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Gottesdienstbeauftragter

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Gottesdienstbeauftragter ist ein ehrenamtlicher Dienst in der Liturgie der römisch-katholischen Kirche, der von beauftragten Laien versehen werden kann.

Gottesdienstbeauftragte können als Kommunionhelfer bei der heiligen Messe mitwirken, wenn die Anzahl der Gläubigen, die die Kommunion empfangen wollen, groß ist und nicht ausreichend Diakone oder Priester zur Kommunionspendung anwesend sind.

Als außerordentliche Kommunionspender dürfen Kommunionhelfer entsprechend dem Artikel 8 der vatikanischen Instruktion zu einigen Fragen über die Mitarbeit von Laien am Dienst der Priester von 1997 auch außerhalb der Eucharistiefeier die Kommunion spenden, etwa die Krankenkommunion oder die Sterbekommunion.

Darüber hinaus dürfen Gottesdienstbeauftragte bei Wortgottesdiensten mit Kommunionausteilung zur Kommunion einladen und die gemeinsame Danksagung halten. Außerdem dürfen sie bei Abwesenheit von Klerikern das Altarsakrament im Ziborium, in der Pyxis oder in der Monstranz zur eucharistischen Anbetung aussetzen und am Ende wieder reponieren, jedoch ist es nicht erlaubt, dass Gottesdienstbeauftragte den eucharistischen Segen erteilen.

Gottesdienstbeauftragte sollen für diesen Dienst geeignet und gut vorbereitet sein, sie bedürfen für ihren Dienst den Auftrag des zuständigen Pfarrers.

Situation in Deutschland

Die Gottesdienstbeauftragten werden in der Regel vom Ordinariat ausgebildet und vom Bischof beauftragt. In Ausnahmefällen können sie direkt vom Zelebranten bevollmächtigt werden. Am 8. Januar 1999 haben die Bischöfe in Deutschland eine Rahmenordnung für die Zusammenarbeit von Priestern, Diakonen und Laien im Bereich der Liturgie verabschiedet.[1]

Einzelnachweise

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Gottesdienstbeauftragter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.