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Diktatur

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Die Diktatur (von lateinisch dictatura) ist eine Herrschaftsform,[1] die sich durch eine einzelne regierende Person, den Diktator (Führer), oder eine regierende Gruppe von Personen (z. B. Partei, Militärjunta, Familie) mit unbeschränkter politischer Macht auszeichnet.

Je nach Ausprägung unterscheidet man heute zwischen autoritären und totalitären Diktaturen (siehe auch unterKonzentration der Macht“).

Begriff der Diktatur

Verhältnis zur legitimen Herrschaft

Abgesehen von einigen sehr wenigen legitimen Diktaturen, welche zeitlich begrenzt waren und empirisch ausschließlich in der Antike vorkamen, begründet ein Diktator im Gegensatz zur Demokratie seinen Anspruch auf Herrschaft prinzipiell nicht durch freie Wahlen. Derartige Diktaturen werden politiktheoretisch als Autokratien eingestuft. Als Begründung zur Macht beruft sich ein Diktator in der Regel auf eine besondere Gefahr oder Krise des Staates, die er abwenden könne (Beispiele: Napoleon I. 1799, General Franco in Spanien 1936, Salazar in Portugal 1928/1932). In der Politischen Theorie und der Verfassungstheorie kann ein Diktator, der durch einen Staatsstreich an die Macht gekommen ist, durch eine formal korrekte Begründung seiner Macht wieder legitim werden (Übergangsdiktatur, so General Charles de Gaulle in Frankreich 1958). Auch eine Demokratie kann sich zur Diktatur wandeln, wenn eine demokratisch gewählte Regierung ihre verfassungsmäßigen Grundlagen auf legalem Weg aushöhlt oder beseitigt (Präsidialdiktatur in Deutschland 1930–1933), oder wenn das Parlament nicht mehr gewählt wird, sondern seine Mitglieder z. B. vom Militär bestimmt werden (Türkei mehrfach nach 1945). Wesentlich ist dabei der Verstoß gegen die Legitimität der Regierung. Auch kann ein legitim an die Macht gekommener Monarch zum Diktator werden, wenn er durch entsprechende Maßnahmen seine Machtbefugnisse verfassungswidrig erweitert. Eine weitere Unterscheidung ist je nach den politischen Zielen und Symbolen in kommunistischeDiktaturen des Proletariats“ oder faschistische Diktaturen möglich, die beide gegen die liberale Staatsform gerichtet sind.[2]

In historischer Perspektive gilt nicht jede Staatsform ohne freie Wahlen als Diktatur. In der Monarchie kann der Zugang zur Herrschaft durch Erbschaft oder Wahl (beispielsweise bei der Wahl des römisch-deutschen Kaisers durch die Kurfürsten) geregelt sein. Wenn dieser Herrschaftsanspruch allgemein als legitim anerkannt ist, wird nicht von einer Diktatur gesprochen. Dies trifft auch nicht in der absoluten Monarchie zu, wenn die Macht des Herrschers unbeschränkt ist.

Konzentration der Macht

In der Diktatur wird die neuzeitliche Gewaltenteilung aufgehoben und damit der Grundrechteschutz des einzelnen Bürgers. Die Macht des Diktators, sei es eine einzelne Person oder eine Gruppe, ist unbeschränkt. Er kontrolliert – neben der Gesetzgebung – insbesondere auch die traditionellen staatlichen Zwangsmittel der Exekutive selbst: Militär, Justiz, Polizei und staatliche Behörden. Besonders das Militär wird nicht vom Parlament kontrolliert, sondern vom Diktator, und kann nicht nur zur Landesverteidigung eingesetzt werden, sondern auch im Inneren gegen eine zu Staatsfeinden erklärte Opposition. Die Justiz kann nicht mehr unabhängig urteilen, sondern folgt diktatorischer Gesetzgebung oder direkten Weisungen.

Diese Zwangsmittel reichen oft nicht zum Machterhalt aus, daher müssen weitere Bereiche der Gesellschaft kontrolliert werden. Die Diktatur unterwirft sich dann auch die wirtschaftlichen Einrichtungen, das Erziehungswesen, Presse und Medien sowie die Kommunikationsmittel wie Nachrichten- und Datenverkehr.

