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Spannungsfall

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Dieser Artikel befasst sich mit dem erklärten Verteidigungs- und Bedrohungsstatus in der Bundesrepublik Deutschland. Für den Begriff aus der Elektrotechnik siehe: Spannungsabfall.

Der Spannungsfall ist in der Bundesrepublik Deutschland die Vorstufe des Verteidigungsfalls. Der Spannungsfall geht einher mit Erhöhung der militärischen Alarmstufe.

Der Spannungsfall ist in Art. 80a Grundgesetz geregelt:

„Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, dass Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.“

Am 17. Februar 2005 wurde das Einberufungshöchstalter für den Spannungsfall von 45 auf 60 Jahre heraufgesetzt (Änderung § 3 Wehrpflichtgesetz durch Artikel 1 des Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetzes).

In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist es bisher weder zu einem Spannungs- noch zu einem Verteidigungsfall gekommen.

Weblinks

Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel Spannungsfall aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.