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Duale Hochschule

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Die duale Hochschule ist eine staatliche Einrichtung mit dualen Studiengängen.

Das anwendungsorientierte Studium besteht aus einem wissenschaftlichen Studienteil und einer praktischen beruflichen Ausbildung in einem externen Betrieb (Unternehmen).

Die Studenten studieren an einer Hochschule und werden in einem staatlich anerkannten Beruf (Lehrberuf) ausgebildet; Studien- und praktische Ausbildungsphasen wechseln einander ab.

Der Lehrberuf endet außerhalb der Hochschule mit einem Gesellen-, Facharbeiter- oder Gehilfenbrief. Nach Abschluss des Studiums verleiht die duale Hochschule den Hochschulgrad eines Bachelor und zwar je nach Studiengang als Bachelor of Arts, Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science. Darauf aufbauend kann ein Masterstudiengang angeschlossen werden. Die dualen Hochschulen besitzen allerdings kein Promotions- und Habilitationsrecht wie die Universitäten.

Voraussetzung für ein Studium an einer dualen Hochschule ist neben einem Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife) ein Berufsausbildungsvertrag. Besonders qualifizierte Berufstätige können unter bestimmten Voraussetzungen die Berechtigung zum Studium an einer dualen Hochschule auch ohne ein entsprechendes Hochschulreifezeugnis erwerben. Siehe auch Duale Hochschule Baden-Württemberg

Siehe auch

Berufsakademie: Die Duale Hochschule Baden-Württemberg war bis 28. Februar 2009 eine Berufsakademie.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Duale Hochschule aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.