Im Gegensatz zum Absolutismus fällt nach heutiger Definition die Tyrannis als illegitime, entartete, despotische Form der Monarchie unter den Oberbegriff der Diktatur. Zu Beginn des 20. Jahrhundert trat eine besonders erweiterte Form der Diktatur auf: die totalitäre Diktatur im Unterschied zur bisher üblichen autoritären Diktatur. Die autoritäre Diktatur lässt dem Einzelnen noch private Freiräume wie zum Beispiel die Ausübung der Religion und begnügt sich mit politischem Wohlverhalten. Zu den Charakteristika einer totalitären Diktatur dagegen gehören Versuche, den Einzelnen im Rahmen der permanenten politischen Mobilisierung und Organisationsstruktur völlig in Anspruch zu nehmen und kein freies Denken aufkommen zu lassen.[3] Diese systematische Zweiteilung der Diktaturen geht auf den Politikwissenschaftler Juan Linz zurück. In Italien hat sich im Begriff dittatore mindestens bis ins 19. Jahrhundert die ursprüngliche Bedeutung erhalten, nämlich ein zeitlich befristetes Amt mit unbegrenzten Vollmachten. Der Venezianer Attilo Bandiera, der 1840 den Geheimbund Esperia gegründet hatte, trug ihn 1842 dem Freiheitskämpfer Giuseppe Mazzini an, der aber die Vorstellung einer „revolutionären Diktatur“ zurückwies.[4] Am 11. August 1848 erhielt Daniele Manin angesichts der Belagerung Venedigs durch österreichische Truppen vom demokratisch gewählten venezianischen Stadtparlament „unbegrenzte Vollmachten“ als Diktator. Giuseppe Garibaldi ernannte sich 1860 im Namen von König Viktor Emanuel II. zum Diktator von Sizilien. Die faschistische Diktatur Italiens im 20. Jahrhundert knüpfte auch in ihren Symbolen bewusst an das antike Rom an.

In neueren Überlegungen werden zusätzlich so genannte hybride Regime oder defekte Demokratien und Illiberale Demokratien unterschieden, die als Zwischenformen zwischen (formell existierender) Demokratie und (faktischer) autokratischer Diktatur eingestuft werden.

In sogenannten failed states (gescheiterten Staaten) können nichtstaatliche Akteure an die Stelle des Staates treten und eine neue, eigene Ordnung etablieren (z. B. Mafia oder Warlords).

Historische Beispiele der Diktatur

Die römische Diktatur

Hauptartikel: Römischer Diktator

Das Wort „Diktatur“ kommt aus dem Lateinischen. Im antiken Rom war der dictator vor Sulla ein nur in höchster Not besetztes Amt an Stelle der sonst üblichen Doppelherrschaft der beiden Konsuln. Der Auftrag des Diktators und sein Aktionsbereich waren fest umrissen. Er wurde von einem der Konsuln im Auftrag des Senats für einen Zeitraum von nicht mehr als sechs Monaten ernannt, in der Frühzeit, um das Land gegen einen Feind zu verteidigen, später um innere Unruhen zu bekämpfen. Er durfte weder die Verfassung ändern noch Kriege erklären und auch keine neuen Steuern für römische Bürger erheben. Innerhalb dieser Grenzen konzentrierte sich die Macht des römischen Volkes, die sonst an mehrere Institutionen delegiert war, in seinen Händen. Die Konsuln wurden zu Untergebenen des Diktators, Befugnisse der Volkstribunen wurden außer Kraft gesetzt, ebenso das Berufungsrecht der römischen Bürger vor Strafgerichten.[5] Der Diktator konnte für Taten während seiner Amtszeit selbst nicht belangt werden. Eine vergleichbare „sakrosankte“ (lat. sacrosanctus, „unantastbar“) Stellung besaßen sonst nur die Volkstribunen als besonders geschützte Volksvertreter.

