Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Waidgerechtigkeit

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Waidgerechtigkeit[1] oder Weidgerechtigkeit nennt man Normen und Regeln, die für jeden verantwortlichen Jäger oder Angler gelten.

Sie umfasst unter anderem die Hege des Wildes und der Fischbestände und den Verzicht auf bestimmte, als grausam geltende Jagd- und Angelmethoden. Diese Regeln sind nicht starr fixiert, sondern befinden sich in stetiger Weiterentwicklung. Im engeren Sinne ist die Waidgerechtigkeit ein Vorläufer des modernen Tierschutzes.

Deutschland

So gilt zum Beispiel in Deutschland nach dem Bundesjagdgesetz § 19,[2] anders als in der Schweiz und Schweden, der Schrotschuss auf Rehe nicht mehr als waidgerecht. Viele, zunächst als Übereinkunft getroffene Normen haben sich später in schriftlicher Form in Gesetzen oder anderen Verordnungen durchgesetzt. Auch der Begriff der Waidgerechtigkeit selbst ist in die Jagdgesetze eingegangen. Daneben gelten die nicht schriftlich normierten Regeln der Waidgerechtigkeit als mit Usancen vergleichbares Gewohnheitsrecht und entfalten darum Gesetzeskraft: Im Sinne der Waidgerechtigkeit handelt man nach bestimmten Regeln, auf deren Einhaltung sich alle Beteiligten verlassen können („es wurde immer so gemacht“). Erstmals eingeführt in die Gesetzessprache wurde der Begriff 1934 als „Deutsche Waidgerechtigkeit“ in § 4 des Reichsjagdgesetzes. Auch heute noch ist er zum Beispiel im § 1 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes zu finden: „Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Waidgerechtigkeit zu beachten.“

Österreich

Ähnlich formuliert sind die Landesjagdgesetze in Österreich: „Die Jagd ist in einer allgemein als weidgerecht anerkannten Weise und unter Beobachtung der Grundsätze einer geordneten Jagdwirtschaft auszuüben.“[3]

Schweiz

In der Schweiz wird die Weidgerechtigkeit im kantonalen Recht (Gesetz und Verordnungen) erwähnt, zum Beispiel in Art. 12 der Jagdverordnung des Kantons Bern: „Gegen die Weidgerechtigkeit verstösst, wer a) von ihren Jungtieren begleitete Gämsgeissen, Hirschkühe oder Wildschweinbachen erlegt, b) die zeit- und fachgerechte Nachsuche unterlässt, c) Wildtieren unnötige Qualen zufügt.“[4]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Haseder S. S. 857
  2. § 19 Abs.1: „Verboten ist 1. mit Schrot, Posten, gehacktem Blei, Bolzen oder Pfeilen, auch als Fangschuß, auf Schalenwild und Seehunde zu schießen“
  3. § 2 Abs 2
  4. [1]
link=http://de.wikipedia.org/Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Waidgerechtigkeit aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.