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Kulturgut

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Kulturgut-Urkunde für eine Rokokokirche im oberbayerischen Bergkirchen

Kulturgut bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch „etwas, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird“ (Duden).[1] Ein Kulturgut muss nicht an Materie gebunden sein, jedoch ist eine Beständigkeit erforderlich.

Die Gesamtheit der menschlichen Kulturgüter wird als kulturelles Erbe oder Kulturerbe bezeichnet (englisch cultural heritage). Dazu gehören dingliche Objekte, beispielsweise des internationalen UNESCO-Welterbes oder gemäß den Dokumentationen von Blue Shield, des Weltdokumentenerbes oder der als eingetragenes Kulturgut geschützten Archivalien wie der Musikbibliothek Peters. Aber auch die nicht an Objekte gebundenen Güter des immateriellen Kulturerbes einschließlich der mündlichen Überlieferungen sind Kulturgüter.

Der Begriff des héritage (französisch für „Erbe“) wurde Ende des 18. Jahrhunderts von Henri-Baptiste Grégoire (Bischof von Blois) geprägt.

Was zählt als Kulturgut?

Die Bezeichnung Kulturgut wird im deutschen Sprachraum vielfältig verwendet und umfasst sowohl bewegliche wie auch unbewegliche Güter. Kulturgüter sind in der Regel von archäologischer, geschichtlicher, literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung. Kulturgüter oder Kulturgut können sowohl Bestände von Bibliotheken, Archiven und Museen als auch Bodendenkmäler und Gebäude sein (Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster, Schlösser). Seit den 1960er-Jahren werden auch Werke der technischen Kultur verstärkt als Kulturgut anerkannt, beispielsweise historische Produktionsanlagen oder Verkehrsmittel. Kulturgüter stammen häufig aus der Hochkultur, sie können aber auch zur Volkskultur, der Alltagskultur oder Industriekultur gehören.

Häufig wird die Bezeichnung verwendet, wenn es um den „Erhalt“ von bewahrens- oder schützenswerten Kulturgütern oder um den erfolgten oder drohenden „Verlust“ in Kriegen, bei Katastrophen oder durch Antikenhehlerei geht. Der Übergang von der Plünderung und Zerstörung von Kulturgut durch Unruhen und den teilweisen Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung bis hin zur Zerstörung von Kulturgut im Zuge von Kampfhandlungen ist fließend. Nachhaltige und systemische Zerstörungen von Kulturgut bzw. Welterbe gibt es besonders bei Konflikten mit interethisch-interreligiösem Charakter. Das betrifft zum Beispiel die Zerstörung der Buddha-Statuen in Bamiyan beziehungsweise die Plünderungen und Zerstörungen im Irak, aber auch Ägypten, Libyen, Mali und Libanon.

Es reicht jedoch nicht, völkerrechtliche Normen wie das Zweite Protokoll zur Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten oder das Doha-Statement der "Conference of ‘Ulamâ on Islam and Cultural Heritage" zu entwickeln, wie das in den vergangenen Jahren geschehen ist. Es ist notwendig, diese Normen global wirkungsvoll zu implementieren und umzusetzen.[2] Mit der Definition, Inventarisierung, Schutz und Wiederherstellung von Kulturgut beschäftigt sich die UNESCO mit ihren Partnerorganisationen wie Blue Shield. Blue Shield International und seine nationalen Organisationen haben dazu zum Beispiel Projekte in Konfliktzonen und Kriegsgebieten wie im Irak, in Syrien, in Mali, in Ägypten, im Jemen und in Libyen durchgeführt. Das betrifft auch die Erhebung von zu schützenden Kulturgut, Erstellung von "No-strike lists" mit lokalen Experten, die Verknüpfung ziviler und militärischer Strukturen und die Ausbildung von militärischen Personal hinsichtlich Schutz von Kulturgut.[3]

Freiheit des Kulturlebens als Menschenrecht

Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte befasst sich in zweifacher Hinsicht mit dem kulturellen Erbe: Es spricht dem Menschen einerseits das Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben und andererseits einen Anspruch auf den Schutz seiner Beiträge zum kulturellen Leben zu:

„1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.“

Rechtssprache

Kennzeichen für schutzwürdiges Kulturgut

In der Rechtssprache erscheint Kulturgut in unterschiedlichem Zusammenhang, etwa in Deutschland im Kulturgutschutzgesetz, das nur bewegliches Kulturgut Hand betrifft.

Kulturgutschutz und Denkmalschutz hängen eng zusammen. Im Schweizer Recht wird die Bezeichnung Kulturgut im „Kulturgütertransfergesetz“ verwendet (Umsetzungsgesetzgebung der UNESCO-Konvention von 1970); in Österreich ist der Schutz des Kulturguts im Denkmalschutzgesetz geregelt.

Der Schutz von Kulturgut ist vielfältig. Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 nennt den Schutz als Aufgabe des Zivilschutzes. Gebäude erhalten mit einer Urkunde den Status „schutzwürdiges Kulturgut“ und werden mit einem blauweißen Rautezeichen[4] (dem Emblem der genannten Haager Konvention) gekennzeichnet. In Deutschland ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für die Durchführung entsprechender Maßnahmen zuständig.

