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Kritik der Urteilskraft

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Immanuel Kant

Die Kritik der Urteilskraft (KdU) ist Immanuel Kants drittes Hauptwerk nach der Kritik der reinen Vernunft und der Kritik der praktischen Vernunft, erschienen 1790. Sie enthält in einem ersten Teil Kants Ästhetik (Lehre vom ästhetischen Urteil) und im zweiten Teil die Teleologie (Lehre von der Auslegung der Natur mittels Zweckkategorien).

Stellung im Werk

Kants Absicht − in den Einleitungen zur KdU umfangreich dargelegt − bestand darin, in dieser dritten Kritik die Vermittlung zwischen Natur (Gegenstand der theoretischen Vernunft) und Freiheit (Gegenstand der praktischen Vernunft) zu leisten und so das Gebäude der kritischen Philosophie zu vollenden. Dieser Gedanke der Vollendung der Kantschen Systemarchitektur findet heute außerhalb der Spezialforschung nur geringen Widerhall.

Die dritte Kritik ist mit den zwei vorhergehenden Werken der Vernunftkritik eng verbunden. Für Kant zerfiel die Philosophie danach zunächst in zwei Bereiche: einen theoretischen (der reinen Vernunft) und einen praktischen (Ethik, Rechts- und Religionsphilosophie). Damit die sinnliche und die moralische Welt, Natur und Freiheit nicht unvermittelt (unversöhnlich) nebeneinanderstehen, bedarf es einer Vermittlungsinstanz, die Kluft zu überwinden, einer „Brücke“ zwischen Sinnlichkeit und Moral, denn die Freiheit will praktisch werden, soll sich in der Sinnenwelt entfalten. Diese Vermittlung ist für Kant die Urteilskraft, die das Besondere im Allgemeinen erkennt.[1]

Mit der dritten Kritik soll nicht nur zwischen Natur und Freiheit vermittelt werden, sondern sie versucht auch Phänomene wie das Schöne in Natur und Kunst, das Genie, das Organische und die systematische Einheit der Natur mit Hilfe eines Konzepts der Urteilskraft zu klären.

Die Urteilskraft hat zwei Formen: Eine bestimmende und eine reflektierende. Die bestimmende Urteilskraft subsumiert etwas Besonderes unter ein gegebenes Gesetz bzw. Regel, während die reflektierende zum gegebenen Besonderen das Allgemeine finden soll.(A24)

Für Kant ist die Zweckmäßigkeit der zentrale Begriff, der die Leistung der reflektierenden Urteilskraft und ihre Vermittlung zwischen Natur und Freiheit bezeichnet. Wird etwas als zweckmäßig angesehen, betrachtet man die Phänomene als Ganzes und geht von einem Zweck des Ganzen aus. Dabei ist die Zweckmäßigkeit der Natur für Kant die a priori angenommene Erwartung, die Natur strukturiert und nicht chaotisch vorzufinden.

Gesamte Vermögen des Gemüts Erkenntnisvermögen Prinzipien a priori Anwendung auf
Erkenntnisvermögen Verstand Gesetzmäßigkeit Natur
Gefühl der Lust und Unlust Urteilskraft Zweckmäßigkeit Kunst
Begehrungsvermögen Vernunft Endzweck Freiheit
Stellung der Urteilskraft im System der drei Kritiken, Tabelle aus der Kritik der Urteilskraft (KdU S.110, bzw. S. 274)[2]

Inhalt

Im ersten Teil analysiert Kant zunächst die Besonderheit von Geschmacksurteilen. Sie sind a) ästhetisch, nicht logisch, b) interesselos, c) arbeiten ohne Begriffe und Zweckvorstellungen und beanspruchen eine besondere Form der Allgemeingültigkeit.

