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Lehrer

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Lehrer (Begriffsklärung) aufgeführt.
Lehrerin ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum deutschen Fernseh-Drama aus dem Jahr 2011 siehe Die Lehrerin.
Lehrer und Schüler, mittelalterliche Darstellung aus dem Codex Manesse (ca. 1305-1340)
Lehrer Lämpel in der Geschichte Max und Moritz von Wilhelm Busch, 1865

Ein Lehrer (oder eine Lehrerin) ist eine Person, die kraft ihrer höheren Kompetenz auf bestimmten Gebieten anderen etwas beibringt. Da es sich um keinen geschützten Begriff handelt, kann sich grundsätzlich jeder so bezeichnen, der sich in einer Phase der Vermittlung von Wissen, Können, Lebensweisheit, Ausbildung oder Bildung befindet. Es ist ein vielschichtiger, schillernder Begriff, der in der Umgangssprache, als Berufsbezeichnung oder als Ehrentitel eine sehr unterschiedliche Bedeutung annehmen kann. „Lehrer“ ist der Oberbegriff für alle Arten von Lehrenden, die sich durch eine entsprechende Kompositabildung (Fluglehrer, Tanzlehrer, Gymnasiallehrer etc.) jeweils näher kennzeichnen lassen.

Etymologie

Die Herkunft des Wortes liegt im althochdeutschen lêrâri (davon mittelhochdeutsch lêrære oder lêrer) und im gotischen laisareis mit der Bedeutung: Einer, der durch Nachspüren wissend macht.[1] Der Begriff ist bereits seit dem 8. Jahrhundert belegt.[2] Es handelt sich beim Nomen agentis Lehrer um eine sogenannte Lehnübertragung aus dem lateinischen doctor zu docere „lehren, unterrichten”. Obwohl doctor im hohen Mittelalter durch die Gründung der ersten Universitäten Europas eine Bedeutungserweiterung erfuhr, indem es fortan auch den akademischen Titel eines Gelehrten bezeichnete, wurden Schullehrer unabhängig von ihrem spezifischen Ausbildungsgrad z. T. noch bis ins späte 19. Jahrhundert „Doctoren” genannt. Seit dem 20. Jahrhundert kann man allerdings von einem Bedeutungswandel sprechen, da die klassische Bedeutung völlig verschwand. Daneben wurde der Lehrer früher auch vereinzelt praeceptor, magister oder professor genannt, letzteres hat sich in manchen romanischen Sprachen noch bis heute für die Bezeichnung eines Schullehrers erhalten, so im französischen professeur und im spanischen profesor.

Begriff

Lehrer im weiteren und engeren Sinne

Die Berufsbezeichnung Lehrer ist in Deutschland, im Gegensatz zur Amtsbezeichnung „Lehrer“, nicht gesetzlich geschützt. Die Amtsbezeichnung unterliegt dem Schutz von § 132a StGB. Die Funktion eines Lehrers ist zudem nicht an eine bestimmte Ausbildung, sondern in erster Linie an eine Tätigkeit des Lehrens und Unterrichtens gebunden. Lehrer gibt es daher in vorprofessionellen und professionellen Bereichen: Wer sich in einem zeitweiligen systematischen Vermittlungsprozess befindet, übt die Funktion eines Lehrers aus und darf sich grundsätzlich als Lehrender oder als Lehrer bezeichnen.

Als Lehrer im weiteren Sinne können alle Personen gelten, die über eine gewisse Zeit die Rolle eines „Lehrenden“ einnehmen, also auch Eltern, ältere Geschwister, fortgeschrittene Schüler, Mentoren, die Jüngere in bestimmte Lebensfertigkeiten einweisen wie das Bewegen im Verkehrsbereich, sportliche Techniken, das Anfertigen von Hausaufgaben oder den Umgang mit anderen Menschen. Auch autodidaktischePrivatlehrer“ oder „Hauslehrer“ lassen sich hier einordnen.