Zusammen mit anderen Gedächtnisinstitutionen sind Kulturgüter wie archäologische Funde und Ausgrabungsstätten, Archive, Museen und Denkmale das besonders sensible kulturelle Gedächtnis und oft auch wirtschaftliche Grundlage (z. B. Tourismus) eines Staates, einer Kommune oder einer Region. In vielen bewaffneten modernen Konflikten des 21. Jahrhunderts ist die Zerstörung beziehungsweise der Raub des kulturellen Erbes eines der Primärziele. Oft soll dabei das kulturelle Erbe des Gegner nachhaltig beschädigt, vernichtet oder gestohlen werden. Internationale und nationale Koordinationen hinsichtlich militärischer und ziviler Strukturen zum aktuellen und vorausschauenden Schutz von Kulturgüter beziehungsweise kulturellen Erbe betreibt Blue Shield International mit Sitz in Den Haag.[5]

Europäisches Kulturerbe-Siegel und Kulturerbejahr

Im Jahre 2006 haben mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) im spanischen Granada eine zwischenstaatliche Initiative zum Europäischen Kulturerbe-Siegel ins Leben gerufen, als staatliche Auszeichnung für Kulturdenkmale, Kulturlandschaften oder Gedenkstätten, die auf europäischer Ebene als bedeutend erachtet werden. Der Rat der Europäischen Union hat diese Initiative im November 2008 unterstützt und die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag für die Schaffung eines europäischen Kulturerbe-Siegels durch die EU zu unterbreiten und die praktischen Modalitäten für die Durchführung dieses Projekts festzulegen. Am 16. November 2011 hat das Europäische Parlament und der Rat die Schaffung einer Maßnahme für das Europäische Kulturerbe-Siegel beschlossen. Das Siegel soll einen Mehrwert anstreben und andere Initiativen zu ergänzen suchen, beispielsweise die UNESCO-Liste des Welterbes, die repräsentative UNESCO-Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit und die Initiative des Europarats (siehe Kulturweg des Europarats, bis 2010 Europäische Kulturstraße). Eine europäische Jury aus 13 unabhängigen Experten wird hierzu eingerichtet und soll die Auswahl und Kontrolle auf der Ebene der EU durchführen.


Dem gemeinsamen Kulturerbe der Staaten der Europäischen Union ist das Jahr 2018 gewidmet. Dieses Jahr ist als das Europäische Jahr des Kulturerbes proklamiert worden.

Siehe auch

Literatur

  • Regina Bendix, Kilian Bizer, Stefan Groth (Hrsg.): Die Konstituierung von Cultural Property. Forschungsperspektiven (= Göttinger Studien zu Cultural Property. Band 1). Göttinger Universitätsverlag, Göttingen 2010, ISBN 978-3-941875-61-6 (PDF-Datei; 11,5 MB; 333 Seiten auf gwdg.de).
  • Julia El-Bitar: Der Schutz von Kulturgut als res extra commercium in Frankreich: Ein Vorbild für Deutschland?, in: Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste Magdeburg und der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (Hrsg.): Im Labyrinth des Rechts? Wege zum Kulturgüterschutz, Magdeburg 2007 (= Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste. Band 5. ISBN 978-3-9811367-2-2)
  • Ulf Häder: Beiträge öffentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Kulturgütern aus ehemaligem jüdischen Besitz (= Veröffentlichungen der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste. Band 1). Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste, Magdeburg 2001, ISBN 3-00-008868-7.
  • Thomas Mathà: Kulturgüterrecht in Südtirol (= Schriftenreihe Italienisches Öffentliches Recht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck. Band 2). Studia Universitätsverlag, Innsbruck 2005, ISBN 3-901502-71-8.
  • Jörn Radloff: Kulturgüterrecht. Unter besonderer Berücksichtigung der Außenhandelsbeschränkungen und Mitnahmeverbote von Kunst- und Kulturgut in Privateigentum (= Schriften zum Öffentlichen Recht. Band 1258). Duncker & Humblot, Berlin 2013, ISBN 978-3-428-13957-6.
  • Olaf Zimmermann und Theo Geißler (Hrsg.): Altes Zeug: Beiträge zur Diskussion zum nachhaltigen Kulturgutschutz (Aus Politik & Kultur, Band 14), ISBN 978-3-934868-38-0; kostenfreies E-Book: [1]

Weblinks

 Commons: Kulturerbe (cultural heritage) – Bilder und Mediendateien
Wiktionary: Kulturgut – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikisource: Kulturgutschutz – Quellen und Volltexte

Einzelnachweise

  1. Duden-Redaktion: Kulturgut. In: Duden online. Januar 2013, abgerufen am 19. August 2014.
  2. Friedrich Schipper: Bildersturm: Die globalen Normen zum Schutz von Kulturgut greifen nicht. In: Der Standard vom 6. März 2015.
  3. Vgl. z. B. Corine Wegener, Marjan Otter "Cultural Property at War: Protecting Heritage during Armed Conflict" in The Getty Conservation Institute, Newsletter 23.1, Spring 2008; Eden Stiffman "Cultural Preservation in Disasters, War Zones. Presents Big Challenges" in The Chronicle Of Philanthropy, 11. Mai 2015; Hans Haider im Interview mit Karl Habsburg "Missbrauch von Kulturgütern ist strafbar" in Wiener Zeitung vom 29. Juni 2012; Aisling Irwin "A no-strike list may shield Yemen`s ancient treasures from war" in Daily News vom 23. Jänner 2017.
  4. Kulturgutschutz; Kennzeichnung von Kulturgut. Verwaltungsservice Bayern, 19. Februar 2015, archiviert vom Original am 23. Juni 2015; abgerufen am 23. Juni 2015. (auch Beleg für die Begriffsverwendung „Rautezeichen“)
  5. vgl. Homepage des U.S. Committee of the Blue Shield, abgerufen am 26. Oktober 2016; Isabelle-Constance v. Opalinski "Schüsse auf die Zivilisation" in FAZ vom 20. August 2014; Hans Haider "Missbrauch von Kulturgütern ist strafbar" in Wiener Zeitung vom 29. Juni 2012.
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