Die römische Diktatur kann mit modernen diktatorischen Regimen kaum gleichgesetzt werden. Als institutionalisierte Form der Krisenregierung für einen Notstand des Staates beseitigte sie für gewisse Zeit die Hemmnisse der Kollegialverfassung von Magistrat und Konsulat, die die Kriegsführung und Wiederherstellung der inneren Ordnung in Krisensituationen erschwerten. Von einer Diktatur im heutigen Wortsinn unterscheidet sie jedoch, dass es sich um eine legitime Institution handelte, die in ihrer Machtfülle und Dauer eingeschränkt war. Als ideologische Begründung für die angebliche Notwendigkeit einer Notstandsdiktatur im Sinne einer autokratischen Alleinherrschaft mit Außerkraftsetzung von Grundrechten durch Notstandsgesetze in schwierigen politischen Situationen wird das römische Beispiel aber bisweilen auch heute noch angeführt. In der Spätzeit der Republik geriet die römische Diktatur immer stärker in Gefahr, für despotische Ziele einzelner politischer Akteure missbraucht zu werden, was sich besonders seit dem Dritten Punischen Krieg in der Krise der Republik unter Sulla zeigte, bis schließlich Cäsar erfolglos versuchte, die lebenslange Diktatur durchzusetzen.

Notstandsregelungen in deutschen Verfassungen von 1871 bis 1933/1945

  • Deutsches Kaiserreich von 1871: § 10 des Reichsgesetzes vom 30. Dezember 1871 wurde in Anlehnung an die römische Institution der Diktatur als „Diktaturparagraph“ bezeichnet. Es handelte sich um ein Notstandsgesetz für das Reichsland Elsaß-Lothringen, das nach dem Krieg gegen Frankreich dem Deutschen Reich eingegliedert worden war. Bei Gefahr für die öffentliche Sicherheit erhielt die Exekutive fast unbeschränkte Machtbefugnis und konnte dazu auch Truppen im Inneren einsetzen. Das Gesetz basierte auf dem französischen Gesetz vom 9. August 1849 über den Belagerungszustand (auf dem auch die Commission de Triage ab 1918 basierten) und endete mit dem Reichsgesetz vom 18. Juni 1902.
Siehe auch: Ausnahmezustand

Merkmale einer Diktatur

Militarismus als Merkmal der Diktatur, Reichsparteitag der NSDAP 1935

Verletzung der Menschen- und Bürgerrechte

Menschenrechte stehen jedem einzelnen Menschen zu und können nicht entzogen, sondern nur verletzt werden. Dies geschieht vielfach in Diktaturen, weil die Machthaber bzw. die Partei oder die „herrschenden Klassen“ ihre Macht behalten wollen. Oft sollen Menschenrechtsverletzungen einem angeblich „höheren Ziel“ oder dem „Fortschritt“ dienen. Das reicht von Einschränkungen der freien Meinungsäußerung bis hin zur gewaltsamen Verfolgung politischer Gegner oder ganzer Bevölkerungsgruppen.

Justiz ohne Unabhängigkeit

Das Fehlen von Rechtsstaatlichkeit führt zur Schaffung von rechtsfreiem Raum, die politischen oder partikulären Zielen unterworfen werden

Zensur in Presse und Medien

Durch die Manipulation der Zeitungen, des Rundfunks, des Fernsehens und des Internets wird das Volk in vielfacher Hinsicht – beispielsweise in der Volksrepublik China – beeinflusst und im Sinne der Regierung gelenkt. Manche Staaten schotten sich auch nach außen hin ab (zum Beispiel das frühere kommunistische Albanien oder heutzutage noch Nordkorea). Auch dadurch werden die Einwohner und die ausländischen Reporter in Unwissenheit über die tatsächlichen Zustände gehalten.

Manipulierte Wahlen

In modernen demokratischen Staaten sind die Wahlen allgemein, frei, gleich und geheim. Das heißt, alle Erwachsenen (teilweise sogar ab 16 Lebensjahren) haben das Wahlrecht, alle Stimmen sind gleichwertig und die Wahlentscheidung wird nicht eingeschränkt oder überprüft. Die Stimmauszählung erfolgt öffentlich. Bei Zweifeln bezüglich des Auszählungsergebnisses ist ein Einspruch zulässig und eine erneute Auszählung der Stimmzettel möglich. Insofern wählt das Volk seine Vertreter ins Parlament oder den Staatspräsidenten etc. und bestimmt im Idealfall, wer es regiert.

