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Erlass

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Erlass steht für:

deutsche Rechtssprache:

  • eine Anweisung der obersten Bundes- oder Landesbehörde, siehe Runderlass
  • eine Anweisung einer Behörde an eine nachgeordnete Behörde, siehe Erlass (Verwaltungsrecht)
  • einen Vertrag, durch den der Gläubiger dem Schuldner eine Schuld erlässt, siehe Erlass (Privatrecht)
  • einen Verwaltungsakt, durch den die Steuerverwaltung auf die Eintreibung einer Steuer verzichtet, siehe Erlass (Steuerrecht)

schweizerische Rechtssprache:

Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.