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Sonderbehandlung

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„Sonderbehandlung (S.B.)“ war in der NS-Sprache eine Tarnbezeichnung für die Ermordung von Menschen.

Euphemismus

Diese euphemistische Bezeichnung sollte wie „Endlösung“, „Deportation“, „Umsiedlung“ oder „Evakuierung“ die tatsächlichen Handlungen verschleiern helfen. Zum selben Zweck benutzten Ärzte der SS in der Hartheimer Statistik den Begriff Desinfektionen anstelle von Vergasungen. Auch die so genannte Schutzhaft, die von der Gestapo verhängt wurde, diente dazu, die Betroffenen aus der Gesellschaft zu entfernen und in weiterer Folge töten zu können.

Verwendung des Wortes

Der Begriff erschien am 20. September 1939 in einem Runderlass des Chefs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, Reinhard Heydrich, an alle Staatspolizeistellen, in welchem es um „die Grundsätze der inneren Staatssicherheit während des Krieges“ geht. Es ist dort unter anderem ausgeführt: „Bei den Fällen zu Ziffer 1 (Zersetzung der Kampfkraft des Deutschen Volkes) ist zu unterscheiden zwischen solchen, die auf dem bisher üblichen Wege erledigt werden können und solchen, welche einer Sonderbehandlung zugeführt werden müssen. Im letzteren Falle handelt es sich um solche Sachverhalte, die hinsichtlich ihrer Verwerflichkeit, ihrer Gefährlichkeit oder ihrer propagandistischen Auswirkung geeignet sind, ohne Ansehung der Personen (nämlich durch Exekution) ausgemerzt zu werden.“[1]

Ein Beispiel unter vielen für die Verwendung dieses Begriffes ist auch der folgende Auszug aus einem Erlass des Reichssicherheitshauptamtes (RSHA) von Heinrich Himmler bezüglich der Behandlung von „fremdländischen Zivilarbeitern“:

„(4) In besonders schweren Fällen ist beim Reichssicherheitshauptamt Sonderbehandlung unter Angabe der Personalien und des genauen Tatbestandes zu beantragen.

(5) Die Sonderbehandlung erfolgt durch den Strang.“[2]

Im Laufe der Ermittlungs- und Strafverfahren wegen der NS-Verbrechen zeigte sich, dass in den mit einschlägigen Vorgängen befassten Kreisen keine Zweifel darüber bestanden, was unter diesem Begriff zu verstehen war. Der SS-Gruppenführer und Höhere SS- und Polizeiführer Emil Mazuw sagt hierzu:

„... Während des Krieges verstand die SS unter 'Sonderbehandlung' nur 'Tötung'. Ich bin sicher, daß höhere Offiziersdienstgrade das wußten. Ob der einfache SS-Mann das wußte, weiß ich nicht. Ich verstehe nach dem Sprachgebrauch der damaligen Zeit unter 'Sonderbehandlung' nur Tötung und nichts anderes ...“[3]

Auch im Zuge der Auschwitzprozesse räumte der Angeklagte Robert Mulka dazu ein:

„Den Begriff »Sonderbehandlung« (SB) kannte ich. »Sonderbehandlung« war Mord. Darüber war ich tief empört. »Sonderbehandlung« war Geheime Reichssache …“

Im Frühjahr 1943 war der Begriff bereits so bekannt geworden, dass er nach Ansicht des Reichsführers-SS Himmler im Korherr-Bericht die Tarnfunktion nicht mehr erfüllen konnte.

In einer Anweisung von Himmler an Richard Korherr vom 10. April 1943 heißt es

„Der Reichsführer SS hat Ihren statistischen Bericht über »Die Endlösung der europäischen Judenfrage« erhalten. Er wünscht, dass an keiner Stelle von »Sonderbehandlung der Juden« gesprochen wird…“ [4]

Begriffsvarianten

Eine Variante der Tarnbezeichnung 'Sonderbehandlung' lautete „gesonderte Unterbringung“. Man findet sie zum Beispiel im Funkspruchprotokoll vom 15. März 1943 über die Ankunft des 36. sogenannten „Osttransports“ in Auschwitz. Das Dokument ist eine von insgesamt nur drei überlieferten Eingangsmeldungen an das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt in Berlin: „K. L. Auschwitz meldet Judentransport aus Berlin. Eingang am 13.3.43. Gesamtstärke 964 Juden. Zum Arbeitseinsatz kamen 218 Männer und 147 Frauen. (...). Gesondert wurden 126 Männer u. 473 Frauen u. Kinder untergebracht.“[5]

Das Wort Sonderbehandlung im umgangssprachlichen Sinn als Besserstellung wurde im Februar 1942 in den Meldungen aus dem Reich verwendet, als NSDAP-Mitglieder die Ausnahmeregelungen „der mit Deutschblütigen verheirateten Juden“ kritisierten, weil diese den Judenstern nicht tragen mussten.[6]

Umdeutungen des Wortes

Der Holocaustleugner Germar Rudolf hat mit äußerst zweifelhaften und unwissenschaftlichen Methoden in seinem Buch „Grundlagen zur Zeitgeschichte“ den untauglichen Versuch unternommen, eine andere Deutung dieses Begriffes zu etablieren.[7] Die Terroristin Ulrike Meinhof benutzte den Begriff im Dezember 1974 in einem Brief an den ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann, um ihre Haftbedingungen in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart-Stammheim zu kennzeichnen: Sie wolle nicht „mit irgendeiner modifikation von sonderbehandlung abgespeist“ werden.[8]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Auerbach, H.: Der Begriff „Sonderbehandlung“ im Sprachgebrauch der SS. Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Bd. 2 182-189. Stuttgart 1966
  2. IMT, 1947, Bd. III, Dok. 3040-PS, S.507 (RSHA Allgemeine Erlaßsammlung, Teil 2, A III f Behandlung fremdländischer Zivilarbeiter)
  3. SS-Obergruppenführer Emil Mazuw im Rahmen einer Vernehmung Zitiert bei: [1].
  4. Onlineauftritt NS-ARCHIV.DE Der Korherr-Bericht: Eine Statistik der Vernichtung
  5. Vgl. den Abdruck des Funkspruchprotokolls vom 15.3.1943 in: Andreas Engwert und Susanne Kill: Sonderzüge in den Tod. Die Deportationen mit der Deutschen Reichsbahn, Köln/Weimar/Wien, Böhlau Verlag 2009, S. 104.
  6. siehe Heinz Boberach: Meldungen aus dem Reich, 2. Februar 1942, Bd. 9, S. 3245
  7. Onlineauftritt Jürgen Langowski Germar Rudolf: zu Sonderbehandlung
  8. Abbildung des Briefes auf der Webseite des Bundesarchivs, Zugriff am 10. Oktober 2012; Jörg Treffke: Gustav Heinemann. Wanderer zwischen den Parteien. Eine politische Biographie. Schöningh, Paderborn 2009, S. 207 f.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Sonderbehandlung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.