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SS-Bewerber

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SS-Bewerber, auch Staffelbewerber oder Staffel-Bewerber waren männliche Personen, die sich als Kandidaten um Aufnahme in die der Allgemeinen SS oder die bewaffneten SS-Verbänden, namentlich die SS-Totenkopfverbände oder SS-Verfügungstruppe (ab 1940 Waffen-SS) beworben hatten. Die Mitgliedschaft in der NSDAP war nicht zwingend erforderlich, obgleich die meisten SS-Bewerber dieser angehörten. In der Waffen-SS wurde an Stelle der Bezeichnung SS-Bewerber / Staffel-Bewerber der militärische Rang SS-Schütze verwendet.

Aufnahmekriterien

Ab September 1925 wurden gemäß „Rundschreiben Nr. 1“ Bewerber im Alter von 23 bis 35 Jahren in die neu zu formierende Schutzstaffel aufgenommen. Sie mussten zwei Bürgen nennen können, fünf Jahre an einem Ort polizeilich gemeldet, zudem gesund und kräftig gebaut sein.[1]

Die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung war der Kleine Ariernachweis, in dem der Antragsteller seine lückenlose arische, d. h. vor allem nichtjüdische Abstammung bis zu seinen Großeltern (für Mannschaftsdienstgrade und Unterführer) nachweisen musste. Für Führer oder Führeranwärter wurde der Großer Ariernachweis verlangt, der bis zum Jahr 1750 zurückreichen musste.[2]

Für die Aufnahme von SS-Bewerbern in die Schutzstaffel waren die vom damaligen SS-Hauptsturmführer Professor Dr. Bruno K. Schultz ausgearbeiteten Werteskala für die Rassenkommission des Rasse- und Siedlungshauptamt (RuSHA), vor der die SS-Bewerber zur Aufnahmeprüfung zu erscheinen hatten, zwingende Voraussetzung.[3] Die Werteskala enthielt drei Gruppen:

  • rassisches Erscheinungsbild des Bewerbers
  • körperliche Kondition
  • allgemeine Haltung

Zudem unterschied die sogenannte Rassentabelle fünf Gruppen:

  • rein nordische Gruppe
  • vorherrschend nordische oder fälische Gruppe
  • Gruppe der aus eins und zwei harmonisch gemischten Menschen mit leichten alpinen, dinarischen oder mittelmeerischen Zusätzen
  • Gruppe der Mischlinge ostischen oder alpinen Ursprungs
  • Gruppe der Mischlinge außereuropäischer Herkunft[4]

SS-würdig waren nur Bewerber, welche die Kriterien der ersten drei Gruppen erfüllten. Darüber hinaus forderte RuSHA-Professor Schultz in einem Neun-Punkte-System vom designierten SS-Mann einen wohlproportionierten Körperbau. Hier waren nur die ersten vier Noten ("ideale Statur", "ausgezeichnet", "sehr gut" und "gut" … ) aufnahmerelevant. Bewerber mit den niedrigsten drei Noten fielen in der Regel durch.

Neben der „rassischen Eingliederung“ der Kandidaten in eine der fünf Gruppen mussten diese auch einen sportlich-durchtrainierten Körperbau und eine vorgeschriebene Mindestgröße haben. Das betraf nur Personen, die nach 1933 der SS beitreten wollten. Alte Kämpfer der SS waren an diese Mindestgrößen nicht gebunden.

Nach förmlicher Feststellung der Eignung durch die Rassenkommission musste sich der Bewerber Prüfungen und Bewährungen unterziehen. Dabei orientierten sich die einzelnen Stationen nach dem NS-Festtagskalender.

Vom Staffel-Bewerber zum SS-Mann

Staffel-Bewerber

Am 9. November trat der in der Regel 18-jährige Kandidat in die SS ein und wurde zum Staffel-Bewerber ernannt. Er durfte bereits eine SS-Uniform, jedoch ohne Kragenspiegel, tragen.

