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Holschuld

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Holschuld bezeichnet je nach Kontext folgendes:

Recht

Holschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht. Mit dem Begriff wird umschrieben, dass der Schuldner seine Leistungshandlung an seinem Wohnsitz vorzunehmen hat und dort auch der Leistungserfolg eintreten soll. Bei der Holschuld muss sich also der Gläubiger die Leistung beim Schuldner abholen, dort ist der Leistungs-/Erfüllungsort und ebenfalls der Erfolgsort.

Wenn die Vertragsparteien nichts anderes geregelt haben und auch sonst nichts anderes aus den Umständen oder der Natur des Schuldverhältnisses ersichtlich ist, ist die Holschuld im bundesdeutschen Recht der gesetzliche Regelfall. Die Holschuld ist dort in § 269 Abs. 1 BGB geregelt.

Informationsverwaltung

Holschuld bezeichnet im Informationsmanagement die Verantwortung desjenigen, der eine Information benötigt, diese vom Inhaber der Information rechtzeitig und umfassend und in geeigneter Form abzuholen. Dabei ist zu Beginn eines Projektes zu klären, für welche Informationen eine Holschuld und für welche eine Bringschuld besteht und wer die Verantwortung für die Informationsübermittlung innehat.

Siehe auch

Schuldrecht
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