In einer Diktatur dagegen werden die Wahlen manipuliert, zum Beispiel werden die Wähler bei der Stimmabgabe beobachtet oder auch „ungültige“ Stimmen als Ja-Stimmen gezählt. Die Stimmauszählung ist nicht öffentlich. Eine erneute Auszählung wird nicht zugelassen oder ist wegen fehlender Stimmzettel oder ausschließlich elektronischer Stimmabgabe nicht möglich. Leute, die mit „Nein“ oder ungültig stimmen, werden eingeschüchtert, beruflich benachteiligt, verhaftet oder sie „verschwinden“ einfach. Im Vorfeld von Wahlen kann es zu Verbot, Ausschaltung oder Verfolgung von Oppositionsparteien oder Andersgläubigen bzw. deren Institutionen kommen.

Das Wahlrecht für sich genommen ist allerdings kein taugliches Unterscheidungsmerkmal, ob es sich um eine Demokratie oder eine Diktatur handelt. So gab es ein eingeschränktes Wahlrecht auch in den USA und in der Schweiz (Wahlrecht nur für ausgewählte Bevölkerungsgruppen), allerdings resultierte aus den Wahlen in diesen Staaten dann tatsächlich auch ein Eingriff in die jeweilige Regierung. Im Gegensatz dazu waren z. B. die Wahlen in der Deutschen Demokratischen Republik laut Gesetz zwar bis 1990 allgemein, frei, gleich und geheim, sie dienten dort allerdings einzig und allein der Bestätigung der Staatspartei und sind damit nicht zu vergleichen mit den Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland.

Geheimpolizei

In den meisten Diktaturen gibt bzw. gab es eine Geheimpolizei, die politische Gegner einschüchtert und verfolgt. Im Nationalsozialismus überwachte, inhaftierte, folterte und tötete die Geheime Staatspolizei (Gestapo) Angehörige des politischen Widerstands und ethnischer und sozialer Minderheiten. In der DDR überwachte und terrorisierte die Staatssicherheit (Stasi) die Bürger. Die Sowjetunion bediente sich des KGB und seiner Vorgänger. Nicolae Ceaușescu verfolgte seine Gegner bzw. die vermeintlichen Dissidenten durch die Securitate. Die Geheimpolizei wirbt häufig V-Personen in der Bevölkerung an, in der DDR gab es bis zu 200.000 Inoffizielle Mitarbeiter. Denunzianten kommen ihnen zur Hilfe und melden verdächtige Vorfälle.

Siehe auch: Politische Polizei

Besondere Merkmale totalitärer Diktaturen

Im 20. Jahrhundert wuchsen die technischen Möglichkeiten der Bürgerkontrolle und ideologischen Beeinflussung durch Erziehung und Massenmedien stark an, gleichzeitig sank der Einfluss traditioneller Weltanschauungen und religiösen Orientierungen. Totalitäre Diktaturen bedienten sich zur Herrschaftssicherung gezielt moderner Techniken und verdrängten traditionelle Werte. Gegner der Totalitarismustheorie bezweifeln aber, ob alle totalitären Diktaturen aufgrund dieser Merkmale zu einem einheitlichen Herrschaftstyp gehören.

Ideologie und Propaganda

Diktaturen stellen sich selbst meist als schnelle Lösung aller zwischenmenschlichen, wirtschaftlichen und staatlichen Probleme dar, die alle anderen konkurrierenden Systeme geschaffen hätten. Gemein haben alle Diktaturen, dass sie sich negativ, d. h. über ihr (selbstgeschaffenes) Feindbild definieren, das es zu bekämpfen gilt. Nicht selten wird damit aber willkürlich verfahren, wie Joseph Goebbels: „Wer Jude ist, bestimmen letztendlich wir.“

Völlige Unterdrückung und Unterordnung des Individuums

Die meisten Diktaturen fordern die Unterordnung des Einzelnen unter die Gemeinschaft bzw. den Staat. Dies wird mit einem angeblich „höheren Ziel“ begründet. Unter der Diktatur des Nationalsozialismus mussten sich die Einzelnen der „Volksgemeinschaft“ und der „arisch-germanischen Rasse“ unterordnen, was größte Opfer verlangte. Daher die Parole: „Du bist nichts, dein Volk ist alles!“ Einen eigenen Wert (Menschenwürde) wurde dem Einzelnen abgesprochen. Der italienische Faschismus verlangte die Unterordnung des Einzelnen unter die „Nation“, die angeblich „größer“ war als der Einzelne. Unter dem sogenannten Realsozialismus war die klassenlose Gesellschaft (erreicht über eine „Diktatur des Proletariats“) das höchste Ziel. Wer eine andere Meinung hatte, stellte sich dem „Fortschritt“ entgegen und galt als „Konterrevolutionär“.

