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Rechtspolitik

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Mit Rechtspolitik im weit gefassten allgemeinen Sinn ist die Gesetzgebungsarbeit in der Politik gemeint. Hierbei geht es vor allem um den Entwurf und die Abfassung von Rechtsnormen. Es kann sich um die Schaffung gänzlich neuer oder die Änderung bestehender Vorschriften handeln. Neben Gesetzen im formellen Sinn können auch niederrangige Rechtsvorschriften wie Verordnungen oder Satzungen geschaffen werden. Für die Gesetzgebung werden in der Regel Entwürfe für neue Gesetzestexte in den Ministerien entworfen und von der Regierung als Gesetzesvorlagen zur Beratung und Beschlussfassung in die parlamentarische Arbeit eingebracht. Soweit es dabei nicht um Rechtspolitik im engeren Sinn geht, liegt die Federführung bei dem zuständigen Fachministerium (wie zum Beispiel dem Arbeits-, Bildungs- oder Umweltministerium) und nicht beim Justizministerium. Das Justizministerium wird wegen der Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften aber in der Regel durch interministerielle Arbeitsgruppen beteiligt. Die Rechtspolitik ist damit ein Querschnittspolitikfeld.

Rechtspolitik in Deutschland

Rechtspolitik des Bundes

Im engeren Sinn versteht man unter Rechtspolitik in Deutschland die Gesetzgebung im Bürgerlichen Recht (Zivilrecht), im Strafrecht (einschließlich des Strafvollstreckungs- und des Strafvollzugsrechts), im Allgemeinen Verwaltungsrecht und in den jeweiligen Vorschriften des Prozessrechts. Zudem wird die Gerichtsorganisation und die Justizverwaltung der Rechtspolitik im engeren Sinn zugeordnet. Ein besonders wichtiges Gebiet der Rechtspolitik ist die Verfassungsgesetzgebung.

Rechtspolitik der Länder

In Deutschland wird die Rechtspolitik auf Bundesebene vom Bundesministerium der Justiz umgesetzt. Entsprechendes gilt für die Justizministerien der Bundesländer. Gerade auf Landesebene liegt der Schwerpunkt der Rechtspolitik nicht in der materiellen Gesetzgebung, sondern in der Verwaltung der Justizvollzugsanstalten und der Gerichtsorganisation (vor allem Anzahl, Sitz und Ausstattung der Amtsgerichte). Auf kommunaler Ebene bestehen zwar auch Rechtssetzungskompetenzen (Satzungen, Verordnungen, nicht aber Gesetze im formellen Sinne), diese werden aber nicht dem Bereich der Rechtspolitik zugeordnet. Rechtspolitik wird nicht nur von den jeweiligen Justizministern betrieben, sondern auch von den Justizpolitikern der Fraktionen in dem jeweiligen Rechtsausschuss der Parlamente. Auch in den Parteien bestehen häufig eigene Unterorganisationen, in denen die Rechtspolitik der Parteien vorbereitet wird. In der CDU ist dies auf Bundesebene die Bundesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) und die jeweiligen Landesarbeitskreise (LACDJ), die überwiegend deckungsgleich mit den Bundesländern sind. In der SPD ist es die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), die Untergliederungen bis auf die kommunale Ebene unterhält.

Standes- und Berufsrecht

Auch das Ausbildungs-, Standes- und Berufsrecht der Rechtsanwälte und Notare gehört zur Rechtspolitik. So wird zum Beispiel die Fachanwaltsordnung (FAO) von der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) beschlossen, die dann aber der Genehmigung des Justizministers bedarf.

Rechtspolitik in der Schweiz

In der Schweiz wird der Begriff etwas anders verwendet: Er bezieht sich auf die Generierung vor allem derjenigen Rechtsnormen, die sich auf Justiz und Rechtsprechung im engeren Sinne beziehen, also vorab Zivilrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, Rechtspflege sowie im Bereich des Verfassungsrechtes die Grundrechte.

Zeitschriften

Siehe auch

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