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Landrabbinat Hannover

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Das Landrabbinat Hannover (siehe auch Rabbinat) wurde 1687 im Herzogtum Braunschweig-Lüneburg per Edikt durch Herzog Ernst August eingeführt. Die Initiative dazu ging vom Hofbankier Elieser, genannt Leffmann Behrens[1] aus. Das Landrabbinat Hannover umfasste die Fürstentümer Calenberg, Göttingen und Grubenhagen (ab 1737 auch das Fürstentum Lüneburg und die Grafschaften Diepholz und Hoya). Das (staatliche) Landrabbinat verlieh den Schutzjuden das Recht zur Wahl und zur Anstellung eines Rabbiners.

Landrabbiner

Der Landrabbiner, zugleich Vorsteher der Judenschaft und mittelbarer Staatsmann, hatte demnach die Synagogen und religiöse Zeremonien zu beaufsichtigen und wurde auch als Richter in Streitsachen unter den Juden eingesetzt. Durch diese Einsetzung griff die Regierung in die inneren Verhältnisse der Juden ein.

Der erste Landrabbiner war bis 1703 Josef ben Meschullam Süßel Cohen[2] († 20. November 1703)[3]in Osterode[4].

Seine Nachfolger, mit Wohnsitz in der Calenberger Neustadt und somit zugleich Rabbiner der hannoverschen Gemeinde, waren zunächst

  • 1704–1735 Josef Meyer Friedberg (*1636, † 17. Februar 1735)[5]
  • 1737–1755 Isak Selig Karo
  • 1755–1758 Abraham Meyer Cohen
  • 1761–1789 Levi Josua
  • 1789–1802 Isaschar Berisch (der Sohn von Levi Josua).

Während der napoleonischen Besatzung hatten die männlichen Juden gleiches Bürgerrecht wie alle Männer
(siehe Abschnitt „Verfassungsreformen der Religionsgemeinschaften“ im Artikel „Königreich Hannover“).

1804 bis 1830 wurde das Landrabbinat kommissarisch durch den Gelehrten Nathan Marcus Adler verwaltet[6].

1831 wurde die staatliche „Instruction für den Land-Rabbiner zu Hannover“ erlassen. Die Anweisung verpflichtete den jeweiligen Landrabbiner zur Aufsicht über jüdischen Schulen, Synagogen und Gottesdienste sowie Gemeinden und Stiftungen in den Bezirken der Landdrosteien (Regierungsbezirke) Hannover und Lüneburg.

1830–1845 förderte der Landrabbiner[7] Nathan Markus Adler die jüdischen Institutionen im Sinne der von der Regierung gewünschten Modernisierung.
1845–1882 führte Samuel Ephraim Meyer diese Reformen fort.
1883–1918 setzte sich Selig Gronemann insbesondere für die Bewahrung der jüdischen Religiosität ein.
1924–1938 hatte Samuel Freund die letzte Landrabbinerschaft inne.

Die Bedeutung des Landrabbinats ließ seit Ende des 19. Jahrhunderts nach. Hintergrund war die Selbstauflösung kleinerer Gemeinden und die Schließung jüdischer Schulen. Reformpläne wie die Aufhebung der Staatsaufsicht oder die Weiterführung kleiner jüdischer Gemeinden als freiwilliger regionaler Zusammenschluss wurden 1932 zwar noch erörtert, wurden aber nach der sogenannten "Machtergreifung" durch die Nationalsozialisten 1933 nicht mehr verwirklicht.

Der erste jüdische Gottesdienst nach der NS-Diktatur wurde am 8. September 1945 gehalten. In Hannover gründete sich, neben dem Jewish Committee, eine kleine jüdische Gemeinde. Eine Einrichtung wie das frühere Landrabbinat - also staatlicher Zugriff auf das Judentum - war undenkbar geworden.[8]

Literatur

  • Samuel Freund: Ein Vierteljahrtausend Hann. Landrabbinat 1687–1937; 1937[9]
  • Selig Gronemann: Genealogische Studien über die alten jüdischen Familien Hannovers; 1913
  • Peter Schulze in: Beiträge zur Geschichte der Juden in Hannover (= Hann. Studien, Bd. 6, Hannover, 1998); hier: Landrabbinat und Landrabbiner in Hannover 1687–1938; S. 47–118
  • Peter Schulze in: Stadtlexikon Hannover, S. 383

Weblinks

 Commons: Landrabbinat Hannover – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Stadtlexikon Hannover...., S. 54
  2. Peter Schulze in: Hannoversche Studien, Bd. 6: Beiträge zur Geschichte der Juden in Hannover, S. 53
  3. dito
  4. dito
  5. dito
  6. Im Stadtlexikon Hannover... wird nur die Jahreszahl 1830 erwähnt; das Datum 1804 stammt aus dem Artikel über Nathan Marcus (Markus) Adler
  7. Daten aus: Stadtlexikon Hannover..., S. 383
  8. dito
  9. Peter Schulze in: Beiträge..., S. 116
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Landrabbinat Hannover aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.