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Sicherheitsdienst

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Dieser Artikel behandelt den Sicherheitsdienst als Wirtschaftszweig. Zur Sicherung des Luftverkehrs siehe Flugsicherung, zum Sicherheitsdienst der SS siehe Sicherheitsdienst des Reichsführers-SS.

Sicherheitsdienste sind eine wichtige Dienstleistung für den Objektschutz, für Veranstaltungen und den Personenschutz. Über öffentliche Wachdienste wie den Polizeidienst hinaus werden sie heute zunehmend durch Outsourcing an Privatfirmen vergeben.

Modernes Facility Management unterscheidet zwischen drei Kernbereichen: infrastrukturelles, technisches und kaufmännisches Gebäudemanagement. Im ersten Bereich sind die Sicherheits-Dienstleistungen neben den Reinigungsdiensten die bedeutendste Komponente.

Dienstleistungsspektrum

Das Dienstleistungsspektrum dieses Wirtschaftszweiges und untergeordneter Berufsgruppen umfasst in der Regel die folgend aufgeführten Sicherheitsdienstleistungen.

Objektschutz
Absicherung eines Objektes durch hierfür qualifiziertes Personal
Veranstaltungsservice
Einlasskontrollen, Ordner, Kassenkontrollen, Crowd Management (nach § 43 Abs.4 Muster-Versammlungsstätten Verordnung MVStättV)
Brandschutz
Brandsicherheitswachen, Sprinklerproben, Feuerwehrparallelaufschaltungen
Revierdienst
Aufschließen und Verschließen von Liegenschaften sowie Streife durch mobile Streifendiensteinheiten
Alarmaufschaltung
Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen gemäß VdS-Richtlinien sowie Alarmverfolgung
Personenschutz
Beschützen von Personen in Gefahrensituationen
Ladenüberwachung
Schutz vor Diebstahlsdelikten im Einzelhandel
Flughafendienstleistungen
Außenhautbewachung und Objektschutz (i.d.R. auf Basis der BADV); Fluggastkontrolle (Personenkontrolle als Beliehene des Bundes nach § 5 LuftSiG und Ticketkontrolle); Gepäck- und Personalkontrolle (Flugbesatzungen und Bodenpersonal) gem. §§ 8 und 9 LuftSiG[1]

Aufgaben

Sicherheitsdienstleistungen

Die grundlegenden Aufgaben eines einschlägigen Dienstvertrags für Sicherheitsdienstleistungen ist der Separatwachdienst, die Ein- und Auslasskontrolle als Objekt- und Werkschutz mit Pförtner-Tätigkeiten zur Kontrolle von Mitarbeitern, aber auch der vorbeugende Brandschutz bei Kontrollgängen, insbesondere die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen, eventuell auch stationär über eine Notruf- und Serviceleitstelle. Für besonders schützenswerte Personen steht der bewaffnete und unbewaffnete Personenschutz. Im Transportwesen ergeben sich wesentliche Aufgabenstellungen bei Geld- und Werttransporten und in den Sicherheitskurierdiensten.

Der Markt für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland

2011 bestimmten die folgenden Anbieter maßgeblich den deutschen Markt für Sicherheitsdienstleistungen: [2]

Rang Unternehmen Umsatz mit Sicherheit in Deutschland in Mio. Euro Mitarbeiterzahl in Deutschland
1 Securitas Deutschland *) 600,0 19.200
2 Kötter 1) 285,0 9.200
3 Niedersächsische Wach- und Schließgesellschaft Eggeling & Schorling 2) 180,0 5.100
4 Wisag Facility Service 144,0 4.778
5 Pond Security Service 101,2 2.330
6 W.I.S. Sicherheit + Service 90,0 3.418
7 Dussmann Service Deutschland *) 3) 84,0 3.400
8 Klüh Service Management 4) 76,5 2.595
9 Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft *) 71,0 2.250
10 Deutsche Notrufzentralen und Sicherheitsdienste 57,0 2.300
  • *) Umsatz- und/oder Mitarbeiterzahlen teilweise geschätzt
  • 1) Inklusive Übernahme der Intergruppe
  • 2) Umsatz mit Sicherheitsdienstleistungen von VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH
  • 3) Beinhaltet die Sparten Business & Industry sowie Social & Care. Exklusive Kursana und Kulturhaus: Gesamtumsatz Dussmann Gruppe 2011: 1.658 Mio. Euro
  • 4) Inlandsumsatz inkl. Servicegesellschaften und Organschaften 2011: 433,5 Mio. Euro

