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Zwang

Aus Jewiki
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Zwang steht für:

  • die nachdrückliche Beeinflussung der Entscheidungs- und Handlungsfreiheit durch verschiedene Einflüsse, siehe Freiheit
  • Zwangsmittel, im Staatsrecht das Druckmittel im Rahmen des Gewaltmonopols des Staates, mit dem das Tun oder Unterlassen einer Person bewirkt wird
  • Unmittelbarer Zwang, im Verwaltungsrecht der Einsatz durch zuständige und befugte Amtsträger von Zwangsmitteln ohne aufschiebende Wirkung
  • Randbedingung, Begriff bei technischen und mathematischen Systemen
  • Zwangskraft, in der Mechanik eine äußere Kraft
  • in der Chemie der Einfluss von Temperatur, Druck und Stoffkonzentration auf ein System im Gleichgewicht, siehe Prinzip vom kleinsten Zwang
  • Klamm, in der Geomorphologie einen Flussdurchbruch durch ein Gebirge


Zwang ist der Name folgender Personen und Werke:


Siehe auch:

Wiktionary: Zwang – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.