Als Lehrer im engeren Sinne bezeichnet man Personen, die das Lehren und Unterrichten nach einer professionellen Ausbildung und entsprechenden Prüfungen berufsmäßig ausüben. Sie sind danach entweder selbstständig (z. B. als Fahrlehrer), in Privatschulen (z. B. als Waldorflehrer) oder im Staatsdienst (z. B. als Gymnasiallehrer) tätig. Man unterscheidet dabei zwischen freiberuflich arbeitenden und als Angestellte bzw. Beamte in einem Dienstverhältnis stehenden Lehrern.

Die berufsmäßig praktizierenden Lehrer lassen sich durch bestimmte Wortverbindungen differenzieren und zuordnen, beispielsweise:

  • nach Schulart: Grundschullehrer, Realschullehrer, Berufsschullehrer etc.
  • nach Schulform: Waldorflehrer, Montessorilehrer, Privatschullehrer etc.
  • nach Fächern: Mathematiklehrer, Deutschlehrer, Sportlehrer etc.
  • nach Sportarten: Skilehrer, Tennislehrer, Tanzlehrer etc.
  • nach Musikinstrumenten: Klavierlehrer, Geigenlehrer, Harfenlehrer etc.
  • nach Aufgabenbereich: Fachlehrer, Klassenlehrer, Aushilfslehrer etc.
  • nach Sachgebieten: Yogalehrer, Meditationslehrer, Fahrlehrer, Fluglehrer etc.
  • nach Ausbildungsstand: Junglehrer, Altlehrer, Ausbildungslehrer etc.

Lehrerarten

Schullehrer

Hauptartikel: Schullehrer

Schullehrer werden auch als „Pädagogen“ bezeichnet, womit deutlich wird, dass zu ihrem Aufgabenfeld nicht nur die Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Einsichten, sondern auch die Vermittlung von Verhaltensweisen und Wertestrukturen gehört. Der über die fächerbezogene Stoffvermittlung hinausgehende Erziehungsauftrag umfasst die Verantwortungsnahme und das Engagement für eine ganzheitliche Menschenbildung, was bedeutet, dass auch Lebenshilfe in Form von substanziellen Beiträgen zu elementaren fächerübergreifenden Aufgabenfeldern zu erbringen sind wie der Persönlichkeitserziehung, der Ethik, der Verkehrserziehung, der Sexualerziehung, der Wagniserziehung oder der Gesundheitserziehung. Dies trifft vor allem für die Allgemeinbildenden Schulen zu. [3]

Je nach Schulform und Land sind die Bezeichnungen, Ausbildungen und Einsatzmöglichkeiten der Lehrkräfte unterschiedlich geregelt. In der Schweiz werden Lehrer auch „Professoren“ genannt. In „Österreich gibt es die Bezeichnung „Volksschullehrer“. In Deutschland heißen die Lehrer im Höheren Schuldienst Studienräte, in Beförderungsstufen Oberstudienräte, Studiendirektoren und Oberstudiendirektoren. In anderen Ländern (z. B. USA, Finnland) werden auch pädagogische Mitarbeiter in der Vorschulerziehung Lehrer genannt, sofern sie ein Studium absolviert haben. In Deutschland ist das wegen der Struktur des Bildungswesens nicht Praxis.

Lehrer an verschiedenen Schularten

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Lehrer an beruflichen Schulen in Deutschland

An Beruflichen Schulen kommen zwei Gruppen von Lehrkräften zum Einsatz (sofern im Folgenden von Beamten gesprochen wird, gilt dies, mit den rechtlichen Einschränkungen, jeweils auch für Angestellte mit vergleichbarer Tätigkeit):