Die Aufnahme in dieses Ranking unterliegt genau definierten Kriterien. Mehr als 50 Prozent der Umsätze müssen mit Facility-Services-Umsätzen erzielt werden, die anteilig oder ausschließlich Sicherheitsdienstleistungen enthalten. Mehr als zwei Drittel der Umsätze müssen am externen Markt erwirtschaftet werden. Unternehmen mit einer einzigen spezialisierten Leistung (z.B. Geld- und Wertlogistik) werden nicht berücksichtigt.

Die Lünendonk GmbH, Kaufbeuren, betrachtet seit 2009 kontinuierlich den Markt für Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland. Dabei erhebt das Marktforschungsunternehmen nicht den Anspruch, den Gesamtmarkt abzubilden. Es konzentriert sich vielmehr darauf, die führenden Anbieter in einem bestimmten Marktsegment zu betrachten. Daneben werden einige mittelgroße und kleine Sicherheitsdienstleister zu Vergleichszwecken in die Analysen einbezogen. Diese Unternehmen repräsentieren zusammen die Grundstruktur des Marktes und so hohe Umsatzanteile am Markt, dass Folgerungen für die Gesamtsituation und -entwicklung möglich sind. Die Analyse des Jahres 2012 umfasst 47 Unternehmen inklusive der Top 15. Letztere sind gemäß ihres Inlandsumsatzes gelistet.

Der deutsche Markt für Sicherheitsdienstleistungen ist durch eine starke Streuung der Umsätze gekennzeichnet. Das liegt in erster Linie daran, dass sowohl auf Security Services fokussierte Spezialisten mit zum Teil dreistelligen Millionenumsätzen als auch Generalisten mit einem breiten Dienstleistungsportfolio den Sicherheits-Markt prägen. Lünendonk berücksichtigt neben reinen Sicherheitsdienstleistern auch Facility-Service-Unternehmen (FS), die regelmäßig nennenswerte Umsätze mit Sicherheitsdienstleistungen erzielen.

Die von Lünendonk analysierten Anbieter rechnen in puncto Marktvolumen bis 2020 mit einem konstanten Wachstum von rund drei Prozent p.a. Dabei soll der prognostizierte Wert von 3,1 Prozent für das Jahr 2012 langfristig auf 3,4 Prozent pro anno für den Zeitraum bis 2020 steigen.

2011 konnten die analysierten Unternehmen ihren Gesamtumsatz um 4,1 Prozent steigern. Für das aktuelle Jahr und die mittlere (2012-2017 p.a.) sowie langfristige (2017-2020 p.a.) Planung gehen die Unternehmen von Wachstumsraten im mittleren einstelligen Bereich aus – die Tendenz ist dabei leicht abfallend (5,2 %; 4,7 %; 4,3 %).

Insgesamt steigerten die untersuchten Unternehmen ihren Inlandsumsatz mit Sicherheitsdienstleistungen im vergangenen Jahr durchschnittlich um 5,8 Prozent; dies bedeutet ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahreswert (5,5 %). Im Inland wuchsen die Unternehmen absolut betrachtet deutlich geringer (3,8 %).

Die befragten Anbieter haben 2011 rund 9,7 Milliarden Euro umgesetzt, 2,7 Milliarden Euro davon mit Sicherheitsdienstleistungen im Inland. Während diese ein Drittel aller in Deutschland erzielten Umsätze beschreiben, werden lediglich 2,7 Prozent oder 40,0 Millionen Euro der Auslandsumsätze aller Studienteilnehmer mit Security Services erzielt. Dies ist ein Beleg dafür, dass Auslandsaktivitäten für die am deutschen Sicherheits-Markt tätigen Unternehmen nach wie vor keine nennenswerte Rolle spielen. Die deutschen Sicherheitsdienstleister fühlen sich auf dem inländischen Markt gut aufgehoben und sind (daher) kaum auf anderen europäischen oder gar globalen Märkten aktiv. Die meisten Unternehmen sehen für Auslandsaktivitäten auch keinen Anlass: Da auch die Kunden überwiegend national tätig und verwurzelt sind, sind die Forderungen nach internationaler Betreuung sehr gering.