Geschmack

In seiner kritischen Begründung der Ästhetik untersucht Kant den Geltungsanspruch ästhetischer Urteile. Wer zu ästhetischen Urteilen über das Schöne fähig sei, beweise Geschmack. Geschmacksurteile sind subjektiv und empirisch auf einen Einzelfall, eine Landschaft, ein Kunstwerk bezogen: „Das Geschmacksurteil ist also kein Erkenntnisurteil, mithin nicht logisch, sondern ästhetisch, worunter man dasjenige versteht, dessen Bestimmungsgrund nicht anders als subjektiv sein kann.“ [3]

Subjektive Allgemeinheit

Obwohl Geschmacksurteile nicht beweisbar sind, beanspruchen sie, allgemein zustimmungsfähig zu sein, richten sich also auf eine Allgemeingültigkeit und sind entsprechend formuliert („Das Bild ist schön“ nicht: „Das Bild ist für mich schön“). Sie beanspruchen Allgemeingültigkeit, insofern sie „das Wohlgefallen an einem Gegenstande jedermann ansinne(n)..."[4]

Im Gegensatz zu wissenschaftlichen und moralischen Aussagen haben ästhetische Urteile für Kant keine objektive, sondern eine subjektive Allgemeinheit. Wie in den vorhergehenden kritischen Werken nimmt Kant hier eine Mittelstellung zwischen rationalistischen und sensualistischen Positionen ein. Von der Ästhetik Alexander Gottlieb Baumgartens, der in Geschmacksurteilen eine niedere Form des Erkennens sah, grenzt er sich ebenso ab wie von Edmund Burke, der diese auf ein bloßes Gefühl zurückführte.

Das Schöne und das Erhabene

Kant unterscheidet im analytischen Teil der KdU, welcher sich der Ästhetik widmet, zwischen dem Schönen und dem Erhabenen. Beide gliedern sich wiederum in freie Schönheit und anhängende Schönheit beziehungsweise das mathematisch Erhabene und das dynamisch Erhabene. In grober Gegenüberstellung lassen sich die folgenden Unterscheidungen treffen:

Das Schöne Das Erhabene
Begrenztheit der Form Unbegrenztheit (für die Idee der Vernunft)
Qualität Quantität
Gefühl der Beförderung des Lebens Gefühl der Hemmung des Lebens und anschließender Ergießung des Lebens
Charakter: spielerisch Charakter: ernsthaft
in Form und Anschauung allein gegeben erfordert eine gewisse Gemütslage

Das Genie

Kant folgt in seiner Theorie der Kunstpraxis nicht mehr dem alten Nachahmungsprinzip (Mimesis), wie es z. B. noch von Baumgarten vertreten wurde, sondern legt den schöpferischen Prozess ins Subjekt. Allerdings heißt dies noch nicht, dass von nun ab der Mensch gleichsam aus sich heraus die Gegenstände der Kunst hervorbringe, vielmehr ist das Genie mit einer Naturbegabung versehen, welche ihm eine große Einbildungskraft und Originalität verleiht. Das Genie ist kein gesellschaftliches Wesen, sondern vielmehr ein Naturwesen, welches in der Gesellschaft lebt. So gibt Kants Ansicht nach die Natur vermittels des Genies der Kunst ihre Regeln. (Schneider, S. 51)[5]

Wirkung

Hegel

  • Betreffend Kants Analytik der Teleologie:

Bezeichnend ist zum einen, dass Kant in der Kritik der Urteilskraft eine scharfe Trennung zwischen objektiven Erkenntnissen und subjektiven Urteilen einführt: so können uns nur die in der Kritik der reinen Vernunft ausgemachten Verstandesbegriffe objektive Erkenntnisse verschaffen, hingegen die Urteilskraft an die Vorstellung eines Zwecks geknüpft ist. „Zweck“ jedoch ist, so Kant, kein objektives Urteil, welches den Dingen zukomme, sondern lediglich eine von der Urteilskraft in die Dinge gelegte Eigenschaft - bezüglich der Vorstellung einer Endursache sagt Kant: «Wir legen, sagt man, Endursachen in die Dinge hinein und heben sie nicht gleichsam aus ihrer Wahrnehmung heraus.» (KdU S. 33, bzw. S. 194)[2] Von Hegel und anderen Zeitgenossen Kants wurde dies keineswegs als unproblematisch angesehen, da sich bei der Beobachtung eines Organismus, also z.B. eines Tieres, ihrer Ansicht nach sehr wohl ein objektiver Zweck dieses Organismus feststellen ließe, also das Tier seinen Zweck tatsächlich in sich selbst habe. Hingegen erschien es ihnen unplausibel anzunehmen, dass diese doch so offensichtliche Tatsache eine bloß nützliche Funktion unserer Urteilskraft sei.

