Jewiki unterstützen. Jewiki, die größte Online-Enzy­klo­pädie zum Judentum.

Helfen Sie Jewiki mit einer kleinen oder auch größeren Spende. Einmalig oder regelmäßig, damit die Zukunft von Jewiki gesichert bleibt ...

Vielen Dank für Ihr Engagement! (→ Spendenkonten)

How to read Jewiki in your desired language · Comment lire Jewiki dans votre langue préférée · Cómo leer Jewiki en su idioma preferido · בשפה הרצויה Jewiki כיצד לקרוא · Как читать Jewiki на предпочитаемом вами языке · كيف تقرأ Jewiki باللغة التي تريدها · Como ler o Jewiki na sua língua preferida

Trockenpisser-Gerichtsverfahren

Aus Jewiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Datei:Wohlrabe-Artikel aus Linkeck, Jg. 1, Nr. 5, O. J. (1968).jpg
Linkeck-Ausgabe mit Abdruck des Gerichtsbeschlusses (Juli 1968)

Das Trockenpisser-Gerichtsverfahren bezeichnet die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen dem CDU-Politiker Jürgen Wohlrabe und dem Verleger Bernd Kramer im Sommer 1968.

Der damalige Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus war in einem Artikel der von Kramer in Berlin verlegten Zeitschrift Linkeck als „Trockenpisser“ bezeichnet worden.

Daraufhin erwirkte Wohlrabe beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung, die Kramer die entsprechende Behauptung verbot. Der Streitwert wurde auf 3000 Deutsche Mark (DM) festgesetzt.[1][2]

Wohlrabe wurde vor Gericht durch den Rechtsanwalt, Parteikollegen und späteren Verfassungsgerichtshofpräsidenten Klaus Finkelnburg vertreten.

Der Beschluss wurde in der Zeitschrift abgedruckt und satirisch kommentiert. Das Gericht habe abschließend festgestellt, dass „selbst einem besonders unbegabten und ungebildeten Leser [...] beim Studium des Artikels klar [ist], dass er nicht auf Tatsachen beruht, sondern eine satirische Arbeit“ darstelle.[3]

Für die Sympathisantenszene um die Zeitschrift und die Studentenbewegung waren die Auswirkungen des Verfahrens „Trophäen der Humorlosigkeit und Spießigkeit der Gesellschaft“:

Richterliche Gewalt wurde ad absurdum geführt, indem sie dazu gebracht wurde, sich auf pubertäre Späße [...] einzulassen.“[4]

Jürgen Wohlrabe errang im darauffolgenden Jahr sein erstes Bundestagsmandat.

Einzelnachweise

  1. LG Berlin, Beschluss vom 22. Juli 1968 - 9 O 243/68.
  2. Linkeck, Jg. 1, Nr. 5, O. J. (1968). In: Materialien zur Analyse von Opposition (MAO). Dietmar Kesten, Jürgen Schröder, 1968, abgerufen am 18. Februar 2020.
  3. Karin Kramer - Gedenkseite. In: DadA-Web. Datenbank des deutschsprachigen Anarchismus. Jochen Schmück, abgerufen am 18. Februar 2020.
  4. Anja Schwanhäusser: Stilrevolte Underground. Die Alternativkultur als Agent der Postmoderne. 1. Auflage. LIT Verlag, Münster 2002, ISBN 978-3825861711, S. 86.
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Trockenpisser-Gerichtsverfahren aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.