Um die im Inland tätigen Sicherheitsdienstleister adäquat zu vergleichen, werden ausschließlich die Mitarbeiterzahlen für Deutschland herangezogen. Bei im Durchschnitt 5.048 Mitarbeitern beschäftigten die analysierten Sicherheitsdienstleister insgesamt rund 237.247 Arbeitnehmer (+4,8 %). Leicht erhöht hat sich der Anteil der im Jahr durchschnittlich im Segment Sicherheitsdienstleistungen beschäftigten Mitarbeiter auf 1.794 (+5,0 %). Der Anteil beträgt also etwa 35,5 Prozent, was erwartungsgemäß demjenigen der Umsatzverteilung (33,0 %) gleicht.

Mit großem Abstand sind Objekt- und Werkschutzdienste mit 44,0 Prozent die am häufigsten nachgefragte Service-Leistung im Sicherheits-Markt. Über 30 Prozentpunkte dahinter folgen „Empfangsdienste“ (12,5 %) und „Flughafensicherheit“ (11,7 %). Mit diesen drei Leistungen generierten die Anbieter 2011 über zwei Drittel (68,2 %) ihrer Umsätze. Die übrigen Leistungen spielen eine untergeordnete Rolle, sondern scheinen – wenn überhaupt – eher eine Art „Add on“ zu sein.

Werden die einzelnen Industriebereiche (u.a. Automobil, Energie, Maschinenbau) aufsummiert, stellt der Industriesektor den Hauptabnehmer für Service-Dienstleistungen dar (30,3 %). Bei der isolierten Betrachtung verteilen sich die jeweiligen Bereiche, sodass „Banken“ mit 14,0 Prozent die Spitzenposition innehaben, gefolgt von Behörden und öffentlichen Diensten auf Rang zwei (12,7 %). Allein für diese Sektoren erbringen die Unternehmen weit über die Hälfte ihrer Leistungen (57,0 %).

Niedrige Marktpreise und Honorare stellen nach wie vor das größte Hindernis für die Entwicklung der Security-Dienstleister dar. Aktuell besteht durch die anhaltende angespannte Wirtschaftslage die Gefahr von „Preis-Dumping“.

Sonstige Dienstleistungen

Das Tätigkeitsbild des Sicherheitsdienstes hat in den letzten Jahren eine erhebliche Wandlung erfahren. Im Rahmen der verstärkten Auslagerung von betrieblichen Aufgaben werden immer mehr Tätigkeiten an den Sicherheitsdienst übertragen. Neben Kosteneinsparungen sind für einen Auftraggeber wichtige Argumente, dass die Sicherheitsmitarbeiter ohnehin schon im Objekt tätig sind und dass neben der Kenntnis von Abläufen auch die Schlüsselgewalt und damit der Zugriff auf viele Prozesse im Unternehmen vorhanden sind.

Zusatzdienstleistungen

Neben den eigentlichen Aufgaben der Sicherung und Bewachung kommen bei den sogenannten All-Service-Diensten weitere begleitende Aufgaben hinzu, wie Reinigungs-, Winter- und Streudienste. Aus den vormals beamteten Pförtnern entwickelten sich die Logistikdienstleistungen wie Warenannahme oder innerbetriebliche Transporte (auch mit Gabelstaplern), Kurier- und Botendienste und Post- und Telefonservice. Dem Pförtner mit der Kontrolle am Objekteingang wurden so ergänzende Arbeiten, die ebenfalls über den Eingang des Objektes verliefen, beigeordnet. Primär bleibt dabei auch der Toraufschlussdienst (Öffnen eines Werkstores zu einer bestimmten Zeit so etwa bei Arbeitsbeginn) erhalten. Andererseits entwickelte sich der Hausmeisterdienst in Richtung der Bewachung und Kontrolle im Objekt, also zu den Pförtneraufgaben hin.

Da sich der Objektsicherheits- und Bewachungsdienst mit den Bedingungen vor Ort auskennt und möglicherweise nicht Vollzeit ausgelastet ist, kamen Tätigkeiten nach Arbeitssicherheitsgesetz (Fachkraft für Arbeitssicherheit), die Planung, Handel, Montage, Wartung und Reparatur von Alarm- und sonstiger Sicherungstechnik hinzu. Das geht bis hin zur Wartung und Instandsetzung von technischen Systemen oder die Überprüfung und Instandsetzung von Handfeuerlöschgeräten.