Der Freiheitsbegriff des Individualismus und die Menschenwürde des Einzelnen werden durch einen „totalitären Freiheitsbegriff“ ersetzt, zum Beispiel die Freiheit des Volkes, die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse. Die Unterdrückung des Individuums wird durch die Freiheit der Nation oder die Freiheit der proletarischen Klasse legitimiert.

Terror und Furcht

  • Unterdrückung und Unterordnung des Volkes („Klima der Angst und Repression“)

Missliebige oder angebliche politische Gegner werden inhaftiert. Manche Menschen „verschwinden“ einfach und ihre Angehörigen wissen nicht, ob sie noch leben oder wo sie sich aufhalten. Oftmals werden Menschen auch ohne Gerichtsverhandlungen eingesperrt oder sie bekommen keinen rechtlichen Beistand. In den Gefängnissen und in Polizeigewahrsam wird häufig gefoltert, zum Beispiel durch Schläge, Tritte und Schlafentzug, aber auch durch grelles Licht oder Dunkelheit. Die Folter geschieht häufig im Verborgenen, nämlich im Polizeigewahrsam, im Gefängnis, in Amtszimmern oder weit abgelegen in Straflagern.

Diktatur nach marxistisch-leninistischer Ideologie

Die marxistisch-leninistische Ideologie, die auch in der DDR offiziell galt, versteht unter Diktatur die unumschränkte Herrschaft einer Klasse über eine andere Klasse mit Hilfe des Staates. Die Herrschaftsform im Sozialismus wird als Diktatur des Proletariats (Proletariat = Arbeiterklasse) bezeichnet, die sich von anderen Diktaturen dadurch unterscheidet, dass das Privateigentum auf Produktionsmittel aufgehoben werden soll, um Ausbeutung zu verhindern. Die Herrschaftsformen kapitalistischer Länder, wie etwa die USA, werden dagegen als Diktatur der Bourgeoisie charakterisiert. Der faschistische Nationalsozialismus wird als offene terroristische Diktatur der am meisten reaktionären, chauvinistischen und imperialistischen Elemente des Finanzkapitals bezeichnet.

Daraus folgt, dass sich die DDR selbst verfassungsmäßig als Diktatur (des Proletariats) verstand. Aus der Verfassung von 1968:

Artikel 1

Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation. Sie ist die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirklichen.

Siehe auch

Literatur

  • Hannah Arendt: Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft in Deutschland. Antisemitismus. Imperialismus. Totale Herrschaft. Piper, München 2003, ISBN 3-492-21032-5 (zuerst 1951).
  • Jan C. Behrends: Politische Führung in der Diktatur, in: APuZ 2-3/2010, S. 40–46.
  • Carl Joachim Friedrich: Totalitäre Diktatur, Stuttgart 1957.
  • Max Weber: Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft. In: Soziologie, Universalgeschichtliche Analysen, Politik. 5. Aufl., Kröner, Stuttgart 1973, S. 151–161 (zuerst 1922).

Weblinks

Wiktionary: Diktatur – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Diktatur – Zitate

Einzelnachweise

  1. Rainer-Olaf Schultze: Diktatur. In: Dieter Nohlen (Hrsg.): Lexikon der Politik, Band 7: Politische Begriffe. Directmedia, Berlin 2004, S. 128.
  2. Kurt Lenk: Probleme der Demokratie. In: H.J. Lieber (Hrsg.): Politische Theorien von der Antike bis zur Gegenwart, bpb, Bonn 1993, ISBN 3-89331-167-X, S. 965–975.
  3. Karl Dietrich Bracher: Zeitalter der Ideologien. Eine Geschichte des politischen Denkens im 20. Jahrhundert, dtv, München 1985, ISBN 3-423-04429-2.
  4. Cesare Vetter: Mazzini e la dittatura risorgimentale. In: Il Risorgimento 46/1994, S. 8 ff.
  5. Jochen Bleicken: Die Verfassung der römischen Republik, 5. Aufl., Paderborn 1989, ISBN 3-506-99405-0, S. 90–93.
  6. Z. B. Götz Aly: Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt a.M. 2005, ISBN 3-7632-5605-9.
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