  • Die Fachlehrer sind Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes. Ihre Amtsbezeichnungen sind sehr vielfältig (z. B. Lehrer, Fachlehrer, Gewerbeschulrat). Sie sind in erster Linie für die Vermittlung fachpraktischer Lerninhalte verantwortlich. Für eine Einstellung ist ein entsprechender Meisterbrief oder ein Abschluss als Techniker (Lehrer im mittleren Dienst) bzw. ein geeignetes Fachhochschulstudium (Lehrer im gehobenen Dienst), persönliche Eignung und, in der Regel die 2. Staatsprüfung nach dem Vorbereitungsdienst notwendig.
  • Die wissenschaftlichen Lehrer sind Beamte des höheren Dienstes. Sie führen die Amtsbezeichnungen Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor und Oberstudiendirektor. Sie sind für die Vermittlung der fachtheoretischen und fachpraktischen Lerninhalte verantwortlich. Für eine Einstellung sind ein einschlägiger Universitätsabschluss und die oben genannten weiteren Voraussetzungen nötig.

Letztlich ist die Vielfalt der Voraussetzungen für den Lehrerberuf an berufsbildenden Schulen schwer zu erfassen, wenn man allen Ländern gerecht werden will. Im gehobenen Dienst gibt es für die beruflichen Schulen an den Fachhochschulen keine Lehramtsstudiengänge; hier wird der Abschluss in einer geeigneten Fachrichtung, z. B. Maschinenbau oder Elektrotechnik, verlangt. Für den gehobenen Dienst an allgemeinbildenden Schulen gibt es dagegen Studiengänge an Universitäten oder, in Baden-Württemberg, an Pädagogischen Hochschulen, die jeweils mit einer 1. Staatsprüfung abschließen. Als Eingangsvorraussetzung im höheren Dienst gibt es für die beruflichen Schulen teilweise den Studiengang des Diplom-Handelslehrers oder des Diplom-Gewerbelehrers mit entsprechenden Vertiefungsrichtungen. Wegen der großen Vielfalt der Ausbildungsberufe werden aber auch hier Bewerber mit einem entsprechenden Universitätsabschluss eingestellt (z. B. Pharmazeuten oder Diplom-Ingenieure). Daneben gibt es für die beruflichen (allgemeinbildende Fächer) und die allgemeinbildenden Schulen die Möglichkeit ein entsprechendes Lehramtsstudium an einer Universität zu absolvieren. Dabei werden mindestens zwei Fächer studiert und das Studium mit einem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Außerdem gibt es, in der Regel zeitlich begrenzt, in vielen Ländern die Möglichkeit ohne Referendariat oder ohne Lehramtsstudium eingestellt zu werden, sofern keine anderen Bewerber zur Verfügung stehen. Lediglich der Hochschulabschluss einer einschlägigen Fachrichtung ist Voraussetzung. Derzeit ist dies vor allem in den Naturwissenschaften möglich. Auch bei neuen Fachrichtungen vor allem im beruflichen Bereich, wenn noch keine entsprechenden Lehrer ausgebildet wurden, werden berufserfahrene Hochschulabsolventen aus der Wirtschaft oder Verwaltung eingestellt. Teilweise erfolgt die Bedarfsdeckung auch durch fortgebildete Lehrer.

In den letzten Jahrzehnten hat es sich immer mehr durchgesetzt, dass Beförderungen, z. B. zum Oberstudienrat, mit zusätzlichen Aufgaben neben dem Unterricht verbunden werden. Studiendirektoren leiten dann etwa die Abteilungen innerhalb der Schule oder koordinieren übergreifende Sachverhalte: Belange der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Koordination der Praktika oder Praxisanforderungen usw.

Berufliche Schulen

Der unterrichtliche Einsatz der Lehrkräfte an beruflichen Schulen erfolgt (Schularten je nach Landesrecht unterschiedlich):

in den Bildungsgängen bzw. Ausbildungsbereichen:

  • duale Ausbildung
  • Berufsvorbereitende Maßnahmen
  • Fachpraxis
  • Berufspraktikum (Erzieher) (s. bei Praktikum unter der Überschrift Schule)

Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen sind in der Regel Abteilungen, Schwerpunkten oder Bereichen zugeordnet, die sich an Fachkomplexen oder Wirtschaftszweigen orientieren (Wirtschaft, Medien, Sozialpädagogik, Naturwissenschaften, auch Schullaufbahnberatung usw.). Diese Struktur ist an allgemeinbildenden Schulen nicht üblich. Ihre unterrichtliche oder beratende Tätigkeit wird innerhalb dieser Abteilungen koordiniert. Je nach Fächerkombination kann ein Lehrer auch in verschiedenen Abteilungen unterrichten.