Die Anschläge auf Bahnanlagen und Bahnsicherheitseinrichtungen, egal ob als Terroranschlag oder wegen Kabeldiebstahl auf Grund hoher Buntmetallpreise und dem Mitarbeiterabbau, insbesondere von beamteten Bahnangehörigen geht oft die Überwachung und Kontrolle im öffentlichen Personennahverkehr an Sicherheitsunternehmen weiter.

Objekte und Einrichtungen

Objekte, in denen Sicherheitsdienste tätig sind, haben einen erhöhten Schutz- oder Befriedungsbedarf. Hier sind Kasernen und Munitionsdepots, Energieanlagen (besonders Kernkraftwerke) und Lager für wertvolle Güter oder Gefahrgut zu nennen. Auf Grund der Erfahrungen aus Terroranschlägen kommen Bahnhöfe (DB Sicherheit GmbH), öffentliche Verkehrsmittel (U-Bahn-Wache), Häfen und Flughäfen (Sicherheitskontrolle) stärker ins Gesichtsfeld. Neben besonders gefährdeten Privatgebäuden, gehören auch Botschaftsgebäude, öffentliche Einrichtungen und Museen mit zu den besonders schützenswerten Objekten. Bei großen Menschenmengen wie in Diskotheken und Clubs oder bei Sportveranstaltungen in Stadien sind die Bewachung von Teilobjekten oder die Absicherung der Ordnung wichtig.

Die Angehörigen des Sicherheitsdienstes üben in solchen Objekten im Allgemeinen die Schlüsselgewalt und das Hausrecht als „Besitzdiener“ aus.

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Zulassungsvoraussetzungen und Grundlagen in Deutschland

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlage für das Tätigwerden sind § 34 a der Gewerbeordnung (GewO) und die Bewachungsverordnung (BewachV). Mitarbeitern von privaten Sicherheitsdiensten stehen nur die jedermann zustehenden Rechte der Bürger (Jedermannsrecht § 127 Abs.1 StPO – vorläufige Festnahme) wie beispielsweise der § 32 StGB (Notwehr), Nothilfe, Notstand und dem § 123 StGB (Hausrecht) zu. Ausnahmen ergeben sich durch die Beleihung mit hoheitlichen Rechten; in Deutschland gilt das für die Bereiche Luftverkehr, Kernkraftwerke und Bundeswehr.

Qualifizierungsnachweise nach § 34a führen zur Sicherheitsfachkraft, weitere Qualifikationen sind als Meister für Schutz und Sicherheit möglich.

Dienstkleidung und Uniform

Bestimmt der Sicherheitsdienst für seine Sicherheitsmitarbeiter eine Dienstkleidung, so hat er gemäß § 12 BewachV dafür zu sorgen, dass sie nicht mit Uniformen der Angehörigen von Streitkräften oder behördlichen Vollzugsorganen verwechselt werden kann und dass keine Abzeichen verwendet werden, die Amtsabzeichen zum Verwechseln ähnlich sind. Sicherheitsmitarbeiter, die eingefriedetes Besitztum in Ausübung ihres Dienstes betreten sollen, müssen eine Dienstkleidung tragen. Durch die fortschreitende Änderung der deutschen Polizeiuniformen sehen diese vielen Dienstbekleidungen der privaten Wachdienste sehr ähnlich. Das Problem besteht aber darin, dass der Staat den Sicherheitsdiensten im Nachhinein die Verwendung ihrer vorhandenen Dienstkleidung nicht untersagen kann.

Sicherheitsfachkräfte im Außendienst müssen in Deutschland einen Beschäftigungsausweis des Arbeitgebers offen tragen.

Versicherung

Gesetzliche Vorgaben: Der gesetzliche Mindeststandard für die Haftung wird als Pflichtversicherung über den § 6 BewachV festgelegt. Danach ist das Sicherheitsunternehmen dazu verpflichtet, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen zu haben:

Versicherungssumme in EUR Umfang
1.000.000 Personenschäden
250.000 Sachschäden
15.000 Abhandenkommen bewachter Sachen
12.500 Reine Vermögensschäden

Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden müssen mindestens das Doppelte der genannten Mindestversicherungssummen betragen.

