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Stellvertreter

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Stellvertreter (Begriffsklärung) aufgeführt.

Ein Stellvertreter (auch Vize, von lateinisch vice: an Stelle, bzw. Substitut) ist eine befugte Person, die bei Abwesenheit des eigentlichen Funktionsinhabers dessen Funktion übernimmt.

Amtsebene

Auf Amtsebene ist ein Stellvertreter eine durch einen Amtsinhaber oder dessen Vorgesetzte befugte Person zur Ausübung eines Amts während der Abwesenheit oder Verhinderung des hauptamtlichen Amtsinhabers. In Behörden, die von einem Präsidenten geleitet werden, ist der Vizepräsident dessen ständiger, allgemeiner Stellvertreter. In einem Ministerium ist der (beamtete) Staatssekretär oder Vizeminister der Stellvertreter des Ministers. Das öffentliche Recht differenziert in allgemeine und spezielle Stellvertretung sowie in ständige oder nur temporäre Stellvertretung.

Wirtschaft

Entsprechendes gilt auch für Leitungspositionen außerhalb von Ämtern und für Personen mit bestimmten Aufgaben oder Befugnissen, die vertreten werden. In der Privatwirtschaft gilt der Geschäftsführer als Vertretung des Geschäftsherrn. Die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) ist ein gesetzliches Schuldverhältnis, das in den §§ 677 ff. des BGB geregelt ist (Treuhänder).

Religion

In der Religion wird die Funktion des Stellvertreters häufig als Glaubensautorität über die Gemeinschaft der Gläubigen eingesetzt, der entsprechende Titel lautet Vikar. So trägt in der römisch-katholischen Kirche der Papst den Titel Vicarius Iesu Christi, „Stellvertreter Jesu Christi“. Entsprechend trägt ein Theaterstück über den Papst den Titel Der Stellvertreter, ebenso der nach dem Stück gedrehte Film.

Archiv, Bibliothek

Im Bibliothekswesen wird Stellvertreter ein Gegenstand genannt, der für das entsprechende Buch an der richtigen Systemstelle im Regal steht. Z.B. ein Stück Pappe, das den Buchtitel als Aufschrift hat. Das Buch selbst ist meist an einem für den Leser nicht zugänglichen Ort, z.B. ein Magazin oder die Ausleihtheke. Man kann auf diese Weise möglichen Diebstahl mindern oder wertvolle Bücher vor zu viel Lichteinstrahlung schützen.

Siehe auch

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Stellvertreter aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.