Hochschullehrer

Hauptartikel: Hochschullehrer
Ein Lehrer an der ehemaligen Deutschen Hochschule der Gewerkschaften „Fritz Heckert“ der DDR, 1970

Als Hochschullehrer werden in Deutschland nach § 42 Hochschulrahmengesetz (HRG) Professoren und Juniorprofessoren bezeichnet. Sie nehmen ihre Dienstverpflichtungen in Forschung und Lehre an Universitäten und den gleichrangigen Pädagogischen Hochschulen und mit modifizierten Aufgaben und Deputaten auch an anderen Hochschulen wie Fachhochschulen, Musikhochschulen und Kunsthochschulen selbstständig wahr. Privatdozenten, Gastprofessoren und Honorarprofessoren werden zum "sonstigen wissenschaftlichen Personal" bzw. zu den "Lehrkräften für besondere Aufgaben" gezählt. Dabei gibt es landesrechtliche Unterschiede. Die Professoren behalten nach Eintritt in den Ruhestand nach § 36 Abs. 2 HRG ihre mit der Lehrbefugnis (Venia Legendi) verbundenen Rechte zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen und zur Beteiligung an Prüfungen. Außerdem können sie ihre Forschungstätigkeiten fortsetzen.

Nach der Gesetzesfassung gehören mit Lehraufgaben betraute Beamte und Angestellte des akademischen Mittelbaus und die Lehrbeauftragten nicht zu den Hochschullehrern. Die Angehörigen des Mittelbaus halten ihre Lehrveranstaltungen in Absprache mit dem Fach, Institut oder Lehrstuhlinhaber. Sie sind nur für ein eng abgegrenztes Gebiet, in der Regel aus ihrer beruflichen Praxis, zuständig und weisungsgebunden. Ihr Einsatz wird in der Regel entsprechend dem Lehrbedarf von Semester zu Semester neu bestimmt. Ferner gibt es Lehrer im Hochschuldienst, die spezielle Aufgaben in Verbindung mit den Schulen wahrnehmen.

Lehrer außerhalb von Schule und Hochschule

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Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Lehrer meist auf Personen angewendet, die die Unterweisung von Kindern und Schülern durchführen. Er findet sich aber auch in der Erwachsenenbildung. Im letztgenannten Bereich werden jedoch entsprechende Lehrkräfte in der Regel mit der konkreten Tätigkeitsbezeichnung ihrer Arbeit benannt, z. B. als Dozent für eine Lehrtätigkeit im tertiären oder quartären Bildungsbereich, als Trainer für eine Lehrkraft im Sportbereich und als Coach bzw. Supervisor für eine sozialorientierte Tätigkeit mit hohem Selbsterfahrungsanteil. Weitere Begriffe für den unterstützend lehrenden Ausbilder sind Mentor und Tutor; als Meister wird der betriebliche Lehrer im Handwerk mit entsprechendem Qualifikationsnachweis bezeichnet.

Da der Begriff als Berufsbezeichnung nicht geschützt ist (wie zum Beispiel Ingenieur), wird er häufig verwendet, wenn die organisierte Weitergabe von Kenntnissen und Fertigkeiten beschrieben wird, z. B. als Tanz- oder Meditationslehrer etc.

Fahrlehrer dagegen erlangen eine Lehrberechtigung nach Vorgabe eines Bundesgesetzes (FahrLG). Fahrlehrer sind staatlich anerkannte Lehrkräfte und unterliegen der behördlichen Aufsicht durch das Straßenverkehrsamt. Eine Fahrschule ist eine privatwirtschaftliche oder behördliche Schule, der physische "Körper", in deren Räumen die theoretischen Inhalte nach FahrschAusbO vermittelt werden.

Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrzeug- oder Kraftfahrzeugführer ist gesetzlich geregelt. Als Kraftfahrzeugführer ist die Eignung in einer Prüfung nach Ausbildung in einer Fahrschule durch staatlich anerkannte Fahrlehrer nachzuweisen. Das schulische Heranbilden von Kenntnissen und Fertigkeiten, im Umgang − und im verkehrsgerechten Führen eines Fahrzeuges, ist die Basis eines vom Menschen beeinflussbaren Verhaltens im Bezug der Verkehrssicherheit.

Im Sport und der betrieblichen Personalentwicklung sind die Begriffe Lehrer und Trainer nicht immer klar voneinander abgegrenzt. Ein breites Betätigungsfeld finden Lehrer außerhalb von Schule und Hochschule im Bereich der Nachhilfe.

Titularlehrer

Neben der umgangssprachlichen allgemeinen Verwendung des Lehrer-Begriffs und der speziellen Berufsbezeichnung hat sich noch ein dritter Bedeutungsinhalt etabliert, der einer Verwendung des Begriffs als Ehrenbezeigung für besonders verdiente „Lehrer der Menschheit“. Diese Bedeutungszuweisung erfolgt vor allem als hohe Auszeichnung auf der sittlichen und religiösen Ebene. Kommt der Bezeichnung „Hochschullehrer“ bereits ein gewisser Doppelsinn als Berufsbezeichnung und als Titularbezeichnung zu (Verleihung der Venia Legendi und Berufung in Forschung und Lehre einer Wissenschaftlichen Hochschule), so trifft dies in besonderem Maße auf zwei Arten von Lehrern zu, die aufgrund ihrer Lebensführung und Lebensleistung als „Weisheitslehrer“ (auch „Philosophen“) und als „Kirchenlehrer“ (auch „Kirchenväter“) bezeichnet werden.

Weisheitslehrer

Weisheitslehrer mit Schüler Quelle: Illustration aus dem 17. Jahrhundert zu Comenius: Orbis sensualium pictus

Als früheste Verbreiter von Weisheitslehren sind etwa der biblische König Salomo (10. Jahrh. v. Chr.) oder der ägyptische Weise Imhotep (ca. 2600 v. Chr.) historisch belegt. Sie haben sich vor allem durch ihre ethisch anspruchsvollen Forderungen und Lebensregeln in das Gedächtnis der Menschheit eingeprägt.[4]

Seit dem vierten vorchristlichen Jahrhundert traten im antiken Griechenland der Menschenbildner Sokrates und seine Schüler wie Platon als „Philosophen“ (= Freunde der Weisheit und Weisheitslehrer) und kompromisslose Vertreter einer hoch stehenden Ethik hervor. Auch Zarathustra, Konfuzius oder Laotse gehören zu den historisch besonders herausragenden Schöpfern und Verbreitern bedeutsamer Sittenlehren und werden entsprechend zu den "Lehrern der Menschheit" gezählt.[5]

Kirchenlehrer

Hauptartikel: Kirchenlehrer

Der Begriff „Kirchenlehrer“ (doctor ecclesiae) entwickelte sich im 5. Jahrhundert für eine Reihe herausragender christlicher Persönlichkeiten, deren Lebenswerk wegen der religiösen Tiefe ihrer Glaubenslehren von der Kirche als besonders vorbildhaft angesehen und die daher ausdrücklich als sogenannte „Kirchenlehrer“ oder „Große Kirchenlehrer“ kanonisiert wurden.[6] Soweit sie dem christlichen Altertum zugehörten, wurden sie gleichzeitig auch als „Kirchenväter“ tituliert. Ihnen kommt bis heute in der Glaubenslehre der verschiedenen christlichen Kirchen eine hohe Autorität zu. Als bedeutendste Kirchenlehrer gelten etwa Thomas von Aquin, Augustinus von Hippo, Ambrosius von Mailand, Basilius von Caesarea, Athanasius der Große oder Albertus Magnus.[7] Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) wurde die Beschränkung der Zuordnung auf Kleriker aufgehoben und auch Laien und Frauen (wie etwa Katharina von Siena oder Thérèse von Lisieux) die Ehre dieser Bezeichnung zuerkannt. Am 7. Oktober 2012 nahm Papst Benedikt XVI. auch Hildegard von Bingen als weitere Frau offiziell in den Kreis der Kirchenlehrer auf.[8] Damit stieg die Zahl der heute anerkannten Kirchenlehrer auf 35.