Staffel-Jungmann

Am 30. Januar sah den Staffel-Bewerber bereits als Staffel-Jungmann, der schon im Besitz eines vorläufigen SS-Ausweises war.

Staffel-Anwärter

Nächste Station des SS-Noviziats war der 20. April. Anlässlich des Führergeburtstages schwor der neue Staffel-Anwärter, nunmehr mit Kragenspiegel und endgültigem SS-Ausweis, den SS-Treueeid auf Adolf Hitler.

SS-Treueeid
Ich schwöre Dir, Adof Hitler,
als Führer und Kanzler des Deutschen Reiches
Treue und Tapferkeit.
Ich gelobe Dir und den von Dir bestimmten Vorgesetzten
Gehorsam bis in den Tod,
so wahr mir Gott helfe.[5]


Besonders feierlich gestaltete sich die Vereidigung in der SS-Verfügungstruppe. Anders als bei der Allgemeinen SS wurde hier der Schwur an jedem 9. November um 22 Uhr in Gegenwart Hitlers und unter großer Anteilnahme der Bevölkerung an der Feldherrnhalle am Odeonsplatz zu München geleistet.

Für Staffel-Anwärter der Allgemeinen SS standen noch weitere Prüfungen an. Zwischen SS-Treueschwur am 20. April und Einrücken zum Reichsarbeitsdienst am 1. Oktober musste das junge SS-Mitglied das Reichsportabzeichen erwerben und den SS-Katechismus erlernen, mit dessen Frage- und Antwortspiel die Staffel-Anwärter den Nationalsozialismus verinnerlichen sollten.

  • Frage: Warum glauben wir an Deutschland und den Führer?
  • Frage: Wem müssen wir dienen?
  • Frage: Warum gehorchst Du? [6]

Staffel-Vollanwärter

Nach dieser Indoktrinierung absolvierte der Staffel-Anwärter seine Pflichtzeit im Reichsarbeitsdienst und der Wehrmacht. Danach trat der Staffel-Anwärter der SS, nunmehr als Staffel-Vollanwärter, wieder bei, sofern er sich nicht für eine weitere Verwendung in der Wehrmacht entschieden hatte. Wurde dem Betreffenden durch ein Führungszeugnis der Wehrmacht bescheinigt, dass er seinen Wehrdienst ohne Auffälligkeit abgeleistet hatte, konnte er binnen Monatsfrist endgültig als vollwertiger SS-Mann in die Schutzstaffel aufgenommen werden.

SS-Mann

Der neue SS-Mann legte erneut einen Eid, den sogenannten Sippeneid, ab. Wobei er für sich und seine zukünftige Familie schwor, den Heiratsbefehl des Reichsführers SS vom 31. Dezember 1931 zu befolgen. Damit ging jeder SS-Mann die Verpflichtung ein, „einzig und allein nach rassischen und erbgesundheitlichen Gesichtspunkten“ und nur mit Genehmigung des RuSHA oder Himmlers zu heiraten.

Danach erhielt der SS-Mann den SS-Ehrendolch als SS-Zugehörigkeit-Insigne. Der Dolch wurde zum Symbol der Sonderehre für SS-Angehörige. Sie unterstanden nunmehr der Sondergerichtsbarkeit, die den Sicherheitsdienst (SD), die Totenkopfverbände, Verfügungstruppe/ Waffen-SS und die Junkerschulen sowie de facto SS-Führer ab SS-Sturmbannführer aufwärts von der weltlichen Judikative unabhängig machten und der SS-Gerichtsbarkeit unterstellten..

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Bennecke, a.a.O., S. III (68)
  2. IMT, Band XXIX, S. 210 (70)
  3. EBD (86)
  4. Knobel , a.a.O., S.15, 16, 17 (87)
  5. Der Weg des SS-Mannes, von Himmler verfasste, undatiert (etwa: 1935) S. 13-27, RFSS, Filmrolle 155 (87)
  6. Der Weg des SS-Mannes, von Himmler verfasste, undatiert (etwa: 1935) S. 13-27, RFSS, Filmrolle 155 (87)
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel SS-Bewerber aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.