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Einsatzkommando Tilsit

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Das Einsatzkommando Tilsit war eine Gruppe innerhalb der SS gebildet aus Kräften der Staatspolizeistelle Tilsit und der Ordnungspolizei Memel, die gemeinhin zu den SS-Einsatzgruppen gezählt wird. Sie ermordete von Juni 1941 mit Beginn des Unternehmens Barbarossa bis Ende September 1941 Juden, mutmaßliche Kommunisten und aufgrund des Kommissarbefehls sowjetische Kriegsgefangene, laut Bericht Walter Stahleckers 5502 Menschen.[1][2] Ferner beteiligten sich an den Aktionen des Einsatzkommandos der Sicherheitsdienst für den Abschnitt Tilsit,[3] Angehörige der Wehrmacht[4] und der Waffen-SS[5] sowie lokale litauische Polizisten[6] und „Weißbändler“ (Sammelbezeichnung für litauisch-nationalistische „Partisanen“)[7].

Das Einsatzkommando Tilsit unter Leitung Hans-Joachim Böhmes bildete sich ad hoc[8] in der Vorbereitung der Massenerschießung in Gargždai vom 24. Juni 1941. Böhme stand der Staatspolizeistelle Tilsit mit allein dort etwa 60–65 Mann[9] vor, der die Grenzpolizeikommissariate Memel, Tilsit, Eydtkau und Sudauen untergeordnet waren.[10] Böhme und Werner Hersmann, Leiter des SD-Abschnitts Tilsit, beschlossen am 23. Juni die Schutzpolizei Memel unter Bernhard Fischer-Schweder hinzuzuziehen.[3] Böhme sagte vor Gericht aus, zunächst in der Nacht vom 21. auf den 22. Juni 1941 zu Beginn des Unternehmens Barbarossa vom Reichssicherheitshauptamt den Befehl zur „Sonderbehandlung“, d. h. Ermordung, von Juden und Kommunisten erhalten zu haben. Walter Stahlecker, Befehlshaber der Einsatzgruppe A, habe ihm dann am 22. Juni befohlen, jüdische Männer, Frauen und Kinder auf einem ca. 25 km breiten Streifen hinter der Grenze[11] zu ermorden, was sich Böhme vom RSHA habe bestätigen lassen. Neuere Forschung hält diese Darstellung für unwahrscheinlich und vermutet größere Eigeninitiative Böhmes, da ein Bericht Böhmes vom 1. Juli 1941 lediglich von einem „Einverständnis“ seitens Stahlecker spricht, eine Weisung zur systematischen Ermordung jüdischer Frauen und Kinder für diese Zeit nicht sicher nachgewiesen ist und dem auch die Praxis der systematischen Morde entspricht, die erst ab August 1941 Frauen und Kinder miteinschlossen. Der Historiker Christoph Dieckmann betont, dass eine solche Initiative Böhme erlaubte, in die Position des Befehlshabers eines solchen Einsatzkommandos zu gelangen.[12][13]

Für den Grenzstreifen, in dem das Einsatzkommando Tilsit operierte, waren eigentlich die Einsatzkommandos 1b und 3 zuständig,[14] Teile der Einsatzgruppe A, die am 23. Juni von Pretzsch an der Elbe mit dem Großteil ihrer Kräfte in den „Bereitstellungsraum“ (Danzig) transportiert wurde[15] und wie die anderen Einsatzgruppen bereits vor dem Angriff auf die Sowjetunion eingerichtet und in Pretzsch instruiert wurde[16]. Am 30. Juni wohnten Heinrich Himmler und Reinhard Heydrich dem vom Einsatzkommando verübten Massaker in Augustów bei. Im Bericht des Einsatzkommandos vom 1. Juli heißt es dazu: „Der Reichsführer-SS [Himmler] und der Gruppenführer [Heydrich], die dort zufällig anwesend waren, liessen sich über die von der Staatspolizeistelle Tilsit eingeleiteten Maßnahmen unterrichten und billigten diese in vollem Umfange.“[17] Nachträglich erklärte Reinhard Heydrich im Einsatzbefehl Nr. 6 vom 4. Juli 1941 gegenüber den Einsatzgruppen, dass der Staatspolizeistelle Tilsit (neben der Stapo-Stelle Allenstein und Sicherheitspolizei und SD in Krakau) genehmigt worden sei, zur Entlastung der Einsatzgruppen und „vor allem“ zur Sicherung ihrer Bewegungsfreiheit in den „ihren Grenzabschnitten gegenüberliegenden neu besetzten Gebieten“ „Reinigungsaktionen vorzunehmen“.[18][19] Angesichts der Verbindung mit Stahlecker wird in manchen Darstellungen auch das Einsatzkommando Tilsit zur Einsatzgruppe A gezählt.[8]

Im Ulmer Einsatzgruppen-Prozess 1958 wurden zehn Beteiligte des Einsatzkommandos Tilsit, darunter Böhme, Fischer-Schweder und Hersmann wegen „Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord“ in 4.000 Fällen zu Haftstrafen verurteilt.

Einzelnachweise

  1. BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62. opinioiuris.de, abgerufen am 26. Februar 2015.
  2. 3,0 3,1 Joachim Tauber: Garsden, 24. Juni 1941. In: Annaberger Annalen. Nr. 5, 1997, ISSN 1614-2608, S. 125.
  3. Etwa bei der Erschießung von Juden in Kretinga am 25. Juni 1941. Christopher Browning mit einem Anteil von Jürgen Matthäus: Die Entfesselung der „Endlösung“. Nationalsozialistische Judenpolitik 1939–1942. Propyläen, München 2003 (Originaltitel: The Origins o the Final Solution, übersetzt von Klaus-Dieter Schmidt), ISBN 3-549-07187-6, Grenzüberschreitung, S. 374.
  4. Etwa in Augustowo zwischen dem 26. und dem 30. Juni 1941. Matthäus, S. 105.
  5. Etwa in Palanga am 26. Juni 1941. Arūnas Bubnys: Holocaust in Lithuanian Province in 1941. S. 43 f. (online).
  6. Etwa in Kretinga am 25. Juni 1941: Bubnys, S. 41.
  7. 8,0 8,1 Helmut Krausnick, Hans-Heinrich Wilhelm: Die Truppe des Weltanschauungskrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938–1942. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1981, ISBN 3-421-01987-8, S. 285 (Dieser Teil ist verfasst von Hans-Heinrich Wilhelm).
  8. Tauber, 120.
  9. Tauber, S. 120.
  10. Tauber, S. 119.
  11. Jürgen Matthäus: Jenseits der Grenze. In: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Bd. 44, Nr. 2, Metropol, 1996, ISSN 0044-2828, S. 103–105.
  12. Christoph Dieckmann: Der Krieg und die Ermordung der litauischen Juden. In: Ulrich Herbert (Hrsg.): Nationalsozialistische Vernichtungspolitik 1939–1945. Neue Forschungen und Kontroversen. Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-596-13772-1, S. 296, 298 f..
  13. Dieckmann, S. 298.
  14. Krausnick, S. 173.
  15. Vgl. Wilhelm, S. 288 f. zu einer Darstellung der Einweisung des Einsatzkommandos Tilsit, die von einem Befehl Stahleckers ausgeht.
  16. Matthäus, S. 105.
  17. Krausnick, S. 162 f.
  18. Tauber, S. 129.
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