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RedTube

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RedTube
Website-Logo
Home of free porn videos
Videoportal
Sprachen Deutsch, 7 weitere
Betreiber Manwin
Registrierung Optional
Online 2007
www.redtube.com

RedTube ist ein Videoportal, das erotische und pornographische Inhalte anbietet. In der Rangliste von Alexa.com belegte die Website zeitweise einen Platz unter den 100 weltweit am häufigsten aufgerufenen Websites.[1] Der Abruf des Videomaterials und das Anlegen eines Accounts sind kostenlos. Mit einem Account können Filme hochgeladen werden, die nach einer redaktionellen Prüfung freigeschaltet werden. Eigentümer ist das luxemburgische IT-Unternehmen Manwin.

Abmahnwelle 2013

Das Portal geriet im Dezember 2013 in den Fokus des öffentlichen Interesses, nachdem eine Regensburger Rechtsanwaltsgesellschaft tausende Benutzer wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt hatte. Im Auftrag des Schweizer Unternehmens „The Archive“ mit Ausrichtung auf Entdeckung von Urheberrechtsverletzungen[2] wurde pro Verstoß ein Betrag von 250 € – zusammengesetzt aus 15,50 € Schadensersatz sowie Ermittlungskosten, Anwaltsgebühren und Postpauschale – erhoben. Die Herkunft der IP-Adressen der mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer ist bislang unklar. Die Funktionsweise eines als Quelle der IP-Adressen angegebenen Programms ist noch unbekannt.[3] Vermutungen zufolge könnten die betroffenen Personen über The Archive gehörende Websites mit ähnlich klingenden URLs auf die betreffenden Videos weitergeleitet worden sein. Dabei hätten die IP-Adressen gespeichert werden können.[4] Die Kanzlei stellte im August 2013 89 Anträge nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Herausgabe der Verkehrsdaten betroffener Telekom-Kunden beim Landgericht Köln, von denen mindestens 62 stattgegeben wurde und die jeweils mehrere hundert IP-Adressen enthielten.[5]

Neben der Rechtmäßigkeit der Erlangung der IP-Adressen der betroffenen Personen wurde auch die Rechtmäßigkeit der Höhe der Forderung in Frage gestellt.[6] Weiterhin wurde vermutet, dass das Landgericht Köln fälschlicherweise von einem Fall von Filesharing ausgegangen war. Beim in Peer-to-Peer-Tauschbörsen praktizierten Filesharing wird beim Endbenutzer eine lokale Kopie des Videos angelegt und damit de facto vervielfältigt. Tatsächlich werden Videos auf Redtube jedoch im Streaming-Verfahren angezeigt. Im Gegensatz zum Filesharing werden die Daten in den Zwischenspeicher (Cache) geladen, wo sie später automatisch gelöscht werden. Nach herrschender Rechtsauffassung ist dieses Verfahren legal, da dabei keine lokale Kopie erzeugt wird.[7]

Das Landgericht Köln gab am 20. Dezember 2013 bekannt, dass einige Kammern dazu neigen würden, ihre ursprüngliche Haltung zu revidieren. Grund dafür seien die als beachtlich einzustufenden Zweifel an der rechtmäßigen Erlangung der IP-Adressen sowie die Tatsache, dass das Angebot fälschlicherweise als Filesharing betrachtet wurde.[8]

Einzelnachweise

  1. Informationen über Redtube.com auf alexa.com
  2. The Archive auf the-archive.ch
  3. Landgericht Köln gibt erste Auskünfte zur Funktionsweise der Software GLADII 1.1.3, Auszug einer Stellungnahme des LG Köln zur Funktionsweise des Programms „GladII 1.1.3“
  4. Redtube: Wurden die Opfer in die Falle gelockt?, Chip.de vom 13. Dezember 2013. Abgerufen am 21. Dezember 2013.
  5. Redtube-Nutzer könnten ihr Geld zurückbekommen, Die Welt vom 21. Dezember 2013. Abgerufen am 21. Dezember 2013.
  6. Affäre um Porno-Plattform Redtube: Verhalten sich die Abmahn-Anwälte illegal?, Focus Online vom 13. Dezember 2013. Abgerufen am 21. Dezember 2013.
  7. Redtube-Abmahnungen: Das Landgericht Köln überlegt es sich noch mal, FAZ.net vom 20. Dezember 2013. Abgerufen am 21. Dezember 2013.
  8. Pressemitteilung des LG Köln vom 20. Dezember 2013 (PDF, 0,2 MB).
Dieser Artikel basiert ursprünglich auf dem Artikel RedTube aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Doppellizenz GNU-Lizenz für freie Dokumentation und Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported. In der Wikipedia ist eine Liste der ursprünglichen Wikipedia-Autoren verfügbar.