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Erlass (Verwaltungsrecht)

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Ein Erlass ist eine Anordnung der Exekutive an andere staatliche Stellen oder an die Bevölkerung eines Landes. In parlamentarischen Systemen wird diese Möglichkeit durch die Gesetzgebungshoheit der Legislative stark eingeschränkt. Meist sind Behörden nur zu Erlassen gegenüber ihnen nachgeordnete Dienststellen befugt, nicht jedoch den Bürgern gegenüber. Ein Beispiel dafür ist der Runderlass im deutschen Verwaltungsrecht.

Der in der deutschen Rechtssprache als Erlass bezeichnete Rechtsakt wird in vielen anderssprachigen Rechtsordnungen Dekret genannt. In rechtssprachlich korrekter Diktion wird ein Dekret (von der zuständigen Stelle) erlassen, während ein Erlass (durch die zuständige Stelle) ergeht.

In autokratischen Systemen wie Diktaturen oder absoluten Monarchien machen die jeweiligen Herrschenden häufig von diesem Institut Gebrauch (z. B. erließ Adolf Hitler sogenannte „Führererlasse“) und regieren mitunter ausschließlich durch Erlasse oder Dekrete.

Siehe auch

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