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Stinkefinger

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Die Stinkefinger-Geste

Als Stinkefinger bezeichnet man eine obszöne Geste mit der Hand, bei der die geballte Faust mit ausgestrecktem Mittelfinger einem Individuum oder einer Gruppe entgegengestreckt wird. Sie stellt eine derbe Abfuhr dar und kann als Ehrdelikt strafrechtlich geahndet werden.

Geschichte

Die Geste war schon im antiken Griechenland und Rom bekannt. Dort symbolisierte sie einen erigierten Penis im Sinne einer sexuell konnotierten Drohung.[1] Der kynische Philosoph Diogenes von Sinope soll sie Besuchern der Stadt Athen gezeigt haben, die den berühmten Rhetor Demosthenes sehen wollten; dazu habe er gerufen: „Da habt ihr euren athenischen Demagogen!“.[2]

Im Lateinischen bezeichnete man sie als digitus impudicus („schamloser“ oder „unzüchtiger Finger“). In einem Gedicht der Carmina Priapea klagt eine zu apotropäischen Zwecken aufgestellte Priapus-Statue, dass ein Dieb ihr nur halb spottend, halb drohend den Mittelfinger zeigt.[3]

In Deutschland war die Geste lange wenig bekannt. Die entsprechende Geste (etwa bei der Bundeswehr, als Zeichen für „ficken“) war ein zwischen Zeige- und Mittelfinger eingeklemmter Daumen. Auch diese obszöne Geste, die Feigenhand, lässt sich schon in der Antike nachweisen.

Öffentlich diskutiert wurde sie 1994, als der Fußballspieler Stefan Effenberg sie bei einem Spiel der Fußball-Weltmeisterschaft in Dallas gegen deutsche Zuschauer zeigte, die mit seiner spielerischen Leistung unzufrieden waren.[4]

International

In englischsprachigen Ländern bedeutet die Geste „Fuck you!“ oder „Fuck off!“.[5] Die Geste wurde von den 1968 in Nordkorea gefangen gehaltenen Besatzungsmitgliedern der USS Pueblo auf Fotos benutzt, um die propagandistische Aussage, die Mannschaft sei übergelaufen, zu unterminieren.[6]

Im Deutschen wird die Geste, die im Englischen zumeist schlicht „the finger“ heißt, als „Stinkefinger“ bezeichnet. Sie rekurriert somit weniger auf den Bereich des Sexuellen als auf den der Exkremente und Analität, aus dem die deutsche Sprache die meisten ihrer Schimpfwörter nimmt.[7]

Sozialpsychologie

In der sozialpsychologischen Forschung konnte belegt werden, dass Personen, die die Stinkefinger-Geste zeigen, selbst davon beeinflusst werden. Sie neigen dazu, ambivalent aggressives Verhalten einer anderen Person als feindlich zu interpretieren.[8]

Rechtliche Beurteilung

DECHlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland und der Schweiz dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Strafrecht

In Deutschland erfüllt das Zeigen des Stinkefingers regelmäßig den Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB.[9] Ist ein Polizist auf diese Weise beleidigt worden, ist in der Regel mit einer Anklage zu rechnen.[10]

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied im Jahr 2000: Wer zum Beispiel den Mittelfinger in das Sichtfeld einer Videoüberwachungskamera hält (Stinkefinger), kann den Straftatbestand einer Beleidigung begehen, obwohl eine Kamera nicht in ihrem Ehrgefühl verletzt werden kann - wohl aber der dahinter sitzende Beamte, dem man also laut Gerichtsurteil auch in der technisch „verlängerten“ Form einer Kamera gebührenden Respekt erweisen soll. Dabei wird angenommen, dass die Geste dem Beamten und nicht etwa den als störend empfundenen Überwachungsmaßnahmen allgemein galt.[11]