Geschlechtsneutralität

Die Bezeichnung Lehrer in der Verwendung als generisches Maskulinum umfasst alle in der Lehre Tätigen. Bei einer geschlechtlichen Differenzierung wird zwischen (männlichen) Lehrern und (weiblichen) Lehrerinnen unterschieden. Dies wird vor allem dann wirksam, wenn es um eine Sonderrolle geht (Ruhestandsgrenze, Einsatz im Sportunterricht, Schwangerschaftsregelung etc.). Im zusammenfassenden Plural sind mit Ausdrücken wie „Lehrerrat“, „Lehrerkollegium“, "Lehrerzimmer", „Lehrerbibliothek“, „Junglehrer“, „Lehrerbildung“, „Lehrerfortbildung“, „Lehrerseminar“, "Lehrermangel" oder „Lehr(er)beruf“ beide Geschlechter gemeint. Personen, die auf eine geschlechtergerechte Sprache Wert legen, wählen Bezeichnungen wie „Lehrerinnen und Lehrer“, „Lehrer(innen)“, „Lehrer/-innen“ oder „LehrerInnen“. In Gesetzesnovellen und Verordnungen werden meist geschlechtsneutrale Wortbildungen wie „Lehrkräfte“,[9] "Lehrende" oder „Lehrpersonen“[10] verwendet.

Sonstiges

In einigen Schulformen, respektive Ländern, ist für Lehrer eine Schuluniform vorgeschrieben. In Klosterschulen ist religiöse Kleidung für den Lehrer üblich, sofern er einer bestimmten Ordensgemeinschaft angehört.

In der katholischen Kirche ist Jean Baptiste de La Salle der Schutzpatron der Lehrer.

Siehe auch

Literatur

  • Ferdinand Holböck: Die 33 Kirchenlehrer, Stein am Rhein 2003, ISBN 3717111078
Deutschland
Österreich
  • Gerich, J., Sebinger, S. (2006): Auswirkungen von Belastungen und Ressourcen auf die Gesundheit von LehrerInnen. Aspekte der betrieblichen Gesundheitsförderung in oberösterreichischen allgemein bildenden höheren Schulen. Linz: OÖ Gebietskrankenkasse. ISBN 3-900581-48-7
Schweiz

Rundfunkberichte

Weblinks

 Commons: Lehrer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Lehrer – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Lehrer – Zitate

Einzelnachweise

  1. Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache, Band 4, 1978, Seite 1655, ISBN 3-411-01358-3
  2. Wolfgang Pfeifer: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993. Stichwort: lehren. ISBN 3-423-03358-4
  3. http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2000/2000_10_05-Aufgaben-Lehrer.pdf
  4. Horst Dietrich Preuß: Einführung in die alttestamentliche Weisheitsliteratur. Kohlhammer, Stuttgart 1987
  5. Josef Pieper: Suche nach der Weisheit: 4 Vorlesungen. Mit einem Nachwort von T. S. Eliot. St.-Benno-Verlag, Leipzig 1987
  6. Brockhaus. Enzyklopädie. Bd. 10. Wiesbaden 1970. S. 188
  7. Ferdinand Holböck: Die 33 Kirchenlehrer, Stein am Rhein 2003
  8. http://kath.net/news/38382
  9. Beispiel: Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen
  10. Beispiel: Verordnung über den Berufsauftrag und die Arbeitszeit von Lehrpersonen (Kanton Basel-Landschaft)
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