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Verlust

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Der Ausdruck Verlust bezeichnet

  • allgemein das „Verlorengehen“ von etwas Materiellem, wie Eigentum, oder einer nahestehenden Person. Das Verb verlieren bezeichnet dabei auch das Gegenteil des Sieges.
  • in den Wirtschaftswissenschaften den Gegensatz zum Gewinn. Der Aufwand ist dabei größer als die Summe aller Erträge. Siehe auch Jahresfehlbetrag.
  • im juristischen Sinn
    • eine Forderung, die in einem Betreibungsverfahren nicht gedeckt wird, siehe Verlustschein
    • das Verschwinden einer Sache aus dem Besitz, jedoch nicht zwingend aus dem Eigentum einer Person.
    • den Tod einer Person, der mit ihrer strafrechtlicher Unbewertbarkeit („Tote prüft man nicht“) und der Verteilung ihres Erbes einhergeht.
  • in der Physik der Anteil von Energie, der bei der Umwandlung von einer Form in eine andere (z. B. elektrische Energie in Licht), als dritte, meist unerwünschte Form der Energie (z. B. Wärme) entsteht, siehe Energieerhaltungssatz.
  • in der Nachrichtentechnik die Signaldämpfung einer Stufe vom Eingangs- zum Ausgangssignal, siehe Verlustsystem
  • im militärischen Sprachgebrauch die Bestandteile einer Streitmacht, die nicht mehr einsetzbar sind, siehe Verlust (Militär)
  • in der Pflegewissenschaft die Ursache von Trauer.

Siehe auch:

Wiktionary: Verlust – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Verlust – Zitate
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.