Das Landgericht Kassel entschied hingegen in einem Urteil vom 30. November 2007, dass ein Autofahrer sich nicht wegen Beleidigung strafbar mache, wenn er den erhobenen Mittelfinger in das Sichtfeld einer laufenden Videoüberwachungskamera hält, sofern er irrtümlich annimmt, „eine Messstelle vor sich zu haben, die nur im Falle einer – hier nicht gegebenen – Geschwindigkeitsüberschreitung mit Blitzunterstützung ein oder mehrere Lichtbilder fertigt“ und es ihm deshalb nicht unterstellt werden könne, "er habe um die Möglichkeit gewusst, er könne sich einer laufenden Videoaufzeichnung gegenüberstehen, die unmittelbar oder im Nachhinein von Menschen in Augenschein genommen wird". Ungeachtet dessen sei es zweifelhaft, ob in dem hier vorliegenden Fall überhaupt ein Beleidigung durch das Zeigen des Mittelfinger vorliege, da „die hier in Rede stehende Situation eher Anlass zu der Annahme [böte], dass der Angeklagte mit seinen Gesten angesichts der aufgrund des Verkehrsaufkommens wohl oder übel eingehaltenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit eher Schadenfreude im Sinne von "diesmal erwischt Ihr mich nicht" zum Ausdruck hat bringen wollen, als dass es ihm darauf angekommen wäre, irgendjemandem seine Nicht- oder Missachtung kund zu tun.“ [12]

Wird die Tat im Straßenverkehr begangen, können auch die für Verkehrsteilnehmer typischen Sanktionen zur Anwendung kommen. Möglich sind für Verkehrsteilnehmer bis zum 30. April 2014 beispielsweise 5-7 Punkte in Flensburg (Stand 2007).[13] Seit dem 1. Mai. 2014 werden Beleidigungen im Straßenverkehr jedoch nicht mehr in dem Verkehrszentralregister eingetragen.[14]

Zivilrecht

Grundsätzlich ist beim Vorliegen des Straftatbestandes der Beleidigung durch das Zeigen des Stinkefingers ein Anspruch auf Schmerzensgeld denkbar, allerdings muss dafür das Zeigen des Mittelfingers eine entsprechend schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen, was nach einem Urteil des AG Pinneberg vom 30. Oktober 2002 zumindest im Straßenverkehr regelmäßig nicht erreicht wird.[15]

Im Arbeitsverhältnis kann das Zeigen des Stinkefingers als Beleidigung einen wichtigen Grund gemäß § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung darstellen.[16]

In der Schweiz darf die Unfallversicherung ihre Leistungen für den Beteiligten kürzen, wenn er durch Zeigen des Stinkefingers eine Schlägerei ausgelöst hat und er dadurch zu Schaden gekommen ist. Laut dem Urteil des Schweizerischen Bundesgerichtes vom 22. März 2013 (Aktenzeichen: Urteil 8C_932/2012) provoziere das Opfer den Täter zu einer heftigen Gegenreaktion. Im konkreten Fall ging es um eine Parkhausdrängelei und nachfolgende Schlägerei, bei der das Opfer bewusstlos geschlagen wurde.[17]

Ähnliche Gesten

  • Feigenhand
  • Das umgedrehte (!) Victory-Zeichen, auch bekannt als "The Longbowman Salute". Besonders in Großbritannien und Australien hat das umgedrehte Victory-Zeichen die gleiche Bedeutung wie der Stinkefinger. Beim korrekten Victory-Zeichen (steht für Sieg, Jubel, Freude, aber auch Frieden) muss der Handballen vom eigenen Körper abgewandt sein. Dreht man die Hand um und hält sie wie beim Stinkefinger, so gilt das als schwere Beleidigung, was gelegentlich zu Missverständnissen mit Urlaubern führt (z. B. beim Bestellen von zwei Gläsern Bier per Handzeichen).

