Gerhard Lamprecht, 1938)

1939

1941

1942

1943

1944

  • Freunde (E. W. Emo, 1944, deutsche Uraufführung 1950)
  • Große Freiheit Nr. 7 (Helmut Käutner, 1944), nur zur Vorführung im Ausland zugelassen (Uraufführung in Prag; deutsche Erstaufführung 1953)
  • Die heimlichen Bräute (Johannes Meyer, 1944)
  • Intimitäten (Paul Martin, 1944)
  • Jan und die Schwindlerin (Hans Weißbach, 1944)
  • Jugendliebe/Übers Jahr, wenn die Kornblumen blühen (Eduard von Borsody, 1944, deutsche Uraufführung 1947)
  • Eine kleine Sommermelodie (Volker von Collande, 1944)
  • Melusine (Hans Steinhoff, 1944, deutsche Uraufführung 2014)
  • Moselfahrt mit Monika (Roger von Norman, 1944)
  • Der verzauberte Tag (Peter Pewas, 1944), verboten wegen Beamtenkritik (deutsche Uraufführung 1952)

1945

Einzelnachweise

  1. Ursula Saekel: Der US-Film in der Weimarer Republik – ein Medium der "Amerikanisierung"?: Deutsche Filmwirtschaft, Kulturpolitik und mediale Globalisierung im Fokus transatlantischer Interessen. Verlag Schoeningh Ferdinand, 2011, ISBN 3506771744, S. 169.
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Zensurentscheidung (Memento vom 3. September 2005 im Internet Archive) (PDF; 57 kB)

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Liste der im Nationalsozialismus verbotenen Filme aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.