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Eingemeindung

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Mit Eingemeindung bezeichnet man die Eingliederung einer politischen Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebietes in eine bestehende Gemeinde. Die aufnehmende Gemeinde bleibt dabei bestehen, die eingegliederte wird aufgelöst.

Oft übersehen wird der Unterschied zur Gemeindeneugründung: Bei dieser werden Gemeinden, die fusionieren wollen, aufgelöst und aus ihnen eine Neugemeinde gegründet, was keine Eingemeindung darstellt. Dieser Prozess fungiert teilweise als Gemeindefusion oder Gemeindezusammenschluss, jedoch ist eigentlich auch eine Eingemeindung eine Form von Fusion beziehungsweise Zusammenschluss.

Nach einer Eingemeindung (aber auch nach Neugründungen) fungiert die aufgelöste Gemeinde oft als satzungsgemäß festgelegter Orts- oder Stadtteil, der in der Regel den Namen der ursprünglichen Gemeinde führt. Diese Ortsteile erhalten teilweise auch eine politische Vertretung, den Ortsrat, Ortsbeirat oder Stadtbezirksrat. Je nach Größe der Ortsteile sind teilweise mehrere ehemalige Gemeinden zu einer Ortschaft oder zu einem Stadtbezirk zusammengefasst.

Gründe für Eingemeindungen

Alter Grenzstein zwischen den einst getrennten Großstädten Altona und Hamburg von 1896, der heute noch in der Brigittenstraße, seit 1938 im Hamburger Stadtteil St. Pauli, besteht.

Eingemeindungen erfolgen meist aus finanziellen oder kommunalpolitischen Gründen und werden von den Bürgern der eingemeindeten Ortschaften oft als negativ empfunden, da sie mit einem Verlust ihrer Unabhängigkeit einhergehen.

Oft steht eine Eingemeindung in Verbindung mit einer Kommunalreform, bei der zahlreiche kleinere Gemeinden größeren Städten zugeordnet oder zu Großgemeinden zusammengefasst wurden. Auch Städte wurden von größeren benachbarten Städten eingemeindet, z. B. Harburg-Wilhelmsburg zu Hamburg, Charlottenburg zu Berlin, Wattenscheid zu Bochum, Fallersleben zu Wolfsburg, Rheinhausen zu Duisburg.

Deutschland

Seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts wurden zunehmend kleinere Dörfer zu näherliegenden Städten eingemeindet. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten erfolgten auch politisch motivierte Zwangseingemeindungen, wie z. B. Eibingen im Rheingau zu Rüdesheim am Rhein. Im Zuge der Gemeindereform in den 1970er Jahren wurde die Zahl der Gemeinden in Westdeutschland durch Zusammenschlüsse und Eingemeindungen von 24.282 (1968) auf 8.513 (2004) verringert. Auch diese Zusammenschlüsse erfolgten nicht immer nach dem Prinzip der Freiwilligkeit und sorgen teilweise noch heute für Unmut in der Bevölkerung der ehemaligen Gemeinden.

In Ostdeutschland fanden in den 1990er und 2000er Jahren umfangreiche Gemeindegebietsreformen statt. Neben dem bezweckten Wegfall kleinster Verwaltungseinheiten wurde dieses Mittel auch bei überschuldeten Kommunen, wie z. B. der Gemeinde Kittlitz oder der Stadt Siebenlehn in Sachsen angewandt. 2007 fand eine kommunale Gebietsreform in Sachsen-Anhalt statt, in Mecklenburg-Vorpommern ist eine solche in Planung.

Österreich

Eingemeindungen wurden laufend während des 19. und 20. Jahrhunderts durchgeführt. So wurden in Wien laufend die ehemaligen Vororte eingemeindet, die noch kleiner waren als die heutigen Wiener Gemeindebezirke. Aber auch bei anderen Städten war das der Fall. Bei den Gemeindereformen wurden meist mehrere kleinere Katastralgemeinden zu einer Großgemeinde zusammengeschlossen.

Aufgrund des ausufernden Wachstums (vor allem durch Einkaufszentren und Gewerbeflächen) von „Speckgürtelgemeinden” rund um die Großstädte (Prominente Beispiele: Wals bei Salzburg, Rum bei Innsbruck, Pasching bei Linz, Seiersberg bei Graz, Vösendorf bei Wien) und des damit verbundenen Kaufkraftabflusses entstehen massive infrastrukturelle und wirtschaftliche Probleme für die Regionen. Raumordnungsexperten in Österreich fordern seit langem schon neue Gemeindegebietsreformen, stoßen aber bei den Politikern weitgehend auf taube Ohren, da das Raumordnungsmittel „Eingemeindung” oft als negativ verstanden wird.

Siehe auch

Literatur

  • Hamann Philipp: Gemeindegebietsreform in Bayern - Entwicklungsgeschichte, Bilanz und Perspektiven, Utz Verlag, München 2005, ISBN 3-8316-0528-9
  • Hans Joachim von Oertzen und Werner Thieme (Hrsg.): Die kommunale Gebietsreform. Schriftenreihe, Nomos, Baden-Baden 1980–1987
  • Landtag NRW: Der Kraftakt: Kommunale Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen; Düsseldorf 2005; Schriftenreihe des Landtags, Bd. 16; (ohne ISBN), Online-Bestellung
  • Sabine Mecking und Janbernd Oebbecke (Hrsg.): Zwischen Effizienz und Legitimität. Kommunale Gebiets- und Funktionalreformen in der Bundesrepublik Deutschland in historischer und aktueller Perspektive (= Forschungen zur Regionalgeschichte, Bd. 62), Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn u.a. 2009, ISBN 978-3-506-76852-0.

Weblinks

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