Siehe auch

Literatur

  • Kai Jendrusch: Beleidigung durch ausgestreckten Mittelfinger gegen eine Radaranlage – Zugleich Anmerkung zu AG Melsungen, Urteil vom 4. Juli 2007 – 9012 Cs 44909/06, in: NZV 2007, 559-561.
  • Cornelia Jeske: Stinkefinger und Co. – Wer seine Mitmenschen beleidigt, muss mit den Konsequenzen rechnen, in: Berliner Zeitung vom 26. Mai 2006, Online im Archiv der BZ, abgerufen am 26. April 2011.

Weblinks

 Commons: Stinkefinger – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Stinkefinger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Corbeill, Anthony: Nature Embodied: Gesture in Ancient Rome. Princeton University Press 2003, ISBN 978-0-691-07494-8
  2. „Οὗτος ὑμῖν […] ἐστὶν ὁ Ἀθηναίων δημαγωγός“, Diogenes Laertios: Βίοι φιλοσόφων VI, 34 (online auf Wikisource, Zugriff am 29. Dezember 2013).
  3. Bernhard Kytzler (Hrsg.): Carmina Priapea. Gedichte an den Gartengott. Übersetzt von Carl Fischer. Artemis, Zürich und München 1978, S. 138 f.
  4. Hans-Martin Gauger: Das Feuchte und das Schmutzige. Kleine Linguistik der vulgären Sprache. C.H. Beck, München 2012, S. 71.
  5. Mark Morton: The Lover's Tongue: A Merry Romp Through the Language of Love and Sex. Insomniac Press, Toronto 2003, S. 176.
  6. Stu Russell: The Digit Affair, USS Pueblo Veteran's Association. Archiviert vom Original am 12. Februar 2008.
  7. Hans-Martin Gauger: Das Feuchte und das Schmutzige. Kleine Linguistik der vulgären Sprache. C.H. Beck, München 2012, S. 71.
  8. Chandler, J., & Schwarz, N. (2009). How extending your middle finger affects your perception of others: Learned movements influence concept accessibility. Journal of Experimental Social Psychology, 45(1), 123–128. doi:10.1016/j.jesp.2008.06.012
  9. Schönke/Schröder - Lenckner/Eisele, § 185 StGB, Rn. 13; Jendrusch, NZV 2007, 559, 559f.
  10. vgl. die Schilderungen in LG Heidelberg, Beschluss vom 12. Mai 2009, Az. 7 Cs 22 Js 2024/09.
  11. BayOLG Beschluss vom 23. Februar 2000, Az: 5St RR 30/00. Website der IWW Institutes für Wirtschaftspublizistik. Abgerufen am 15. April 2014.
  12. Beleidigung: Ausgestreckter Mittelfinger eines vorbeifahrenden Autofahrers gegen eine Geschwindigkeitsmessanlage Urteil des Landgerichtes Kassel, 7. Kleine Strafkammer, vom 30. November 2007, Az.: 9012 Js 44909/06 - 7 Ns. Website der Justiz Hessen. Abgerufen am 2. Mai 2014.
  13. Hamburger Abendblatt 30. Januar 2007: Stinkefinger wird mit bis zu sieben Punkten bestraft
  14. ADAC: Das neue Punktsystem - Was wird ab 1. Mai 2014 nicht mehr eingetragen?, abgerufen am 13. April 2014: ADAC: Das neue Punktsystem
  15. Urteil des AG Pinneberg vom 30. Oktober 2002, Az. 63 C 124/02.
  16. ArbG Dortmund, Beschluss vom 8. September 2006, Az. 8 BV 110/06; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21. Oktober 2009, Az. 3 Sa 224/09; VG Ansbach, Beschluss vom 7. August 2012, Az. AN 8 P 12.00441.
  17. Urteil des Schweizerischen Bundesgerichtes vom 22. März 2013, 8C_932/2012. Website des Schweizerischen Bundesgerichtes. Abgerufen am 15. April 2014. Siehe auch: Bundesgericht - Fatale Provokation mit dem Stinkefinger. Website der Neuen Zürcher Zeitung. Abgerufen am 15. April 2014.
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