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Ungericht

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Ungericht ist ein Begriff aus der mittelalterlichen deutschen Rechtsgeschichte und bezeichnet die schwerste Art von Vergehen, die jemand begehen konnte.

Ein Ungericht wurde vor dem Hochgericht verhandelt. Bei Überführung des Missetäters bestand das Urteil stets in Körperstrafen, mindestens Verstümmelungen und meist in der Todesstrafe.

Man unterschied vom Ungericht den weniger schweren Frevel, der durch Buße, Opfer und Geldstrafen gesühnt werden konnte, so Ulrich Zasius in seiner Darstellung des Stadtrechts von Freiburg im Breisgau (1520).

Beispiele für Ungericht sind Aufstand gegen die staatliche Ordnung und Mord.

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