Aus diesem Problemfeld heraus sollte dann auch später Hegel seine Dialektik entwickeln, welche zum Anspruch hat, dieses Problem zu vermeiden. Zwar kommen für Hegel noch andere Motive hinzu, jedoch ist ein historischer Anknüpfungspunkt in diesem Fall plausibel. Um die oben beschriebenen Ungereimtheiten zu vermeiden identifiziert Hegel die Zweckmäßigkeit mit dem Organismus. (Statt „Organismus“ könnte man auch sagen „Begriff“, denn ein Begriff kommt nach Hegel nur Organismen zu.) Hierzu koppelt Hegel an die von Kant in der KdU eingeführte Vorstellung eines intuitiven Verstandes an: dieser kann seine Gegenstände anschaulich auffassen, ist also nicht auf begriffliche Operationen angewiesen und erkennt somit anschaulich die Struktur des Organismus. Für Hegel hat so zwar Kant «Mit dem Begriffe von der inneren Zweckmäßigkeit (..) die Idee überhaupt und insbesondere die des Lebens wiedererweckt», jedoch da er ihr keinen objektiven Gehalt zubilligte ihr Potential nicht ausgeschöpft. Hingegen behauptet Hegel, dass man „nur das als wirklich oder in Wahrheit seiend ansehen kann, zu dem es einen Begriff gibt, und das nur das einen Begriff hat, was nach dem Muster eines Organismus gedeutet werden kann.“ (Emundts/Horstmann S. 72)[6]

Aktuelle Rezeption

Kants Analyse des Ästhetischen erregt bis heute großes Interesse und ist vielfach auch für das Verstehen moderner Kunst fruchtbar gemacht worden. Zu ihr gehören die Aspekte

  • das Schöne als „interesseloses Wohlgefallen“ ohne begriffliche Aneignung des Gegenstandes aufzufassen
  • der paradoxe Status des Geschmacksurteils als subjektiv und verallgemeinerbar
  • die ästhetische Erfahrung als freies Spiel der Erkenntnisvermögen Sinnlichkeit und Verstand
  • die Analyse des Erhabenen

Literatur

Weblinks

Textausgaben
Sekundärliteratur

Einzelnachweise

  1. Otfried Höffe, Immanuel Kant, S. 260, Die philosophische Ästhetik und die Philosophie des Organischen, Beck, München 1988
  2. 2,0 2,1 KdU, Suhrkamp TB, 2005; bzw. Band X der Theorie-Werkausgabe (Hrsg. W. Weischedel)
  3. Immanuel Kant, Kritik der Urteilskraft, S. 279, Analytik der ästhetischen Urteilskraft, §1 Das Geschmacksurteil ist ästhetisch, Werke in sechs Bänden, Band 5, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983
  4. Immanuel Kant, Kritik der Urteilskraft, S. 291, Analytik der ästhetischen Urteilskraft, § 8 Die Allgemeinheit des Wohlgefallens wird in einem Geschmacksurteile nur als subjektiv vorgestellt. Werke in sechs Bänden, Band 5, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983
  5. Norbert Schneider: Geschichte der Ästhetik von der Aufklärung bis zur Postmoderne, Reclam Stuttgart 2005
  6. Dina Emundts, Rolf-Peter Horstmann: G.W.F. Hegel, Eine Einführung, Reclam Stuttgart 2002
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Kritik der Urteilskraft aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.