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Meisterbrief

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Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Siehe auch: Eidgenössisches Diplom, Schweiz.
Ein Meisterbrief aus dem Jahr 1926, ausgestellt von der Berliner Handwerkskammer

Der Meisterbrief ist eine Urkunde und wird neben dem Meistertiteldiplom, das nach bestandener Meisterprüfung dem Handwerksmeister ausgehändigt wird, auch dem Industriemeister, dem Landwirtschaftsmeister und dem Fachmeister verliehen. Er gilt europaweit.

Die Urkunde selbst ist meist schmucklos und dient dem Zweck des Nachweises über das Bestehen der Meisterprüfung. Die oft aufwändig gestalteten Meisterbriefe stellen in der Regel keine Urkunde dar. Sie sind als Schmuckblatt in vielfältiger Weise gestaltet worden. Eine Einheitlichkeit ist im deutschsprachigen Raum nicht nachweisbar. Entsprechend der jeweils vorherrschenden Stilrichtung finden sich historisierende Blätter, kalligraphische Varianten und modern grafisch gestaltete Exemplare. Von einigen Handwerkskammern werden verdiente Handwerksmeister mit Silbernen, Goldenen, Diamantenen oder Ehrenmeisterbriefen gewürdigt. Auch diese stellen keine Dokumente im rechtlichen Sinn dar.

Deutschland

Der Meisterbrief wird vom Prüfungsausschuss der Berufskammern des entsprechenden Berufes ausgestellt.

Der Inhaber des Meisterbriefs kann im entsprechenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen werden und erhält damit die Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks. Weiterhin berechtigt der Meisterbrief in einem Handwerksberuf den Besitzer zum Ausbilden von Auszubildenden sowie zum Führen des Titels Meister in Verbindung mit einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk (vgl. § 51, § 51d HwO).

Nach § 49 HwO ist zur Meisterprüfung zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung im Handwerk oder eine andere Abschlussprüfung nachweisen kann. Eine dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf ist seit der Novellierung der Handwerksordnung nicht mehr notwendig.

Meisterpflicht in Deutschland

In Deutschland war der Meisterbrief als zwingende Voraussetzung, einen Handwerksbetrieb führen zu dürfen (zulassungspflichtige Berufe mit Erfordernis des Großen Befähigungsnachweises), auf bestimmte Berufe beschränkt. In der Novelle der Handwerksordnung, die am 1. Januar 2004 in Kraft trat, wurde diese für zulassungsfreie Berufe abgeschafft. Auch für fast alle noch zulassungspflichtigen Berufe wurden die Möglichkeiten, mit alternativen Qualifikationen den Beruf selbständig auszuüben, ausgebaut. Seit dem Jahr 2004 werden durch Änderung der HwO als Befähigungsnachweise zur Führung eines Handwerkerbetriebes auch eine Ausnahmebewilligung nach § 8 oder § 9 HwO oder eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO für Altgesellen (mindestens 6 Jahre Berufserfahrung; mindestens 4 davon in leitender Position) anerkannt.

Der Meisterbrief ist in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung; sie soll betriebswirtschaftliche Kenntnisse, optimiert auf Betriebe mit mehreren Mitarbeitern, belegen.

Anerkennung des Meisterbriefs

Der Meisterbrief wird innerhalb der Europäischen Union anerkannt. Dies wird in der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt, bei der der Meisterbrief der Stufe drei[1] (Stufe 3 – Diplom kurzer Ausbildungsgang)[2] zugeordnet wird.

Mit dem Erhalt des Meisterbriefs wird der Jungmeister seit Mai 2013 im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf dem Niveau 6 eingestuft. Auf Niveau 6 befindet sich zum Beispiel auch der akademische Grad Bachelor. Damit soll der Meisterbrief aufgewertet werden. Im Februar 2014 wurden erstmals in Deutschland Meisterbriefe von der Handwerkskammer Dortmund mit folgendem Vermerk ausgehändigt: „Dieser Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.“[3]

Das auf Initiative der Handwerkskammer Wiesbaden rechtlich geschützte Kürzel me.[4] steht für den Meister-Abschluss, der von einer berufsständischen Körperschaft (Kammer) verliehen worden ist,[4] und kann von Meistern im Handwerk als Hinweis auf ihre erworbene fachliche Qualifikation wie ein akademischer Grad vor dem Namen geführt werden (bspw. me. Rita Musterfrau, Meisterin im Optiker-Handwerk).[5]

Inhaber eines Meisterbriefs in einem Ausbildungsberuf gemäß §§ 45, 51a, 122 HwO können in allen Bundesländern ein beliebiges Hochschulstudium aufnehmen, soweit der Zugang nicht aus anderen Gründen (z. B. einen Numerus clausus) eingeschränkt ist.[6] Insofern ist die Meisterprüfung dem Abitur gleichgestellt.

Weblinks

Wiktionary: Meisterbrief – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Commons: Meisterbrief – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Anerkennung für den Meister in Europa. (Nicht mehr online verfügbar.) handwerkskammer.de, ehemals im Original; abgerufen am 28. Dezember 2010. (Link nicht mehr abrufbar)
  2. Handwerk jubelt: Meister anerkannt. handwerksblatt.de, Oktober 2007, abgerufen am 28. Dezember 2010.
  3. Meisterbriefe mit DQR-Vermerk vergeben. Deutsche Handwerks Zeitung, abgerufen am 7. April 2014.
  4. 4,0 4,1 Deutsche Handwerks-Zeitung vom 4. März 2002 (abgerufen am 19. Juli 2010)
  5. Beispiele für die Nutzung des Kürzels me. bei der Metall-Innung Gelnhausen-Schlüchtern
  6. Die Regelungen in den Hochschulgesetzen unterscheiden sich teilweise in den einzelnen Ländern. — Neben den genannten Handwerksmeistern sind auch Fachwirte (IHK) und andere entsprechende Fortbildungsabschlüsse, für die Prüfungsregelungen nach §§ 53, 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §§ 42,42a HwO bestehen, staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte, Erzieher u. a. mit Abschluss einer Fachschulen entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz, vergleichbar Qualifizierte im Sinne des Seemannsgesetzes, Lehrkräfte für Pflege, Pflegedienstleiter etc., Personen mit vergleichbaren Abschlüsse landesrechtlicher Fortbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe (entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen) zum Studium zugelassen.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Meisterbrief aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.