Problematik

Es gibt zwei grundsätzliche Tendenzen, die den gesetzlichen Mindeststandard des Versicherungsschutzes als unzureichend ausweisen. Zum einen ist die Wertekonzentration in vielen zu bewachenden Objekten wie Industrieanlagen, Rechenzentren oder Speditionslägern deutlich gestiegen, so dass die Mindestsummen häufig nicht einmal ansatzweise genügen, um einen Schaden zu ersetzen.[3] Zum anderen hat sich das Tätigkeitsspektrum deutlich vom Sicherheitsdienst weg hin zum umfassenden Dienstleister entwickelt. Der Versicherungsschutz vieler Bewachungsunternehmen hat diesem Wandel nicht Rechnung getragen. Die Betriebsbeschreibung „Bewachungsunternehmen“ ist regelmäßig unzureichend, um die Vielzahl von Aufgaben abzudecken und den dafür notwendigen Versicherungsschutz sicherzustellen.[4]

In der Bewachungsverordnung wird kein Versicherungsschutz für Schlüsselverluste gefordert. Dennoch kann durch den Verlust eines einzigen Generalhauptschlüssels einer Schließanlage ein Schaden im sechsstelligen Bereich eintreten. Die Versicherungssummen für dieses Risiko sind häufig zu niedrig, so dass ein nicht versicherter Schlüsselverlust schon zur Insolvenz des Bewachungsunternehmens führen kann. Im Ergebnis muss der Auftraggeber bei dieser Konstellation den eingetretenen Schaden selbst tragen.[5]

Anders als andere Arbeitgeber haftet der Sicherheitsdienst auch für strafbare Handlungen, die ein Sicherheitsmitarbeiter bei einem Auftraggeber bei Erfüllung der Dienstleistung begeht. Hierzu zählen Diebstähle aller Art und auch Brandstiftung. In der Mehrzahl der Versicherungsverträge von Sicherheitsdiensten in Deutschland ist dieses Risiko nicht versichert.[6]

Erster Lösungsansatz

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (BDSW), in dem mehr als 80 % des Branchenumsatzes organisiert ist, beschäftigt sich mit der Frage des notwendigen und zeitgemäßen Versicherungsschutzes für Sicherheitsdienstleister seit Ende 2006. Aus den Überlegungen zur Etablierung der Mitgliedschaft im BDSW als ein Qualitätssiegel heraus wurde der angestrebte Mindeststandard Versicherungsschutz entwickelt, über den noch von der Mitgliedschaft abschliessend entschieden werden muss. Er umfasst im Wesentlichen Versicherungssummen, die deutlich über dem gesetzlich geforderten Mindeststandard gemäß § 6 BewachV und auch über dem vorgeschlagenen Standard der DIN 77200 liegen, eine Beschreibung der mindestens versicherten Tätigkeiten und der positiv formulierte Versicherungsschutz für strafbare Handlungen der Sicherheitsmitarbeiter. Die Versicherungssummen betragen:[7]

Versicherungssumme in EUR Umfang
2.500.000 Personen- und Sachschäden pauschal
250.000 Vermögensschäden, insbesondere gemäß Bundesdatenschutzgesetz
250.000 Abhandenkommen bewachter Sachen
250.000 Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
250.000 Bearbeitungs- beziehungsweise Tätigkeitsschäden
2.500.000 Umwelthaftpflichtschäden

Siehe auch

Weblinks

 Commons: Sicherheitspersonal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. "Risiken absichern - Versicherungsschutz für Sicherheitsdienstleister an Flughäfen" aus: W&S 6/2012 S.22-23
  2. Lünendonk-Liste 2012: Führende Sicherheitsdienstleister in Deutschland 2011 (PDF; 225 kB)
  3. "Auf den Schaden folgt die Prämienerhöhung" aus WIK 08/3 S.22-24, SecuMedia Verlags-GmbH
  4. "Auf den Schaden folgt die Prämienerhöhung" aus WIK 08/3 S.22-24, SecuMedia Verlags-GmbH
  5. "Auf den Schaden folgt die Prämienerhöhung" aus WIK 08/3 S.22-24, SecuMedia Verlags-GmbH
  6. "Ungeahnte Risiken für die Auftraggeber" aus: WIK Special Juni 2009 S.6-8, SecuMedia Verlags-GmbH
  7. "Haftungs- und Kostenrisiken von Sicherheitsunternehmen" aus: DSD Der Sicherheitsdienst 2/2012 S.17-18 und "Die Police als Zuverlässigkeitsmerkmal" aus Security Insight 2-2012 S.26-27
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